Wenn Lehrlinge nicht gerne zur Berufsschule gehen, sollten Ausbilder handeln. Welche Hilfestellungen es gibt und welche Folgen schlechte Noten in der Berufsschule haben, darüber informiert Peter Braune in seiner aktuellen Kolumne.

Die Berufsschule ist ein wichtiger Lernort und verpflichtender Bestandteil im dualen System der Berufsausbildung. Wer berufsschulpflichtig ist, nimmt während der betrieblichen Ausbildung für zwei bis dreieinhalb Jahre am Unterricht teil.
Aufgrund der föderalen Struktur ist die Schulpflicht in Deutschland nicht bundeseinheitlich geregelt.
Wenn die Lehrlinge, in der Berufsschule, längere Zeit nur Misserfolge haben, werden ihre Motivation und das Selbstvertrauen so stark sinken, dass es in der Regel unmöglich wird, die so entstandenen Lücken auszugleichen.
Haben sie erst einmal ein negatives Selbstbild entwickelt, fällt ihnen nach und nach das schulische Lernen immer schwerer. Die Anzeichen können eine ausgeprägte Unlust zum Berufsschulbesuch und damit verbundene Fehlzeiten sein.
Meister sollten Noten kontrollieren
Der Meister oder die Meisterin sollten daher immer einen guten Kontakt zu den Lehrkräften der Berufsschule pflegen und regelmäßig die Noten, die Klassenarbeiten und den Ausbildungsnachweis kontrollieren. Wo hapert es genau? Wie können Sie unterstützen?
Das sollte von Beginn an zum Tagesgeschäft gehören. Nach drei bis vier Wochen sind die Lehrkräfte meist schon in der Lage, eine erste Einschätzung über die Lehrlinge abzugeben.
Unter anderem geht es auch um das Thema unentschuldigtes Fernbleiben vom Unterricht. Die Ausbildenden müssen die Lehrlinge für die Teilnahme freistellen, umgekehrt sind die zur Teilnahme verpflichtet.
Es kommt immer wieder einmal vor, dass die Leistungen in der Berufsschule nicht so sind, wie es im Betrieb erwartet wird. Zu den Pflichten der Lehrlinge gehört jedoch, die übertragenen Aufgaben sorgfältig auszuführen, das ist die Lernpflicht. Schlechte Leistungen in der Berufsschule sind demnach eine Vernachlässigung der Lernpflicht.
In manchen Fällen können die Lehrkräfte nicht sofort erkennen, ob die schlechten Leistungen durch fehlenden Fleiß oder Lernschwierigkeiten ausgelöst werden. In jedem Fall gilt es, rechtzeitig die entsprechende Unterstützung einzuleiten.
Was kann der Meister unter anderem tun?
Rein rechtlich ist zum Besuch der Berufsschule anzuhalten. Hinter dem schlichten Anhalten verbirgt sich mehr als freistellen. Die jungen Leute müssen dazu angeregt und bewegt werden, aktiv am Unterricht teilzunehmen. Machen Sie auf die Wichtigkeit im Hinblick auf die Abschlussprüfung aufmerksam.
Handwerkskammer und Arbeitsagentur helfen
Werden häufiges Fehlen oder Schwächen in der Schule entdeckt, sollte der Betrieb zuerst Gespräche mit den Lehrlingen führen. Bei wiederholtem Fehlen ist eine Abmahnung möglich.
Auf jeden Fall sollte eine Fachkraft von der Ausbildungsberatung der Kammer hinzugezogen werden, die entsprechende Hinweise geben kann.
Geht es um Lernschwierigkeiten, sollten ausbildungsbegleitende Hilfen genutzt werden. Wenn die Rahmenbedingungen erfüllt sind, wird diese Maßnahme durch die Agentur für Arbeit finanziert.
Zielvorgaben mit dem Lehrling vereinbaren
Hilfreich sind klare Zielvorgaben. Welche Leistungen sollen sich bis wann verbessert haben? Die entsprechenden Ziele werden genau festgelegt, aber nicht überfordernd. Zu diesem Zeitpunkt findet wieder ein Gespräch statt, um die Zielerreichung zu klären.
Es ist sinnvoll, die Klausurthemen für die Abschlussprüfung aufzubereiten. Hier hilft der Abgleich mit Prüfungsaufgaben bereits gelaufener Prüfungen.
Lehrlinge aus höheren Lehrjahren können eine Patenschaft übernehmen.
Bei entsprechend guten Kontakten zu den Lehrkräften kann eine Benotung hinterfragt werden, die beim Lehrling für Unmut und Frust sorgte.
Wie wirken sich schlechte Noten auf die Abschlussprüfung aus?
Die Ergebnisse von Klausuren oder anderen Prüfungsaufgaben, die in der Berufsschule durchgeführt werden, haben keinen direkten Einfluss auf die Abschlussprüfung. Sie spielen nur eine Rolle, wenn im Zusammenhang mit der Teilnahme an bestimmten Unterrichtseinheiten, ein Schulabschluss nachgeholt werden soll. Bei schlechten Noten in der Berufsschule können die Lehrlinge nicht durch die Abschlussprüfung fallen. Schlechte Noten sind auch kein Kündigungsgrund.
Die Berufsschule ist über einen kleinen Umweg an der Abschlussprüfung beteiligt, denn die Lehrkräfte sind in den Prüfungsausschüssen vertreten und an der Erstellung der Prüfungsaufgaben beteiligt.
Die Abschlussprüfung erstreckt sich auf die im Ausbildungsrahmenplan aufgeführten Fertigkeiten und Kenntnisse sowie auf den im Berufsschulunterricht vermittelten Lehrstoff, soweit er für die Berufsausbildung wesentlich ist.
Misserfolge und schlechte Leistungen in der Berufsschule haben somit doch einen Einfluss auf die Ergebnisse der Abschlussprüfung. Da ist zum Beispiel an das Fach Wirtschafts- und Sozialkunde zu denken.
Außerdem muss daran gedacht werden, dass auf Antrag der Auszubildenden die Ergebnisse berufsschulischer Leistungsfeststellungen im Zeugnis auszuweisen sind. Die Auszubildenden haben den Nachweis der berufsschulischen Leistungsfeststellungen dem Antrag beizufügen.
Ihr Ausbildungsberater Peter Braune
Peter Braune hat Farbenlithograph gelernt, war Ausbilder und bestand in dieser Zeit die Ausbildungsmeisterprüfung. Er wechselte als Ausbildungsberater zur Industrie- und Handelskammer Frankfurt am Main. Dort baute er dann den gewerblich-technischen Bereich im Bildungszentrum auf und leitete die Referate gewerblich-technischen Prüfungen sowie Ausbildungsberatung, zu der auch die Geschäftsführung vom Schlichtungsausschuss gehörte. Danach war er Referent für Sonderprojekte.