Ab dem 1. Juli können Bauherren ein neues KfW-Förderprogramm nutzen: 300 Millionen Euro stehen bereit, um leerstehende Büros und Gewerbeimmobilien in Wohnungen umzuwandeln. Pro Wohneinheit gibt es bis zu 30.000 Euro Zuschuss. Wer antragsberechtigt ist und welche Vorgaben gelten.

Bundesbauministerin Verena Hubertz will mit einem neuen Förderprogramm gleich zwei Fliegen mit einer Klappe schlagen: Sie will leerstehende Gewerbeimmobilien zu Wohnraum umwandeln und Innenstädte beleben. "Wir stellen 300 Millionen Euro bereit, um ungenutzten Büro- und Gewerbeimmobilien eine zweite Chance zu geben", sagte die SPD-Politikerin. Der Zuschuss kann bis zu 30.000 Euro pro Wohneinheit betragen und muss vor Beginn des Bauvorhabens bei der KfW-Förderbank beantragt werden.
Mindestens eine neue Wohneinheit muss geschaffen werden
Voraussetzung für den Zuschuss ist nach Angaben des Ministeriums und der KfW, dass mindestens eine neue Wohneinheit geschaffen wird. Antragsberechtigt sind Privatpersonen, Wohnungseigentümergemeinschaften, Unternehmen oder Kommunen. Dabei liegt die Obergrenze pro Antragsberechtigtem – wie etwa Unternehmen – bei 300.000 Euro insgesamt. Konkret gefördert wird der Umbau von bisher nicht zu Wohnzwecken genutzten, beheizten Gebäuden oder Gebäudeteilen.
Zuschüsse mit anderen Programmen kombinierbar
Förderfähig sind dabei etwa die Anpassung der Baukonstruktion an die geplante Wohnnutzung, Grundrissänderungen, der Innenausbau oder die Umgestaltung der Außenanlagen einschließlich Entsiegelung, nicht aber die energetische Sanierung. Dafür könnten andere Programme wie etwa die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) genutzt werden.
EH85 EE-Standard muss erreicht werden
Einen Zuschuss gibt es aber nur, wenn die neu entstandenen Wohneinheiten mindestens das Niveau "Effizienzhaus 85 Erneuerbare Energien" (EH85 EE) erreichen, sprich, die neue Wohneinheit verbraucht 85 Prozent der Energie eines gesetzlich definierten Standardhauses und nutzt zur Wärmeversorgung erneuerbare Energien. Wie die KfW weiter mitteilt, sind für Gebäude mit einer neuen Heizung Ausnahmen von der Erneuerbare-Energien-Klasse (EE) vorgesehen. Für Baudenkmale und sonstige erhaltenswerte Bausubstanz gilt das Niveau (Effizienzhaus Denkmal EE).
KfW: Zuschüsse nur, solange das Geld reicht
Für das Bauvorhaben selbst können sich die Bauherren 54 Monate nach Förderzusage Zeit lassen. Den Zuschuss gibt es nach Angaben der KfW erst nach Abschluss des Bauvorhabens sowie der Bestätigung der förderfähigen Kosten und des erreichten energetischen Niveaus. Und noch einen Hinweis hat die Bank: "Die Förderung ist abhängig von der Verfügbarkeit von Bundesmitteln. Ein Rechtsanspruch auf die Förderung besteht nicht."
>> Weitere Informationen: www.kfw.de/266