Energetische Gebäudesanierung Vermittlungsausschuss vertagt Entscheidung

Nach monatelangem Ringen wollte der Vermittlungsausschuss von Bund und Ländern gestern endlich einen Kompromiss zur Förderung der Gebäudesanierung finden. Doch die Entscheidung wurde erneut verschoben.

Jana Tashina Wörrle

Die Förderung der energetischen Gebäudesanierung motiviert Hausbesitzer dazu, in neue Heizungen und die Dämmung der Gebäude zu investieren. Ohne zusätzliche Anreize könnten hier jedoch viele Aufträge fürs Handwerk ausbleiben. - © Fotolia

Die Bundesregierung war dafür, der Bundesrat dagegen - dann sollte ein Vermittlungsausschuss Klärung bringen. Erst wollte ihn keiner anrufen und nun wird die Entscheidung immer wieder vertagt. Die steuerliche Förderung der energetischen Gebäudesanierung wird zum Dauerdiskussionspunkt im Handwerk. Für den 22. November haben Bund und Länder nun erneut ein Treffen einberufen.

Bauinvestitionen schaffen Arbeitsplätze

Energetische Sanierungsmaßnahmen an Wohngebäuden bieten ein besonders großes Einsparpotential im Gebäudebestand und können so einen signifikanten Beitrag zur Erreichung der energie- und klimapolitischen Ziele von Bund und Ländern leisten. Umso unverständlicher ist es auch, dass hier bei so lange um die steuerliche Förderung gerungen wird. Der größte Streitpunkt ist die Finanzierung, gegen die sich die Bundesländer wehren. Länder und Gemeinden hätten Steuerausfälle von bis zu 900 Millionen Euro hinnehmen müssen. Deshalb lehnen sie die steuerlichen Fördermaßnahmen ab.

Allein die bestehende Förderung für Sanierungsmaßnahmen der KfW kann nicht genug Anreize für private Investitionen schaffen, kritisiert der Hauptgeschäftsführer des Zentralverbandes des Deutschen Baugewerbes (ZDB), Felix Pakleppa. Und nur mit diesen privaten Investitionen könne das Sanierungstempo signifikant erhöht werden. Pakleppa, hatte bereits gestern in einem Schreiben an die Mitgliedes Vermittlungsausschusses appelliert, doch endlich den Weg für eine steuerliche Förderung der energetischen Gebäudesanierung frei zu machen. So könnten die privaten Bauinvestitionen Arbeitsplätze im regional ansässigen mittelständischen Bau- und Ausbaugewerbe schaffen und dadurch zusätzliche Steuereinnahmen und höhere Sozialabgaben generieren.

Diese Meinung unterstützt auch das Thüringer Handwerk. "Eine steuerlich geförderte Sanierung heißt auf der Habenseite Arbeit für den Bau- und Ausbaubereich, heißt Investitionen in neue Technologien, heißt zusätzliche Steuereinnahmen und Sozialversicherungsbeiträge, bedeutet Klimaschutz und damit weniger Ausgaben wegen der Auswirkungen der Luftverschmutzung", sagte Thomas Malcherek, der Geschäftsführer des Thüringer Handwerkstages. Er weist darauf hin, dass solche Investitionsförderungen für den Staat oftmals kostenneutral sind. Damit diese Investitionen endlich Realität werden können, fordert er Bund und Länder auf, sich zügig eine Lösung zu finden.

Förderbedingungen überfordern Hausbesitzer

Neben der Notwendigkeit einer steuerlichen Förderung macht der ZDB aber auch auf eine nötige Änderung der Förderbedingungen aufmerksam. So sollte die Bundesregierung vom sogenannten KfW-Standard 85 abrücken, fordert der Verband.

Der KfW-Standard 85 legt fest, dass die Sanierungsmaßnahmen die Energieeffizienz des Gebäudes so weit verbessern müssen, dass es zu 85 Prozent mit einem Neubau zu vergleichen ist, also einen dementsprechend niedigen Energieverbrauch hat. Dieser Standard stellt laut Pakleppa eine Überforderung der sanierungswilligen Eigentümer dar. Der Hauptgeschäftsführer des ZDB wies zudem darauf hin, dass auch einzelne Maßnahmen künftig absetzbar sein sollten: "Der Hauseigentümer soll selbst entscheiden, in welcher zeitlichen Reihenfolge er welche Sanierungsmaßnahmen durchführt oder ob er einmalig vollständig saniert."

Ob und wie Bund und Länder diese Forderungen umsetzen und wie ernst sie die angekündigten Maßnahmen zur Energiewende damit verfolgen, wird sich bezogen auf die energetische Gebäudesanierung erst in der nächsten Sitzung des Vermittlungsausschusses zeigen.