Gesetze, Neuregelungen & Fristen Änderungen im April 2022: Das ist neu für Verbraucher und Betriebe

Für Beschäftigte im Baugewerbe steigt der Tariflohn, das Statusfeststellungsverfahren wird neu geregelt und die Corona-Regeln fallen: Wichtige neue Gesetze und Änderungen im April 2022 – hier im Überblick.

Bauarbeiter auf Baustelle errichtet eine Wand aus Ziegel.
Eine wichtige Änderung im April 2022 für Beschäftigte am Bau: Die Löhne in Ost und West werden erhöht. - © Gina Sanders - stock.adobe.com

Ein erneuter Monatswechsel steht an. Wichtige Änderungen im April 2022 kommen auf Verbraucher und auf Betriebe im Handwerk zu. So steigt etwa für Beschäftigte im Baugewerbe der Lohn und auch Zeitarbeiter dürfen sich über mehr Geld freuen. Die wichtigsten Gesetze, Neuregelungen und Fristen hat die Deutsche Handwerks Zeitung in diesem Überblick zusammengefasst:

Das sind die Änderungen im April 2022

1. Mehr Lohn für Beschäftigte im Baugewerbe

Beschäftigte im Bauhauptgewerbe erhalten zum 1. April eine Lohnerhöhung. Dies sieht der Tarifvertrag 2021 vor. Demnach erhalten im Westen beschäftigte Arbeitnehmer eine Lohnerhöhung von 2,2 Prozent und im Ostern beschäftigte Arbeitnehmer eine Lohnerhöhung von 2,8 Prozent.

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2. Scheinselbstständigkeit: Änderungen im April 2022 beim Statusfeststellungsverfahren

Um zu prüfen, ob ein Auftragnehmer rechtlich als Selbstständiger oder doch als Beschäftigter einzustufen ist, gibt es das Statusfeststellungsverfahren. Zum 1. April gibt es dazu Änderungen.

Diese betreffen § 7a SGB IV. Zusammengefasst gibt es im Wesentlichen die folgenden Neuerungen:

  • Feststellung des Erwerbsstatus (selbstständig oder beschäftigt) anstelle der Versicherungspflicht
  • Mündliche Anhörung im Widerspruchsverfahren
  • Mögliche Statusfeststellung bereits vor Beginn eines Auftragsverhältnisses mittels einer Prognoseentscheidung
  • Gruppenentscheidung: Statusfeststellung für mehrere, gleiche Vertragsverhältnisse
  • Statusprüfung auch für Vertragsverhältnisse, an denen mehr als zwei Parteien beteiligt sind

Antworten auf wichtige Fragen zu den Änderungen beim Statusfeststellungsverfahren, sind in diesem Artikel zusammengefasst:

>>> Lesetipp: Statusfeststellungsverfahren: Das ändert sich 2022

3. Mindestlohn für Zeitarbeiter steigt

Zeitarbeiter bekommen eine neue Lohnuntergrenze. Der mit 10,45 Euro bundeseinheitlich definierte Mindestlohn steigt zum 1. April 2022 auf 10,88 Euro.

4. Kapitalpuffer für Immobilienkredite

Für Banken gilt ab 1. April ein zusätzlicher Kapitalpuffer, mit dem Wohnimmobilien-Kredite abgesichert werden müssen. Damit werden Darlehen zusätzlich zu den ohnehin gestiegenen Zinsen tendenziell teurer.

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5. Frist für Antrag auf Dauerfristverlängerung

Wer zur Abgabe vierteljährlicher Umsatzsteuer-Voranmeldungen verpflichtet ist, müsste die Umsatzsteuer-Voranmeldung für das erste Quartal 2022 eigentlich bis zum 10. April 2022 elektronisch ans Finanzamt übermitteln und die Zahlung bis zu diesem Tag leisten. Doch die Abgabe und die Zahlung kann um einen Monat hinausgezögert werden. Dafür muss am 10. April statt der Umsatzsteuer-Voranmeldung ein Antrag auf Dauerfristverlängerung übermittelt werden. Stimmt das Finanzamt zu, müssen die Umsatzsteuer-Voranmeldungen immer erst einen Monat später ans Finanzamt übermittelt werden, als gesetzlich vorgeschrieben. Auch die Zahlung ist dann erst immer einen Monat später fällig.

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6. Umzugspauschale steigt

Wer aus beruflichen Gründen umzieht, profitiert ab 1. April von einer höheren Umzugspauschale bei der Steuererklärung. Das Bundesfinanzministerium hat die Umzugspauschalen erhöht. Damit gelten die folgenden Sätze:

Pauschale für Singles886 Euro
Pauschale für Verheiratete und Lebenspartner1.476 Euro
Erhöhungsbetrag für Kinder und sonstige Angehörige590 Euro

7. Zeit für den Reifenwechsel

Wer sich nicht merken kann, wann er wieder die Reifen an seinem Auto wechseln muss, der sollte sich an der alten Faustregel "von O bis O" orientieren. Damit ist gemeint, dass ab Ostern wieder Zeit für den Wechsel auf Sommerreifen ist. Ab Oktober fährt das Auto dann wieder mit Winterreifen.

Der Osterfeiertag Karfreitag ist in diesem Jahr der 15. April, Ostermontag fällt auf den 18. April. Die Osterfeiertage bieten übrigens die Chance, seinen Urlaub clever zu planen: Ganze 16 Tage frei erhalten Arbeitnehmer jedes Bundeslandes, wenn sie sich vom 11. bis 14. und zusätzlich vom 19. bis 22. April Urlaub eintragen.

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8. DHL-Packstationen nur noch mit App bedienbar

Aufgepasst, wer häufig Pakete über eine DHL-Packstation versendet und abholt: DHL teilt auf seiner Website mit, dass die Packstationen ab dem 1. April nur noch per App (Post & DHL App) nutzbar sind. Nur noch bis Ende März könne übergangsweise das Verfahren mit Kundenkarte und vierstelligem Abholcode für die Entnahme der Sendung genutzt werden, heißt es.

9. Osterferien starten

Millionen Schulkinder dürfen im April Osterferien machen. Wie üblich haben die Bundesländer dabei unterschiedliche Starttermine: Den Anfang machen die Nordländer Bremen, Niedersachsen und Schleswig-Holstein am 4. April. Zuletzt zieht Sachsen nach, hier sind die Schulen erst ab Karfreitag geschlossen (15. April).

10. Erste Frist zur Eintragung ins Transparenzregister Ende März 2022 ausgelaufen

Um Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung effektiver zu bekämpfen, wurde in Deutschland ein sogenanntes Transparenzregister verpflichtend eingeführt. Deutsche Unternehmen haben wiederum die Pflicht, sich in dieses einzutragen. AG, SE und KGaA hatten bis 31. März 2022 Zeit, sich in das Transparenzregister einzutragen. Für UGs und GmbHs gilt eine Frist bis zum 30. Juni, für OHGs und KGs bis 31. Dezember 2022.

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Mit Inhalten der dpa