EEG-Umlage und Stromkosten EU wertet Ökostrom-Rabatt als unerlaubte Beihilfe

Die hohen Strompreise bringen die Energiewende in Verruf. Schuld sind auch die Rabatte bei der Ökostrom-Umlage. Weil immer mehr Großverbraucher Ausnahmeregelungen beantragen, steigen die Kosten für Kleinbetriebe und Verbraucher. Doch nun mischt sich die EU-Kommission ein – sie vermutet eine unerlaubte Beihilfe.

Die EU nimmt die Rabatte für stromintensive Firmen ins Visier. Macht sie Ernst, könnten die Stromkosten für alle Verbraucher sinken. - © Foto: ferkelraggae/Fotolia

Zum Stichtag 1. Juli beantragten 2.367 Unternehmen einen Nachlass bei den Förderkosten für den Ausbau erneuerbarer Energien. Doch was die energieintensiven Großverbraucher entlasten soll, geht auf Kosten der Kleinen. Die EEG wird im kommenden Jahr voraussichtlich steigen und wenn weiterhin immer weniger Firmen dafür aufkommen, erhöht sich der Strompreis einseitig zulasten der Kleinbetriebe und Haushalte.

Ein Anstieg bei den Anträgen war erwartet worden und zeigt, wie dringend das  Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) einer Reform bedarf. Zu den Industrieunternehmen, die den Ökostrom-Rabatt beantragt haben,  gehören unter anderem Zement- und Papierfabriken, Straßenbahnen und Futtermittelhersteller, heißt es in einer Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Grünen-Fraktion.

EU will Beihilfen verbieten

2012 waren es demnach nur 2.055 Unternehmen gewesen und 2011 erst 813, die den Rabatt in Anspruch genommen haben. Im Zuge des Beschlusses zum Atomausstieg bis 2022 hatten Union und FDP die Ausnahmen stark erweitert. Nun wollen sie sie mit der sogenannten Strompreisbremse wieder eindämmen, doch das Gesetz bekommt keine Mehrheit bei Bund und Ländern.

Dass hier eine zu einseitige Belastung entstanden ist, ruft nun auch die EU-Kommission auf den Plan. Nach Informationen des Magazins "Spiegel" wird sie wegen den Ausnahmen bei der Ökostrom-Umlage ein Verfahren gegen Deutschland eröffnen. EU-Wettbewerbskommissar Joaquín Almunia vermutet darin eine unerlaubte Beihilfe. Das Verfahren soll am kommenden Mittwoch eingeleitet werden.

Da Staatsbeihilfen an Unternehmen in Europa grundsätzlich die Genehmigung der EU-Kommission benötigen, könnte den Großverbrauchern sogar eine rückwirkende Korrektur drohen. Kommt die Untersuchung zu dem Ergebnis, dass wirklich eine unerlaubte Beihilfe vorliegt, werden die Ausnahmen voraussichtlich untersagt. Energieintensive Betriebe müssten dann an den Staat Millionen Euro Abgaben nachzahlen, die in den Vorjahren eingespart worden waren.

Sieben Milliarden Euro an Firmenentlastungen

Zwar dementierte das Bundesumweltministerium die Ankündigung. In Brüssel sei kein formeller Beschluss zur Eröffnung des Verfahrens gefasst worden hieß es am Sonntag. Doch das Thema bleibt weiterhin heiß diskutiert. Die Firmenentlastungen beim Ausbau der Erneuerbaren summieren sich in diesem Jahr nach Angaben der Grünen im Bundestag auf rund sieben Milliarden Euro.

Bereits im März hatte die EU-Kommission ein Prüfverfahren zu einem ähnlichen Thema eingeleitet – hier ging es um die Befreiung von Netzentgelten für die energieintensive Branche. Die europäischen Wettbewerbshüter befürchten, dass es sich um staatliche Beihilfen handelt. Eine Entscheidung hierzu steht noch aus. dhz/dpa