Der Juli hat es in sich: Schnellere Vergabe öffentlicher Aufträge, neue Tachographenpflicht im Auslandsverkehr, Zuschüsse für den Umbau von Gewerbeimmobilien. Was sonst noch neu ist? Hier kommt die DHZ-Übersicht mit den Änderungen im Juli 2026.

Sommer, Sonne, Gesetzesblatt: Während viele die Badehose packen gibt es im Juli noch etliche Gesetzesänderungen, neue Regeln, Fristen und Pflichten. Vom beschleunigten Vergaberecht über die erweiterte Tachographenpflicht bis zur neuen Förderung für den Umbau leerstehender Gewerbeimmobilien. Nicht nur für Handwerksbetriebe lohnt sich der Blick in die Neuerungen. Hinzu kommen Änderungen bei Minijobs, Steuererklärung, Rente und Pflege-Mindestlöhnen.
Eine Übersicht über neue Gesetze und wichtige Änderungen im Juli finden Sie hier im Kurzüberblick:
- Vergabegesetz
- Tachographenpflicht
- Minijobber
- Lohn Maler und Lackierer
- Pfändungsschutz
- Tankrabatt
- Förderung
- Reparaturrrecht
- Rente
- Steuerapp
- Steuerfrist
- Bürgergeld
- Apotheken-Reform
- Flugsteuer
- Online-Shopping
- Straßenverkehr
- Kölner Dom
- Wolfsjagd
- Lohn Pflege
Bund kann Bau-Aufträge ab Juli schneller vergeben
Für die Vergabe staatlicher Aufträge treten ab dem 1. Juli neue Regeln in Kraft. Dann wird das "Gesetz zur Beschleunigung öffentlicher Aufträge" aktiv. Für Handwerksbetriebe zentral: Der Losgrundsatz bleibt erhalten – große Aufträge müssen weiterhin grundsätzlich in kleinere Fach- und Teillose aufgeteilt werden. Dadurch bleibt bei kleinen und mittleren Betrieben der Zugang zu öffentlichen Aufträgen erhalten. Daneben steigt die Wertgrenze für Direktvergaben dauerhaft von 15.000 auf 50.000 Euro. Ausnahmen beim Losgrundsatz zugunsten von Generalunternehmern sind künftig nur bei großen Infrastrukturvorhaben möglich, die aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität finanziert werden oder zur Bundesverkehrsinfrastruktur gehören. Kommunale Projekte und Landesvorhaben bleiben davon ausgenommen.
>> Was Politik und Verbände zum Gesetz sagen: Weg frei für schnellere Vergabe, Losgrundsatz erhalten
Tachographenpflicht ab 1. Juli: Neue Regeln für grenzüberschreitende Transporte
Ab dem 1. Juli 2026 gelten für grenzüberschreitende Güterbeförderungen neue Regelungen zur Tachographenpflicht. Betroffen sind Handwerksbetriebe, die Aufträge im Ausland ausführen. Für Fahrten innerhalb Deutschlands ändert sich nichts.
Die entscheidende Neuerung: Im grenzüberschreitenden Verkehr fällt die Tachographenpflicht künftig bereits bei Fahrzeugen und Fahrzeugkombinationen mit einer zulässigen Gesamtmasse von über 2,5 Tonnen an. Bisher lag die Schwelle bei 3,5 Tonnen. Auch für diese Fahrzeugklasse gibt es allerdings Ausnahmen. Handwerksbetriebe können sich auf den sogenannten Werkverkehr berufen, wenn sie eigene Güter, Maschinen oder Werkzeuge für betriebliche Zwecke mit eigenem Personal transportieren.
>> Welche Regeln bei den Ausnahmen gelten und unter welchen Bedingungen sie in Anspruch genommen werden können, erfährst Du in unserer Übersicht zur Tachographenpflicht im Juli
Minijobber können ab 1. Juli in die Rentenversicherung zurückkehren
Ab 1. Juli 2026 gilt eine neue Regelung für Minijobber: Wer sich einmal von der Rentenversicherungspflicht befreien ließ, kann diese Entscheidung nun einmalig rückgängig machen. Das bringt einige Vorteile mit sich. Bislang war das für ein- und denselben Job dauerhaft ausgeschlossen.
Gewerbliche Minijobber können dafür den entsprechenden Antrag auf der Website der Minijob-Zentrale herunterladen, ausgefüllt beim Arbeitgeber einreichen – der meldet sie dann wieder bei der Rentenversicherung an. In Privathaushalten läuft das über einen Online-Änderungsscheck des Arbeitgebers. Eine Rücknahme der Aufhebung ist für denselben Job danach nicht mehr möglich.
Lohnuntergrenze steigt im Juli bei Maler und Lackierer
Im Maler- und Lackiererhandwerk greift zum 1. Juli die nächste Stufe des seit August 2025 geltenden Mindestlohntarifvertrags: Gesellinnen und Gesellen erhalten dann mindestens 16,13 Euro brutto pro Stunde. Für ungelernte Beschäftigte bleibt es beim gesetzlichen Mindestlohn.
Änderungen im Juli: Pfändungsgrenzen steigen
Zum 1. Juli steigen die Pfändungsfreigrenzen um rund zwei Prozent. Künftig bleiben Einkommen bis 1.590 Euro im Monat komplett pfändungsfrei. Für die erste unterhaltsberechtigte Person erhöht sich der Freibetrag um rund 598 Euro, für die zweite bis fünfte Person kommen je rund 333 Euro hinzu. Arbeitgeber müssen die neuen Grenzen bei laufenden Pfändungen automatisch anwenden.
>> Was beim Pfändungsschutz für Schuldner und deren Arbeitgeber gilt
Tanken wird ab 1. Juli wieder teurer
Nach zwei Monaten endet der Tankrabatt wie geplant zum 30. Juni. Autofahrer werden somit ab 1. Juli wieder mehr für ihre Tankfüllung ausgeben müssen. Der für die freien und mittelständischen Tankstellen zuständige Branchenverband bft rechnet damit, dass die höheren Preise ohne den Steuervorteil am 1. Juli um 12 Uhr vollständig weitergegeben werden. Wer also noch vorher tankt, spart.
Ab 1. Juli: Förderung für Umbau von Gewerbeimmobilien zu Wohnraum
Ab 1. Juli 2026 gibt es einen Zuschuss für die Umwandlung von leerstehenden Gewerbeimmobilien in Wohnraum. Pro Wohnung können Antragsteller 30.000 Euro erhalten. Das Förderprogramm "Gewerbe zu Wohnen" des Bundesbauministeriums ist für 2026 mit 300 Millionen Euro ausgestattet. Voraussetzung ist, dass mindestens eine Wohneinheit entsteht und diese den Effizienzhausstandard EH-85 erfüllt.
>> Mehr Zu Bedingungen und Rahmen des Förderprogramms "Gewerbe zu Immobilien"
Recht auf Reparatur: Umsetzung für 31. Juli geplant
Das Recht auf Reparatur kommt. Bis 31. Juli muss Deutschland die Vorgaben der EU-Richtlinie in nationales Recht umsetzen. Nach der Einführung müssen Hersteller bestimmter Geräte diese während ihrer üblichen Lebensdauer reparieren – zu einem angemessenen Preis und unabhängig von der Produktgarantie. Das Bundeskabinett hat dem entsprechenden Gesetzesentwurf bereits zugestimmt, bis zuletzt erfolgte der Austausch mit Institutionen wie der DIHK, um dem Gesetz noch den letzten Feinschliff zu verpassen. Betroffen sind unter anderem Waschmaschinen, Smartphones, Tablets, Kühlgeräte und E-Bikes. Der Plan: Wer beispielsweise innerhalb der Gewährleistungsfrist eine Reparatur statt eines Neukaufs wählt, profitiert künftig von einer verlängerten Gewährleistungsfrist: von zwei auf drei Jahre.
Für Handwerksbetriebe kann das neue Recht Chancen bieten: Verbraucher werden gesetzlich dazu ermutigt, Geräte reparieren zu lassen, statt sie wegzuwerfen – das könnte die Nachfrage nach Reparaturleistungen steigen lassen. Gleichzeitig müssen Hersteller Ersatzteile künftig deutlich länger vorhalten, was die Verfügbarkeit erleichtern dürfte.
>> Was konkret beim Recht auf Reparatur geplant ist
Renten steigen im Juli um mehr als 4 Prozent
Die Bezüge der gut 21 Millionen Rentnerinnen und Rentner in Deutschland steigen ab Juli wie geplant um 4,24 Prozent. Die Steigerung orientiert sich wie gewohnt an der Lohnentwicklung.
Eine monatliche Rente von 1.000 Euro steigt damit um gut 42 Euro. Für eine Standardrente bei durchschnittlichem Verdienst und 45 Beitragsjahren bedeutet die Rentenanpassung laut Sozialministerium einen Anstieg um 77,85 Euro im Monat.
Ab 1. Juli: Vereinfachte Steuererklärung per "MeinElster+"-App
Wer auf das staatliche Steuersystem setzt, der kann ab 1. Juli einiges an Zeit sparen. Dann soll die Steuererklärung per App auf dem Smartphone oder Tablet für die ersten Anwendergruppen bundesweit verfügbar sein. Zum Start können rund 11,5 Millionen Menschen diesen Service nutzen. Zur ersten Runde gehören ledige, kinderlose Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Rentner und Pensionäre.
Dazu müssen sich Nutzer in der "MeinElster+"-App anmelden. Danach gibt es vom Finanzamt eine fertige Steuererklärung und eine Vorschau auf den Steuerbescheid mit den bei den Finanzbehörden bereits vorhandenen Steuerdaten für das Steuerjahr 2025. Wenn alles passt, kann man die Erklärung mit nur einem Klick absenden. Wer Angaben ergänzen oder korrigieren will, nutzt dazu die Vorlage.
Ende Juli: Frist für die Abgabe der Steuererklärung
Übrigens Thema Steuererklärung: Nicht jeder muss eine Steuererklärung machen – aber wer beispielsweise Lohnersatzleistungen über 410 Euro bezogen hat, Freibeträge eintragen lassen will oder zwei Jobs hat, der ist dazu verpflichtet. Die Erklärung für das Kalenderjahr 2025 muss bis zum 31. Juli 2026 abgegeben werden. Für Menschen, die sich steuerlich beraten lassen, verlängert sich die Frist auf den 30. April 2027.
>> Wer seine Steuererklärung bis Ende Juli einreichen muss
Ab 1. Juli: Aus Bürgergeld wird Grundsicherung
Zeitenwende im Sozialstaat: Ab dem 1. Juli gelten schärfere Sanktionen nach dem Prinzip von der Bundesregierung propagierten Leitspruch "Fördern und Fordern". Für die Menschen, die Bürgergeld beziehen, gelten schärfere Regeln bis hin zu möglichen Total-Sanktionen. Neu ist auch der Name Grundsicherungsgeld. Die Höhe der Sozialleistung ändert sich allerdings nicht.
Außerdem wird die sogenannte Karenzzeit abgeschafft, in der Leistungsbezieher mehr Vermögen behalten durften. Wer Vermögen oberhalb festgelegter Freibeträge hat, muss dieses für seinen Lebensunterhalt einsetzen, bevor es Grundsicherungsgeld gibt.
Reform soll Apotheken ab 1. Juli stärken
Apotheken stärken, Versorgung sichern: Das ist das Ziel des Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetzes (ApoVWG), das im Juli in Kraft tritt. Um die Betriebe wirtschaftlich zu stabilisieren werden eine Reihe von Maßnahmen durchgeführt. Das soll sich vor allem im ländlichen Raum bezahlt machen. So steigt ein lange eingefrorenes Packungsfixum für verschreibungspflichtige Medikamente in mehreren Stufen. Außerdem werden Apotheken zu niedrigschwelligen Gesundheitsstützpunkten ausgebaut: Geschultes Personal darf künftig alle gängigen Totimpfstoffe wie Tetanus oder FSME verabreichen und venöse Blutentnahmen bei Erwachsenen zu Diagnosezwecken durchführen. Bei Lieferengpässen können Apotheken wirkstoffgleiche Medikamente unkomplizierter austauschen, ohne dass Krankenkassen die Erstattung aus rein formalen Gründen verweigern. Auch die Gründung flexibler Zweigstellen auf dem Land wird erleichtert.
Ticketsteuer sinkt ab Juli
Bei Flügen aus Deutschland wird ab Juli weniger Ticketsteuer fällig. Mit der Gesetzesänderung, die der Bundestag im Mai verabschiedet hat, sinkt die Abgabe je nach Strecke um einen Betrag zwischen 2,50 Euro und 11,40 Euro pro Flug. Ob Flugtickets dadurch günstiger werden, hängt allerdings davon ab, ob die Airlines die Ersparnis an die Kunden weiterreichen. Angesichts stark gestiegener Kerosinpreise gilt das zumindest als zweifelhaft.
Wie stark die Ticketsteuer sinkt, hängt vom Zielort des jeweiligen Flugs ab: Bei Kurzstrecken geht sie von derzeit 15,53 Euro auf 13,03 Euro zurück, bei Mittelstrecken von 39,34 Euro auf 33,01 Euro und bei Langstreckenflügen von 70,83 Euro auf 59,43 Euro.
Onlineshopping in Nicht-EU-Ländern wird teurer
Vom Kopfhörer bis zur Handyhülle, vom T-Shirt bis zu Modeschmuck: Wer im Netz Waren aus Ländern außerhalb der EU bestellt, muss ab dem 1. Juli mit höheren Kosten rechnen. Denn von diesem Zeitpunkt an wird für Sendungen mit einem Warenwert von unter 150 Euro eine pauschale Zollgebühr von 3 Euro pro Warenkategorie erhoben. Und das zusätzlich zur bereits bestehenden Einfuhrumsatzsteuer, wie die Verbraucherzentrale Berlin erklärt.
Darüber hinaus verlangen einige Versanddienstleister eine Servicepauschale für die Zollanmeldung, wenn der Absender dies nicht schon erledigt hat. So kommt man gerade bei niedrigpreisigen Artikeln schnell in einen Bereich, wo sich die Bestellung bei einem Händler aus einem Nicht-EU-Land eigentlich nicht mehr lohnt: Eine Handyhülle im Wert von 7 Euro könne so am Ende knapp 20 Euro kosten, nennen die Verbraucherschützer ein Beispiel.
Innerhalb der EU fallen Steuern und Zölle grundsätzlich weg – Ausnahmen gelten lediglich für Kaffee, Alkohol sowie Tabakwaren und deren Ersatzprodukte.
Ab Juli: Handel mit Flensburger Punkte steht unter Strafe
Zu schnell unterwegs oder bei Rot über die Ampel? Wer im Straßenverkehr patzt, sammelt schnell Punkte in Flensburg. Diese künftig auf eine andere Person zu übertragen, ist ab 1. Juli ausdrücklich untersagt. Der neue Paragraf 4c im Straßenverkehrsgesetz stellt entsprechende Verstöße und Versuche unter Strafe – fällig werden Bußgelder von bis zu 30.000 Euro.
Kölner Dom kostet ab Juli 12 Euro Eintritt
Der Kölner Dom kostet für Besucher ab dem 1. Juli zwölf Euro Eintritt. Damit sollen die gestiegenen Kosten für Pflege, Schutz und den laufenden Betrieb des Doms gedeckt werden. Es gibt allerdings auch einige Ausnahmen. So soll der Dom jährlich an bestimmten Tagen kostenfrei für alle sein. Zudem soll das Weltkulturerbe für Gottesdienstbesucher und Betende kostenfrei bleiben.
Leichterer Abschuss von Wölfen ab 1. Juli
Ab 1. Juli können Wölfe in Deutschland leichter abgeschossen werden. Mit der Aufnahme als jagdbare Tierart im Bundesjagdgesetz dürfen die Länder die Jagd in Regionen erlauben, in denen der Wolf einen günstigen "Erhaltungszustand" aufweist. Als reguläre Jagdzeit ist der Zeitraum vom 1. Juli bis 31. Oktober vorgesehen.
Unabhängig davon gilt: Hat ein Wolf Weidetiere getötet oder verletzt, darf er außerhalb dieser Fristen und unabhängig vom Erhaltungszustand geschossen werden. Zusätzlich können die Länder Gebiete ausweisen, in denen die Jagd auf den Wolf grundsätzlich erlaubt ist, weil Weidetiere dort nur schwer vor ihm geschützt werden können.
Pflege-Mindestlöhne steigen ab Juli
Die Mindestlöhne für Beschäftigte in der Altenpflege sollen weiter steigen. Für Pflegehilfskräfte kommt eine erste Anhebung zum 1. Juli von derzeit 16,10 Euro auf 16,52 Euro pro Stunde. Das hat die Bundesregierung in einer Verordnung festgelegt.