Steuertipp 6 Prozent Steuerzinsen: Fluch und Segen zugleich

Wird eine Steuererklärung sehr spät eingereicht und eine Steuernachzahlung festgestellt, fordert das Finanzamt meist auch 0,5 Prozent Zinsen pro Monat. Das sind sechs Prozent Zinsen pro Jahr, was angesichts der Null-Prozent-Zinsen deutlich überzogen erscheint. Doch bei Steuererstattung gilt dasselbe Prinzip: Sechs Prozent Erstattungszinsen pro Jahr auf Nachzahlungszinsen.

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So funktioniert die Zinsberechnung des Finanzamts

Nachzahlungszinsen werden immer ab dem 15. Monat nach Ablauf des Steuerjahrs, für das eine Steuernachzahlung festgesetzt wird, fällig. Dasselbe Prinzip greift bei Erstattungszinsen.

Beispiel 1: Sie reichen Ihre Steuererklärung 2015 erst im Juni 2018 beim Finanzamt ein. Es kommt zu einer Steuererstattung von 30.000 Euro. Zusätzlich zu der Steuererstattung werden Ihnen 2.100 Euro Erstattungszinsen gutgeschrieben (Zinsmonate vom 1. April 2017 bis Mai 2018: 14 Monate x 0,5 Prozent = 7 Prozent Zinsen; 30.000 Euro x 7 Prozent).

Beispiel 2: Sie bekommen nach einer Betriebsprüfung im April 2018 einen geänderten Einkommensteuerbescheid 2015 mit 40.000 Euro Nachzahlung. Mit der Nachzahlung setzt das Finanzamt Nachzahlungszinsen von 7.200 Euro fest (Zinsmonate 1. April 2015 bis März 2018: 36 Monate x 0,5 Prozent = 18 Prozent; 40.000 Euro x 18 Prozent).

Steuertipp: Zumindest gegen die Nachzahlungszinsen lohnt sich Gegenwehr. Legen Sie gegen die festgesetzten Nachzahlungszinsen Einspruch ein und verweisen Sie auf einen Musterprozess beim Bundesfinanzhof, der aufgrund der Urteils des Finanzgerichts vom 17. August 2017 (Az. 10 K 2472/16) zugelassen wurde. Bei diesem Musterprozess geht es um die Frage, ob die Zinshöhe für die Jahre 2012 bis 2015 verfassungsgemäß ist. Beantragen Sie zugleich bis zur endgültigen Entscheidung das Ruhen des Verfahrens. dhz

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