Krank melden, aber richtig - Azubi - deutsche handwerks zeitung

Azubi - 31.05.2013

Pflichten des Auszubildenden

Krank melden, aber richtig

Wenn man während der Ausbildung krank wird, sollte man sich nicht in die Arbeit schleppen. Krank ist schließlich krank. Jedoch sollte man ein paar Dinge beachten, damit es nachher keinen Ärger mit deinem Ausbilder gibt und man auch deinen Lohn weiter bekommt.

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Wer krank ist, muss seinen Chef infomieren und sich vom Arzt eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ausstellen lassen.

Wer als Azubi krank wird, muss ein paar Dinge beachten. Denn jeder Auszubildender ist verpflichtet, sich krank zu melden – ob nun beim Betrieb oder der Berufsschule.

Wie melde ich mich krank?

Wer zum Beispiel über Nacht oder am Wochenende krank wird, muss so schnell wie möglich seinem Ausbilder oder Chef Bescheid geben. Am besten ist es, etwa zu der Zeit anzurufen und sich krank zu melden, wo man auch üblicherweise zu arbeiten anfängt. Am besten ist es gleich zu Beginn der Ausbildung abzuklären, wer im Betrieb für die Krankmeldungen zuständig ist und angerufen werden soll. Übrigens muss man nicht sagen, an was man erkrankt ist. 

Wenn ein Azubi krank ist und statt in den Betrieb an diesem Tag in die Berufsschule gehen müsste, muss er trotzdem den Arbeitgeber informieren und zusätzlich die Berufsschule. Am besten ist es, den Berufsschullehrer zu fragen, wie das bei euch in der Schule mit den Krankmeldungen gehandhabt wird.

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