Der Boom flaut ab. Durch die geplanten Kürzungen bei der Solarförderung drohen viele Betriebe aus dem Elektrohandwerk nun auf dem Material für vorfinanzierte Verträge sitzen zu bleiben. Schon bevor die Pläne wirklich beschlossen sind, gehen im Handwerk erste Stornierungen für die Installation neuer Anlagen ein. Der Zentralverband des E-Handwerks wendet sich deshalb mit einem Schreiben an die Politik und fordert eine Übergangsfrist für bestehende Aufträge. Von Seiten der CSU gibt es dazu bereits konkrete Vorschläge.
Die Kürzung der Solarförderung steht heute nochmals im Mittelpunkt einer aktuellen Stunde im Bundestag. SPD und Grüne hatten diese beantragt, da sie mit den Plänen von Umweltminister Norbert Röttgen (CDU) und Wirtschaftsminister Philipp Rösler (FDP) zur Kürzung der Einspeisevergütung von Solarstrom nicht zufrieden sind. Schon ab dem 9. März sollen die Fördergelder für große Anlagen auf Freiflächen um bis zu 30 Prozent und auf Gebäudedächern um bis zu 20 Prozent reduziert werden.
Energiewende in Gefahr
Auch das Handwerk kritisierte diese Pläne und fordert von der Bundesregierung endlich klare Entscheidungen für die Energiewende. Aus dem Elektrohandwerk wurden Stimmen laut, die befürchten, dass die Kürzungen für einige Betriebe sogar existenzbedrohend sein könnten. "Mit den geplanten Kürzungen erreicht die Photovoltaik die Grenzen der Attraktivität", sagte Ingolf Jakobi, der Hauptgeschäftsführer des Zentralverbands der Deutschen Elektro- und Informationstechnischen Handwerke (ZVEH). Dass Hausbesitzer geplante Investitionen in Solaranlagen ohne eine Förderung sehr schnell streichen, zeigte sich schon jetzt. "Die Energiewende und damit der Atomausstieg geraten in Gefahr“, warnte Jakobi.
Viele Betriebe aus dem E-Handwerk hätten das Material für Aufträge häufig bereits geordert und vorfinanziert und drohen nun auf den Kosten sitzen zu bleiben. "Schon jetzt haben sie damit zu kämpfen, dass die Kunden in großer Zahl Aufträge stornieren", meldet der Verband und fordert deshalb neue zeitliche Rahmenbedingungen für die Absenkung. Es müsse eine Übergangsregelung für bereits bestehende Aufträge geben, so dass Anlagen, die sich aktuell in der Planung oder im Bau befinden, nicht von den Kürzungen betroffen sind. Diese Forderung richtet der Verband nun in einem Schreiben an Bundestagsabgeordnete und politische Entscheidungsträger.
"Eine Übergangsregelung wird kommen"
Aus der CSU gab es bereits Reaktionen darauf. Der Umweltexperte und Bundestagsabgeordnete Georg Nüßlein ist sich sogar bereits sicher, dass die Übergangsfrist beschlossen wird. "Die Bauherren haben einen Anspruch auf Investorenschutz", sagte er der Augsburger Allgemeinen Zeitung.
Die CSU hat einen eigenen Vorschlag für einen neuen zeitlichen Rahmen erarbeitet. Laut Nüßlein sollen alle Bauherren von großen Freiflächenanlagen, die vor dem 1. März über einen sogenannten Aufstellungsbeschluss verfügen, ein Recht darauf bekommen, bis zur Mitte des Jahres zu den ungekürzten Konditionen bauen zu können. Für die Dachanlagen soll nach dem CSU-Vorschlag dasselbe gelten, wenn sie bis zum heutigen Tag einen Antrag auf Netzzugang gestellt haben. Auch wenn über diese Forderung noch nicht entschieden ist, ist sich der CSU-Politiker heute schon sicher: "Eine Übergangsregelung wird kommen."
Bundestag und Kabinett debattieren jedoch fleißig weiter. Heute Vormittag beraten die Politiker über den Vorschlag von Rösler und Röttgen, um dann am Nachmittag im Bundestag über die geplanten Kürzungen zu sprechen. Auf dem Spiel steht dabei nicht weniger als ein großes Stück Glaubwürdigkeit bei der Realisierung der Energiewende und die Gefährdung von Arbeitsplätzen. Handwerkspräsident Otto Kentzler wies beim gestrigen Sparkassen-Forum in Berlin darauf hin, dass es schwer sei nachzuvollziehen, "wenn erst immer von Verlässlichkeit gesprochen und dann auf einmal schnell und drastisch gekürzt wird". jtw