Eine Änderung im Mai 2023, die Bahn- und Busfahrer mit Spannung erwartet haben: Das Deutschlandticket ist da. Einige Beschäftigte im Bauhauptgewerbe dürfen sich auf etwas Extrageld auf ihrem Konto freuen. Zudem profitieren kleine Betriebe von einer neuen Förderung. Was im Mai noch neu ist, zeigt dieser Kurzüberblick.

Zwar macht der Mai entgegen dem Sprichwort nicht alles neu, aber ein paar Änderungen gibt es trotzdem. Die wohl größte betrifft die Mobilität: Mit dem Deutschlandticket ist es nun möglich, für 49 Euro im Monat deutschlandweit Busse und Bahnen des öffentlichen Nahverkehrs zu nutzen. Mehr dazu sowie zu den weitere Änderungen im Mai gibt es in dieser Übersicht:
Das sind die wichtigsten Änderungen im Mai 2023
- Bauhauptgewerbe
- Corona-Warn-App
- Deutschlandticket
- Ebay-Kleinanzeigen
- Feiertage
- Förderungen
- Gesetz über digitale Märkte
- Maler und Lackierer
- Pflegekräfte
1. Arbeitnehmer im Bauhauptgewerbe (Westen) erhalten Einmalzahlung
Nachdem der aktuell gültige Tarifvertrag im Bauhauptgewerbe schon zum 1. April eine Lohnerhöhung vorgesehen hat, erhalten Arbeitnehmer mit dem Mai-Lohn/-Gehalt zusätzlich eine Einmalzahlung in Höhe von 450 Euro. Diese bekommen allerdings nur Beschäftigte aus dem Westen ausgezahlt. Damit wird auch die letzte Einigung im Tarifvertrag umgesetzt, der am 31. März 2024 endet. Im Jahr 2026 soll dann eine 100-prozentige Angleichung der West- und Ost-Einkommen sowie der Ausbildungsvergütungen erreicht werden.
>>> Lesetipp: Tarifverhandlungen im Baugewerbe: Diese Einigung wurde erzielt
2. Corona-Warn-App: Seit Mai keine Warnfunktion mehr
Die millionenfach genutzte Corona-Warn-App des Bundes soll angesichts der entspannteren Pandemielage in einen "Schlafmodus" gehen. Bis zum 30. April konnte die Warnfunktion für andere Nutzerinnen und Nutzer der App nach einem positiven Test noch verwendet werden. Im Monat Mai sollen die Systeme dann dafür vorbereitet werden, bestimmte Funktionen zum 1. Juni in einen "Schlafmodus" zu versetzen, wie das Bundesgesundheitsministerium mitteilte. Auf regelmäßige Aktualisierungen der App soll verzichtet werden. Man kann sie aber auf dem Handy behalten, um damit zum Beispiel weiter elektronische Impfzertifikate zu nutzen.
Sollte sich die Situation wieder ändern, könne die App zeitnah aus dem Schlafmodus "geweckt" und angepasst werden, sagte ein Sprecher. Die Anwendung wurde laut Ministerium mehr als 48 Millionen Mal auf Endgeräten installiert, knapp neun Millionen Menschen teilten positive Testergebnisse, um andere Nutzer zu warnen. Die laufenden Verträge mit den Dienstleistern SAP und T-Systems enden zum 31. Mai.
Änderungen im Mai 2023: 3. Deutschlandticket ist da
Im April startete der Vorverkauf, seit Mai kann man es nutzen: das Deutschlandticket – ehemals 49-Euro-Ticket. Die Fahrkarte ist gültig im bundesweiten Nah- und Regionalverkehr und kostet 49 Euro pro Monat, erhältlich im monatlich kündbaren Abonnement. Kaufen kann man das Deutschlandticket bei der Deutschen Bahn und allen regionalen Verkehrsunternehmen und Verbänden sowie auf der eigens geschaffenen Website deutschlandticket.de. Bereits in den ersten Tagen nach dem Verkaufsstart hatte allein die Deutsche Bahn eine große Nachfrage registriert. Bereits 250.000 Deutschlandtickets seien zu diesem Zeitpunkt verkauft worden.
Übrigens: Arbeitgeber können ihren Beschäftigten das Deutschlandticket als Jobticket ausgeben. Arbeitnehmer zahlen dann statt 49 Euro nur noch 34,30 Euro oder weniger. So funktioniert's:
>>> Lesetipp: Gehaltsextra für Mitarbeiter: Das Deutschlandticket als Jobticket
4. eBay Kleinanzeigen heißt bald "Kleinanzeigen.de"
Am 16. Mai wird aus eBay Kleinanzeigen endgültig Kleinanzeigen. Das teilt das Online-Kleinanzeigen-Portal in einer Pressemitteilung mit. Der Grund: Seit rund zweieinhalb Jahren ist eBay Kleinanzeigen Teil von Adevinta, einem Anbieter von Online-Kleinanzeigenmärkten. Die neue Adresse soll dann "kleinanzeigen.de" lauten – die bisherige Domain bleibe noch mehrere Jahre erreichbar. Auch optisch soll es Neuerungen geben. Für Nutzerinnen und Nutzer bestehe kein Handlungsbedarf, teilt eBay Kleinanzeigen mit.
5. Feiertage im Mai
Der Mai ist auch als Monat der Feiertage bekannt. Am Montag, den 1. Mai, war Tag der Arbeit. Traditionell wurde dann in vielen Städten Deutschlands wieder für faire Arbeitsbedingungen demonstriert. Christi Himmelfahrt fällt auf Donnerstag, den 18. Mai, Pfingstmontag fällt auf den 29. Mai. Berufstätige können die Feiertage auch für einen verlängerten Urlaub nutzen. Hier kommen die Brückentage ins Spiel:
- 4 freie Tage: Nach zwei Jahren fiel der Tag der Arbeit im Mai 2023 wieder auf einen Wochentag. Aus einem freien Tag wurden vier, wenn man vom 02. bis 05. Mai Urlaub einreichte.
- 2 freie Tage: Ein verlängertes Wochenende gibt es, wenn man sich nach Christi Himmelfahrt einen Urlaubstag am 19. Mai nimmt.
- 9 freie Tage: Eine Chance auf insgesamt neun freie Tage gibt es, wenn man bis zum 2. Juni Urlaub nimmt und Pfingsten nutzt.
>>> Lesetipp: Brückentage 2023: So nutzen Sie die Feiertage für mehr Urlaub
6. Neue Förderung für kleine Betriebe
Zum 1. Mai ist die aktuelle Novelle zur "Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft" (EEW) in Kraft getreten. Damit wurde auch das Förderangebot der EEW ausgebaut. Unter anderem profitieren Kleinst- und Kleinunternehmen, die ihre Produktionsanlagen von Gas, Öl oder Kohle auf Strom umstellen wollen. Sie können beispielsweise eine Förderung erhalten, wenn sie einen mit Erdgas betriebenen Wärmeerzeuger durch eine elektrisch betriebene Wärmepumpe austauschen. Bäckereien, Wäschereien, Brauereien oder Betriebe der Metallverarbeitung können die Förderung beantragen, wenn sie Anlagen wie Öfen, Waschmaschinen, Maische- und Gärbehälter oder Galvanikanlagen neu anschaffen oder auf elektrischen Strom umrüsten wollen. Die Förderquote beträgt bis zu 33 Prozent.
Insgesamt wurden mit der neuen EEW-Richtline die Fördermöglichkeiten für kleine Betriebe verbessert, aber auch andere Unternehmen profitieren. Die wesentlichen Änderungen der Novelle gibt es in diesem Überblick:
>>> Lesetipp: Energieeffizienz: Neue Förderung für kleine Betriebe
7. Gesetz über digitale Märkte in Kraft getreten
Ob Amazon, Google und Co: Ein neues Gesetz soll die Marktmacht von Internetriesen einhegen, für faireren Wettbewerb sorgen und Verbraucherinnen und Verbrauchern mehr Wahlfreiheit bei Online-Angeboten verschaffen. Das EU-Gesetz über digitale Märkte (Digital Markets Act, DMA) ist letztes Jahr in Kraft getreten und gilt seit dem 2. Mai 2023. Laut dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz enthält der DMA Vorschriften und einen Verhaltenskodex für große Digitalunternehmen, sogenannte Gatekeeper. Seit diesem Monat finde die Benennung der Gatekeeper durch die EU-Kommission statt. Sie überwache auch die Einhaltung der Verpflichtungen.
8. Maler und Lackierer: Letzte Möglichkeit für Einmalzahlung
Auch einige Beschäftigte im Maler- und Lackiererhandwerk dürfen sich auf eine Einmalzahlung freuen – sollten sie diese noch nicht erhalten haben: Der aktuelle Tarifvertrag der Branche sieht für gewerbliche Arbeitnehmer in Innungsbetrieben eine steuer- und sozialversicherungsfreie Inflationsausgleichsprämie in Höhe von 600 Euro vor. Arbeitgeber müssen diese einmalig oder in Raten spätestens mit der Abrechnung Mai 2023 überweisen. Teilzeitbeschäftigte erhalten die Prämie anteilig. Tarifgebundene Azubis bekommen 180 Euro.
>>> Lesetipp: Maler und Lackierer: Dieser Tariflohn gilt seit dem 1. Januar 2023
Änderungen im Mai 2023: 9. Pflegekräfte erhalten mehr Geld
Im Jahr 2023 steigt der Mindestlohn für Beschäftigte in der Pflege in zwei Schritten. Die erste Steigerung erfolgte zum 1. Mai 2023. Seitdem liegt der Mindestlohn für Pflegefachkräfte bei 17,65 Euro. Zum 1. Dezember 2023 steigt der Mindestlohn für diese Gruppe auf 18,25 Euro pro Stunde. Qualifizierte Pflegehilfskräfte erhalten seit 1. Mai 14,90 Euro Mindestlohn pro Stunde (ab Dezember 15,25 Euro), Pflegehilfskräfte 13,90 Euro (ab Dezember 14,15 Euro).
Mit Inhalten der dpa