Kaffeekochen? Dein Ausbilder kümmert sich nicht richtig um dich? Vor allem wenn du gerade erst angefangen hast in einem Betrieb mit deiner Ausbildung läuft es vielleicht nicht so, wie du dir das vorgestellt hast. Ob nun Probleme im Betrieb oder in der Schule – du solltest in jedem Fall selbst aktiv werden.
Heidi Roider
Ärger ist jedoch nicht gleich Ärger. Wenn man aus der Schule in die Ausbildung wechselt ist es für viele etwas völlig Neues. Du musst dich übe rhaupt an die Arbeit, deine Kollegen und die Arbeitszeiten gewöhnen. Vielleicht hast du Dir die Ausbildung auch anders vorgestellt. Das kann ein Grund sein, für deine Unzufriedenheit und deinen Ärger.
Du solltest aber in jedem Fall mit Jemandem darüber reden und nicht einfach still leiden. Die Ausbildung soll schließlich auch Spaß machen. Was du machen kannst:
- Erst einmal solltest du versuchen, mit deinem Ausbilder darüber zu sprechen. Bitte um ein Gespräch unter vier Augen und sag, was dir am Herzen liegt. Aber bleib sachlich. Manches kann man so leicht klären. Notier Dir am besten vo rher dazu ein paar Stichpunkte.
- Eine weitere Möglichkeit: mach mit deinem Ausbilder einen festen Termin aus – vielleicht einmal in der Woche – wo ihr euch zusammensetzt und die vergangene Woche besprecht.
- Wenn ein Gespräch mit deinem Ausbilder zu nichts führt oder du mit ihm schlichtweg darüber nicht sprechen willst, kannst beispielsweise auch deinen Berufsschullehrer um Rat fragen.
- Hilfe findest du auch bei den Ausbildungsberatern der Handwerksammern. Die helfen auch Dir als Azubi weiter.
Es passiert leider immer wieder, dass Azubis Dinge erledigen müssen, die nichts mit der Ausbildung zu tun haben oder von Azubis schlichtweg gar nicht ausgeübt werden dürfen, weil sie zum Beispiel zu gefährlich sind oder schlichtweg zu schwer.
Vielleicht musst du aber auch Überstunden machen, es wird Dir nichts beigebracht oder du musst Fließbandarbeit leisten. Solche Dinge musste du Dir als Azubi nicht bieten lassen – sie sind gesetzlich sogar verboten. In solchen Fällen solltest du dich auf jeden Fall beraten lassen, entweder von deinem Berufsschullehrer oder dem Ausbildungsberater deiner Handwerkskammer.
Rechte und Pflichten des Auszubildenen
Deine Rechte als Auszubildender
- Angemessene Vergütung: Auszubildende haben das Recht, monatlich ihren Lohn zu e rhalten. Außerdem muss dir dein Betrieb den Lohn auch zahlen, wenn du nicht dort arbeitest – etwa wenn du in der Berufsschule bist oder bei einer Fortbildung.
- Ausbilder: Dein Ausbilder sollte dir bei Beginn deiner Ausbildung auch vorgestellt werden.
- Freistellung wegen Ausbildungsmaßnahmen: Dein Betrieb muss dich für die Berufsschule "freistellen". Das heißt: wenn du in der Berufsschule bist, ist das Arbeitszeit. Das gilt auch für schulische Aktivitäten auße rhalb der Schulzeit, etwa für eine Werksbesichtigung.
- Arbeiten für deine Ausbildung: Du arbeitest, weil du etwas lernen willst. Daher musst du ausbildungsfremde Arbeiten nicht übernehmen.
- Kündigung: Wie jeder Arbeitnehmer auch, haben Auszubildende ein Recht zu kündigen. Laut dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) dürfen Auszubildende jederzeit mit einer Frist von vier Wochen kündigen.
- Urlaub : Jugendliche haben Anspruch darauf zwischen 25 und 30 Urlaubstage im Jahr zu bekommen; Erwachsene haben mindestens 24 Tage Urlaubsanspruch.
- Zeugnis: Nach dem BBiG hast du als Auszubildender das Recht, am Ende der Ausbildung zumindest ein einfaches Zeugnis zu e rhalten, wenn du es verlangst auch ein qualifiziertes Zeugnis. Das bedeutet, dass dann auch dein betriebliches Ve rhalten und deine Leistungen in diesem Zeugnis beurteilt werden.
Pflichten als Auszubildender
- Lernpflicht: Als Auszubildender bist du verpflichtet, dich zu bemühen dein Ausbildungsziel – also deinen Gesellenbrief – zu erreichen.
- Sorgfaltspflicht: Du bist verpflichtet, übertragene Aufgaben so sorgfältig wie möglich zu erledigen. Dazu gehört aber auch, dass du dein Berichtsheft ordentlich führst und dein Werkzeug oder deinen Schreibtisch in Ordnung hältst.
- Berufsschulpflicht: Du bist verpflichtet die Berufsschule und alle schulischen Aktivitäten zu besuchen. Da er ein Teil deiner Ausbildung ist und du dafür bezahlt wirst.
- Krankheitsmeldung: Du musst immer Bescheid geben, wenn du krank bist – auch wenn du eigentlich Berufsschule hättest. Mehr dazu haben wir in dem Beitrag "Krank melden, aber richtig" zusammengestellt.
- Betriebsgeheimnisse: Die Auszubildenden sind nach dem BBiG verpflichtet, über Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Stillschweigen zu bewahren.
- Anweisungen befolgen: Grundsätzlich sind Azubis verpflichtet, die Anweisungen ihrer Ausbilder auch zu befolgen. rh