Wirtschaftsverbände warnen vor Einführung der Vermögenssteuer Wie Vermögenssteuern das Handwerk treffen

Die Wirtschaft warnt eingehend vor den Vermögenssteuerplänen der Opposition. Nicht nur reiche Privatpersonen, sondern viele Mittelständler würden dadurch empfindlich getroffen. Der ZDH legt Beispielrechnungen vor.

Karin Birk

Würde nach der Bundestagswahl eine Vermögenssteuer kommen, wäre auch das Handwerk betroffen. Wirtschaftsverbände warnen und rechnen die Folgen vor. - © Kzenon/Fotolia.com

Die deutsche Wirtschaft wehrt sich vehement gegen die Vermögenssteuerpläne der Opposition. "Es sei ein Irrtum, dass durch die Vermögensteuer nur, reiche’ Privatpersonen belastet würden", heißt es in einer gemeinsamen Erklärung von Spitzenverbänden der Wirtschaft, einschließlich des Zentralverbands des Deutschen Handwerks (ZDH). "Tatsächlich ist primär das Betriebsvermögen betroffen", warnen die Verbände im Vorfeld der Bundestagswahl.

Bis zu 90 Prozent des Aufkommens werde auf Unternehmen entfallen. Damit würden nicht nur die Altersvorsorge vieler Betriebsinhaber, sondern auch Arbeitsplätze gefährdet, mahnen sie mit Blick auf die von SPD, Grünen und Linke vorgebrachten Pläne zur Wiedereinführung einer Vermögenssteuer oder der von den Grünen geplanten - auf zehn Jahre angelegten – Vermögensabgabe.

Im Zweifelsfall geht die Vermögenssteuer ans Betriebsvermögen

Gerade in ertragsschwachen Jahren wirke sich die Vermögenssteuer besonders stark aus, warnen die Verbände weiter. " Liegen keine Erträge vor, ist die Vermögenssteuer aus der Substanz des Unternehmens zu zahlen. " Um die Steuern zu bezahlen, müsste im Zweifelsfall Betriebsvermögen verkauft werden. Wie Berechnungen zeigen, würden auch die geplanten Freibeträge von zwei Millionen Euro für natürliche Personen und 200.000 Euro für Kapitalgesellschaften – bei der hälftigen Verteilung des Vermögens auf Gesellschaft und Gesellschafter – keine ausreichende Abhilfe schaffen.

So macht der ZDH in Beispielrechnungen deutlich, dass etwa eine als GmbH geführte Bäckerei mit einem Substanzwert in Höhe von zwei Millionen Euro nach den bisherigen Plänen der SPD zur Vermögenssteuer selbst in einem Jahr ohne jeglichen Ertrag eine Vermögenssteuer von 10.000 Euro bezahlen und dafür die Substanz angreifen müsste.

Als Grund nannte der ZDH die Tatsache, dass der Kapitalgesellschaft zugerechnete Vermögensanteil von einer Million Euro voll mit einem Prozent Vermögensteuer besteuert werden müsse, da die Freigrenze von 200.000 Euro überschritten worden sei.

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Auch für den Fall, dass eine solche Bäckerei als Einzelunternehmen geführt wird und der Bäcker noch ein Wohnhaus im Wert von 500.000 Euro sowie drei Mietwohnungen im Wert von 800.000 Euro sowie 10.000 Euro weiteres Vermögen hätte, müsste er trotz Freibeträge noch eine Vermögensteuer von knapp 20.000 Euro im Jahr bezahlen. Geld, das in einem Jahr ohne Ertrag ebenfalls aus der Substanz genommen werden müsste.

Durch Einführung der Vermögenssteuer würde Gewinn beträchtlich geschmälert

Sollte die Bäckerei als Personengesellschaft von zwei Gesellschaftern geführt werden und der eine zur Altersvorsorge noch Immobilien und sonstiges Vermögen besitzen, kann ihn die geplante Steuer ebenfalls durchaus treffen. In dem vom ZDH genannten Beispiel kommt er mit seinem Einfamilienhaus und zwei Mietwohnungen und anderem Vermögen auf einem Gesamtvermögen von 2,41 Millionen Euro.

Der Freibetrag würde sich um die Hälfte des den Freibetrag übersteigenden Wertes reduzieren und hier nur 1.795.000 Euro ausmachen. In dem Fall müsste der Gesellschafter 6.150 Euro an Vermögensteuer bezahlen. "Hier muss also der Bäcker seine Vermögenssubstanz angreifen, um die Vermögensteuer sowie die Befolgungskosten zu begleichen", warnte der ZDH.

Selbst wenn ein Unternehmen Gewinn erwirtschaftet, kann durch die Wiedereinführung der Vermögenssteuer der Gewinn beträchtlich geschmälert werden, warnen die acht Verbände. Dies gelte umso mehr, je geringer der Gewinn ausfalle. So muss ein Unternehmen mit einem Gesamtbetriebsvermögen von zehn Millionen Euro und einem Gewinn von einer Million Euro derzeit 46 Prozent oder 460.000 Euro Ertragssteuern bezahlen. Käme die Vermögensteuer hinzu, läge die Belastung des Ertrages bei 56 Prozent. Beträgt der Gewinn nur 200.000 Euro erhöhte sich die Belastung auf 87 Prozent des Ertrags.