Durchschnittlich 2.761 Euro Drei von vier Tarifbeschäftigten erhalten Inflationsprämie

In der Industrie haben 96,1 Prozent der Tarifbeschäftigten einen Inflationsausgleich erhalten bzw. erhalten ihn noch. Auch im Handwerk sehen einige Tarifverträge eine Sonderzahlung vor. Im Vergleich zu den anderen Branchen fallen diese jedoch geringer aus.

Mit der steuer- und abgabenfreien Sonderzahlung wollte die Bundesregierung die Arbeitnehmer in Zeiten hoher Inflation entlasten. - © gopixa - stock.adobe.com

Die große Mehrheit der Tarifbeschäftigten in Deutschland bekommt eine Inflationsausgleichsprämie. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes vom Donnerstag haben seit Oktober 2022 mehr als drei Viertel (77,9 Prozent) die steuer- und abgabenfrei Einmalzahlungen erhalten beziehungsweise werden die Prämie laut Tarifvertrag noch bis Jahresende 2024 ausgezahlt bekommen. Die durchschnittliche Summe liegt pro Person bislang bei 2.761 Euro.  

Durchschnittlich 1.104 Euro im Baugewerbe

Allerdings gibt es deutliche Unterschiede innerhalb des tarifgebundenen Handwerks. Während sich die Arbeitgeber im Gebäudereinigerhandwerk beispielsweise weigern, eine Prämie auszuzahlen, sieht der allgemeinverbindliche Tarifvertrag im Baugewerbe Zahlungen von je 500 Euro bis spätestens September 2023 und September 2024 vor. Da individuell auch höhere Inflationsprämien von den Arbeitgebern vereinbart werden können, erhielten oder erhalten Tarifbeschäftigte im Baugewerbe durchschnittlich 1.104 Euro. Der Tarifvertrag im Dachdeckerhandwerk sieht für die Beschäftigten eine Inflationsprämie in zwei Schritten in Höhe von insgesamt 950 Euro vor. Und im Maler- und Lackiererhandwerk bekamen gewerbliche Arbeitnehmer 2023 eine tarifliche Sonderzahlung in Höhe von 600 Euro überwiesen.

Im Vergleich zu anderen Branchen fielen die Prämien im Handwerk niedrig aus. In der Land- und Forstwirtschaft sowie in der Fischerei lagen die Prämien durchschnittlich bei 1.689 Euro. Am höchsten fiel die Sonderzahlung im Bereich Öffentliche Verwaltung, Verteidigung, Sozialversicherung (3.000 Euro), Erziehung und Unterricht (2.999 Euro), Kunst, Unterhaltung und Erholung (2.987 Euro) sowie Wasserversorgung, Abwasser- und Abfallentsorgung (2.943 Euro) aus. 

Anteilig am stärksten profitieren die Beschäftigten in der Industrie und im Bereich Wasserversorgung, Abwasser- und Abfallentsorgung von der Sonderzahlung. Dort haben 96,1 beziehungsweise 96,0 Prozent der Tarifbeschäftigten einen Anspruch auf eine Inflationsausgleichsprämie. Im Gastgewerbe (6,3 Prozent) oder im Handel (24,4 Prozent) sind es deutlich weniger.

Inflationsausgleichsprämie noch bis Ende 2024 möglich

Die Bundesregierung hatte die Sonderzahlung von bis zu 3.000 Euro steuer- und abgabenfrei gestellt, um die Belastungen der Energiekrise und der zeitweise stark gestiegen Inflation für die Beschäftigten abzumildern. Je nach Tarifvereinbarung kann das Geld als Gesamtbetrag oder gestaffelt in Teilbeträgen ausgezahlt werden. Die Maßnahme aus dem dritten Entlastungspaket der Bundesregierung trug nach bereits veröffentlichten Daten dazu bei, dass die Tarifverdienste einschließlich Sonderzahlungen im vergangenen Jahr um durchschnittlich 3,7 Prozent gegenüber dem Vorjahr stiegen.

Inflationsausgleichsprämien können bis Ende des Jahres 2024 ausgezahlt werden. Die Tarifpartner können somit noch Sonderzahlungen vereinbaren. Die Zahlen der Statistiker sind daher noch nicht endgültig. dpa/fre