Nun ist es offiziell und die Spekulationen haben ein Ende: Die EEG-Umlage steigt im kommenden Jahr auf 6,240 Cent je Kilowattstunde. Die Übertragungsnetzbetreiber haben den neuen Anstieg der Umlage bekanntgegeben. Haushalte und Betriebe müssen sich auf spürbare Strompreiserhöhungen einstellen. Das Handwerk fordert Entlastungen.
Ein klein wenig niedriger als befürchtet und doch weit über dem jetzigen Wert wird die Umlage zur Förderung erneuerbarer Energien ab dem kommenden Jahr liegen. 6,240 Cent je Kilowattstunde sind ein neuer Rekordwert, der die Stromkunden, die schon jetzt immer mehr für Energie bezahlen trifft. Die Strompreise werden weiter steigen.
Die neue Höhe teilte der für die Verwaltung der Förderzahlungen mitzuständige Übertragungsnetzbetreiber TransnetBW am Dienstag mit. Das Unternehmen aus Baden-Württemberg war in diesem Jahr federführend für die Berechnung der neuen Umlage verantwortlich. Sie wird von den Netzbetreibern zusammen mit der Bundesnetzagentur festgelegt. Derzeit liegt sie bei 5,227 Cent. Kurz vor der Veröffentlichung war die Zahl noch einmal verändert worden, ursprünglich war von 6,3 Cent je kWh für das kommende Jahr ausgegangen worden.
Staat muss Minusbetrag ausgleichen
Ein durchschnittlicher Haushalt muss damit etwa 35 Euro mehr im Jahr für die Umlage bezahlen. Hinzu kommt noch die mitsteigende Mehrwertsteuer, sowie höhere Netzentgelte, so dass über 60 Euro mehr werden können. Steigen wird sie aber auch für diejenigen Unternehmen, die nicht von der Zahlung befreit sind oder Sonderkonditionen haben. So zahlt auch das Handwerk ordentlich drauf.
Über die Umlage wird die Differenz zwischen dem am Markt für den Strom erzielten Preis und dem Vergütungssatz gewährt. Da die Preise an der Strombörse gefallen sind, wachsen diese Differenzkosten – mit der neuen Umlage muss auch ein Minusbetrag von 2,2 Milliarden Euro auf dem Vergütungskonto im laufenden Jahr ausgeglichen werden.
Um die steigenden Kosten zu senken, muss das Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) grundlegend überarbeitet werden. Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) fordert in diesem Zusammenhang die kleinen Betriebe von der Stromsteuer zu befreien. In der Diskussion sind aber noch weitere Vorschläge, die zeigen, wie dringend an diesem Problem gearbeitet werden muss.
Handwerk fordert Beleg für Entlastung kleiner Betriebe
"Der Deutsche Bundestag muss unverzüglich eine rasch wirkende Kostenbremse im Rahmen der Stromsteuer beschließen – unabhängig von laufenden Koalitionsverhandlungen", fordert deshalb ZDH-Generalsekretär Holger Schwannecke. Als Entlastungsmaßnahme schlägt das Handwerk die Einführung eines Freibetrags bei der Stromsteuer vor: Für Privathaushalte sollten 2.000 kWh von der Stromsteuer befreit werden, für kleine und mittlere Unternehmen 4.000 kWh. Die auf die EEG-Umlage erhobene Mehrwertsteuer biete hierfür eine tragfähige Finanzierungsgrundlage.
Der ZDH mahnt, dass im Koalitionsvertrag einer neuen Bundesregierung eine grundsätzliche Neuausrichtung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und der Strommarktarchitektur ebenso wie die Beschleunigung der energetischen Gebäudesanierung festgelegt werden müsse. "Mit einer solchen Entlastung können die Fraktionen des Deutschen Bundestags ihre Bereitschaft unter Beweis stellen, dass sie es mit einer Entlastung kleiner Betriebe und der Verbraucher ernst meinen", heißt es in einer aktuellen Mitteilung des Verbands.
BHT berechnet konkrete Belastung
Nach Berechnungen des Bayerischen Handwerkstags (BHT) liegen die Strompreis-Belastungen durch die Förderung erneuerbarer Energien und unmittelbare Maßnahmen der Energiewende (z.B. Umlage zur Förderung der Kraft-Wärme-Kopplung, Offshore-Haftungsumlage) für einen Handwerksbetrieb mit einem durchschnittlichen Verbrauch von 18.500 kWh derzeit bei gut 1.100 Euro pro Jahr. Alleine die Erhöhung der EEG-Umlage um einen Cent zum 1. Januar 2014 bedeutet für diesen Betrieb eine zusätzliche jährliche Belastung von 185 Euro. Für energieintensive Handwerksbetriebe, die etwa als Industriezulieferer arbeiten oder bei ihrer Produktion viel Wärme/Kälte brauchen und auf einen Jahresverbrauch von 1.000.000 kWh kommen, liegt die Zusatzbelastung sogar bei 10.000 Euro. Mit Beginn des nächsten Jahres steigen die zusätzlichen Stromkosten pro Betrieb im Schnitt auf knapp 1.300 Euro. Die Gesamtbelastungen für die 200.000 bayerischen Handwerksbetriebe belaufen sich damit auf ca. 260 Millionen Euro im Jahr.
Der Präsident des Bayerischen Handwerkstages (BHT), Heinrich Traublinger, MdL a. D., erklärt: "Bei der Förderung der regenerativen Energien müssen die Ziele sein, durch Innovationsanreize den technischen Fortschritt voran zu treiben und die regenerativen Energien rasch an die wirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit heranzuführen. Aktuell befinden wir uns auf einem Weg der Dauersubventionierung nicht wettbewerbsfähiger Strukturen." dhz/ dpa
Wie sich der Strompreis zusammensetzt
Der Staatsanteil beim Strompreis hat in diesem Jahr erstmals die 50-Prozent-Marke überschritten. Neben Förderkosten für Wind- und Solarparks sind auch Industrierabatte und andere Energiewendeumlagen dafür verantwortlich. Jeder Kilowattstunde (kWh) kostet inzwischen rund 28,7 Cent.
Im kommenden Jahr, wenn die Ökostromumlage von 5,277 auf 6,24 Cent zulegen wird, kann der Preis pro Kilowattstunde auf fast 30 Cent steigen. So sieht derzeit laut Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) die Zusammensetzung des durchschnittlichen Strompreises aus:
28,73 Cent je Kilowattstunde, davon:
- 14,32 Cent für Erzeugung, Transport, Vertrieb
- 5,277 Cent Ökostrom-Umlage
- 4,59 Cent Mehrwertsteuer
- 2,05 Cent Stromsteuer
- 1,79 Cent Konzessionsabgabe
- 0,329 Cent Umlage für Netzentgelt-Rabatte der Industrie
- 0,250 Cent Haftungsumlage für Offshore-Win dparks
- 0,126 Cent Kraft-Wärme-Kopplungsaufschlag
