Handwerkerleistungen in der Steuererklärung Handwerkerrechnung absetzen: Diese Bedingungen gelten

Die Fassade am Eigenheim muss mal wieder gestrichen oder der Boden im Wohnzimmer erneuert werden: Wenn Privatleute dafür einen Handwerker engagieren, können sie bei der Steuererklärung viel Geld sparen. Arbeitskosten können angerechnet werden. Vorsicht: Ab 2025 gilt hierfür eine neue Voraussetzung. Welche Bedingungen für den Handwerkerbonus erfüllt sein müssen.

Bodenleger verlegt Parkett
Wer für Renovierungsarbeiten einen Handwerker engagiert, kann diese Arbeiten steuerlich geltend machen. - © Anselm - stock.adobe.com

In der Wohnung bzw. im Haus muss mal wieder einiges renoviert werden. Doch oft fehlt die Zeit oder auch das handwerkliche Geschick, solche kleinen Verschönerungen selbst zu erledigen. Wer einen Handwerker damit beauftragt, der sollte sich auf jeden Fall eine Rechnung ausstellen lassen. Denn Handwerkerleistungen – und auch haushaltsnahe Dienstleistungen – können steuerlich geltend gemacht werden. Das Stichwort lautet: Handwerkerbonus. Dieser gilt sowohl für Mietwohnungen als auch für Eigenheime. Welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, um eine Handwerkerrechnung absetzen zu können, erklärt der folgende Überblick:

Handwerkerrechnung absetzen: Wie viel davon und was ist absetzbar?

Der Handwerkerbonus erlaubt es Privatpersonen 20 Prozent der Arbeitskosten von Handwerkerrechnungen bis zu einem Höchstwert von 6.000 Euro pro Jahr abzusetzen. So kann ein maximaler Bonus von 1.200 Euro pro Jahr zusammenkommen. Neben den reinen Arbeitskosten können dabei in der Regel auch Fahrt- und Maschinenkosten berücksichtigt werden, aber nicht die Kosten für Material.

Beispiel: Die Eheleute Huber beauftragen einen Handwerker mit Arbeiten an der Fassade ihres Eigenheims. Kosten: 4.000 Euro. Die Steuerschuld würde für die beiden 12.000 Euro betragen. Folge: Beantragen die beiden in der Steuererklärung eine Steueranrechnung für Handwerkerleistungen (20 Prozent von 4.000 Euro = 800 Euro), beträgt die Steuerlast 11.200 Euro. Handwerkerrechnung absetzen bedeutet also, dass ein bestimmter Betrag auf die festgesetzte Steuer angerechnet wird.

Praxis-Tipp: Wird eine Immobilie vermietet, lässt sich die Handwerkerrechnung auch absetzen. Dann geltend jedoch nicht die eben beschriebenen Regeln zur Steueranrechnung für Handwerkerleistungen. Bei einer Vermietung kann der komplette Rechnungsbetrag als Werbungskosten aus Vermietung von den Mieteinnahmen abgezogen werden.

Handwerkerrechnung absetzen: Welche Leistungen akzeptiert das Finanzamt?

Wer den Handwerkerbonus nutzen möchte, sollte wissen: Absetzbar sind nur Arbeiten, die dem Erhalt oder der Renovierung dienen – nicht aber solche, die etwas Neues schaffen.

Das bedeutet: Das Finanzamt fördert nur Bautätigkeiten in einem bestehenden Haushalt, aber keine Neubaumaßnahmen. In der Regel werden folgende Arbeiten problemlos angerechnet: Man lässt eine alte Garage neu streichen oder nachträglich eine ausfahrbare Markise über einer Terrasse anbringen.

Wird jedoch zum Beispiel wenige Monate nach Einzug in einem neuen Haus der Außenputz erneuert, gibt es die Steueranrechnung oftmals nur ausnahmsweise. Der Grund: Die Arbeiten stellen nach Fertigstellung und Bezugsfertigkeit keine Neubaumaßnahmen mehr dar.

Handwerkerrechnungen absetzen oder haushaltsnahe Dienstleistungen: Wo liegt der Unterschied?

Neben den klassischen Handwerksarbeiten, die auch wirklich von einem eingetragenen Handwerksbetrieb erledigt werden – etwa alle Renovierungsarbeiten und Bauleistungen – gibt es in der Steuererklärung die zusätzliche Möglichkeit haushaltsnahe Dienstleistungen abzusetzen. Hierfür gibt es einen zusätzlichen Steuerbonus von 20 Prozent der Arbeitskosten und hier gilt der Maximalbetrag von 20.000 Euro pro Jahr, so dass ein Steuerbonus von sogar 4.000 Euro pro Jahr winkt. Zu den haushaltsnahen Dienstleistungen gehören beispielsweise Gartenarbeiten, Reinigungskosten, der Winterdienst oder auch Zuzahlungen zu einem ambulanten Pflegedienst.

Handwerkerrechnung absetzen: Unter welchen Voraussetzungen erkennt sie das Finanzamt an?

Damit die Arbeitskosten von Handwerkern in der Steuererklärung anerkannt werden, müssen die Arbeiten von einem selbstständigen Betrieb ausgeführt werden. Wer die Arbeiten in Eigenleistung erbringt und beispielsweise selbst renoviert, kann diesen Steuervorteil nicht nutzen. Zudem muss eindeutig belegt werden, dass die Arbeiten auch wirklich "im" Eigenheim oder in der gemieteten Wohnung des betreffenden Steuerzahlers vollbracht wurden – ein selbstgenutztes Ferienhaus innerhalb der EU kann auch dazu zählen. Eine weitere wichtige Voraussetzung ist, dass die Rechnungsbeträge überwiesen und nicht bar an den Handwerker bezahlt werden und, dass eine Rechnung vorliegt.

Handwerkerrechnung absetzen: Wer aus Unwissenheit seine Handwerkerrechnung bar zahlt, hat keine Chance auf die Anrechnung. Die Finanzämter und die Gerichte sind hier unerbittlich.

Neuregelung 2025: Um eine Handwerkerrechnung absetzen zu können, ist ab 1. Januar 2025 auf eine Besonderheit zu beachten. Die Steueranrechnung gibt es nur dann, wenn die Zahlung der Rechnung auf ein Konto des Handwerkers erfolgt. Es darf also auf keinen Fall auf ein Konto eines Vermittlers verwiesen werden, sonst ist die Steueranrechnung für die Handwerkerrechnung verloren.

Handwerkerrechnung absetzen: Wie sind die Leistungen in der Steuererklärung anzugeben?

Aufwendungen für einen Handwerker oder für einen selbstständigen Dienstleister für Arbeiten im Privathaushalt sind in der Anlage "Haushaltsnahe Aufwendungen" zur Einkommensteuererklärung einzutragen. Die ermittelte Steueranrechnung wird von der im Steuerbescheid festgesetzten Einkommensteuer abgezogen.

Die Rechnung über die Handwerkerleistungen bzw. die haushaltsnahen Dienstleistungen sowie den Kontoauszug müssen Sie der Einkommensteuererklärung nicht beifügen. Sie müssen diese Nachweise nur vorhalten, für den Fall, dass das Finanzamt diese Unterlagen anfordert.

Wie muss die Handwerkerrechnung aussehen, damit das Finanzamt sie anerkennt?

Will man die Arbeitskosten eines Handwerkers von der Steuer absetzen, so müssen diese in der Rechnung extra ausgewiesen sein. Nur bei Wartungsverträgen, bei denen keine Materialkosten fällig werden, genügt meist die Rechnung ohne gesonderte Aufschlüsselung.

Handwerker und Dienstleister sollten bei Rechnungen bei Privatleuten also darauf achten, dass die Beträge für Material und Arbeitsleistung aufgeschlüsselt sind. Andernfalls wird der Privatkunde nachträglich eine berichtigte Rechnung fordern, sollte das Finanzamt ihm die Steueranrechnung verweigern. Dieser zusätzliche Zeitaufwand lässt sich verhindern, wenn die Rechnungsangaben aufgeschlüsselt werden.   

>> Ein Muster, wie Handwerker ihren Lohn richtig auf der Rechnung ausweisen, finden Sie hier.

Was müssen Mieter beim Absetzen von Handwerkerrechnungen beachten?

Die steuerliche Absetzbarkeit von Handwerkerleistungen ist nicht auf Immobilieneigentümer beschränkt, die im Eigenheim wohnen. Auch Mieter profitieren von dieser Steueranrechnung. Oftmals finden sich Handwerkerleistungen und haushaltsnahe Dienstleistungen in der Nebenkostenabrechnung des Vermieters. Mieter sollten sich in diesem Fall vom Vermieter die reine Arbeitsleistung bescheinigen lassen, um in den Genuss der Steueranrechnung zu kommen.

Handwerkerrechnung absetzen: Sonderfall Energetische Sanierung

Handwerkerrechnung können auf Eigenheimbesitzer absetzen, die einen Auftrag zur energetischen Sanierung beauftragen. Hier gibt es jedoch steuerliche Sondervorschriften, nämlich § 32c EStG. Handwerkerrechnung absetzen bedeutet bei energetischer Sanierung, dass das Finanzamt 20 Prozent der Sanierungskosten (hier Kosten für Arbeitsleistung plus Material), maximal 40.000 Euro auf die Steuerschuld anrechnet. dhz