Kartellsenat fordert Änderungen Netzentgelte: Befreiungen möglicherweise rechtswidrig

Nach den Sonderregeln für die energieintensive Industrie bei der EEG-Umlage geraten nun auch die Befreiungen bei den Netzenzgelten in die Kritik. Beide sorgen für eine steigende Belastung bei Verbrauchern und kleinen Betrieben. Der Kartellsenat hat deshalb an die Politik appelliert, die Gesetze zu ändern.

Die Befreiungen der Großindustrie bei den Netzentgelten gerater in die Kritik. Sie verteuren die Ausgaben für KMU und Verbraucher. - © Foto: reeel/Fotolia

Die Energiekosten werden zur zunehmenden Belastung für Haushalte und Unternehmen, die nicht von den Sonderregeln profitieren, die der Gesetzgeber der Industrie zubilligt. Dass energieintensive Unternehmen weniger oder gar keine Umlage nach dem Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) bezahlen müssen, soll nun zwar überprüft werden. Doch auch die Befreiung der Großindustrie bei den Entgelten sorgt dafür, dass die Strompreise steigen.

Nun hat das Düsseldorfer Oberlandesgericht in zwei Eilverfahren massive Zweifel an dieser Praxis geäußert. Der 3. Kartellsenat erklärte am Mittwoch, nach der vorläufigen Einschätzung der Kammer sei die bisherige Regelung rechtswidrig. Es bestünden "erhebliche Bedenken", ob das Energiewirtschaftsgesetz überhaupt eine vollständige Befreiung der Großverbraucher von Netzentgelten erlaube, wie sie die Stromnetzentgeltverordnung vorsehe.

"Der Gesetzgeber kann das reparieren"

Praktische Auswirkungen haben die Bedenken des Gerichts allerdings zunächst nicht, da die Kammer auf eine einstweilige Anordnung verzichtete und die Frage erst im Hauptsacheverfahren im nächsten Jahr endgültig entscheiden will. Dann könnte die aktuelle Regelung auf der Kippe stehen.

Bereits bei der mündlichen Verhandlung im Oktober hatte die Kammer allerdings angedeutet: "Der Gesetzgeber kann das reparieren." Dazu müssten die Ausnahmetatbestände für eine Befreiung von den Netzentgelten wohl ausdrücklich im Gesetz geregelt werden, nicht durch eine Verordnung wie bislang.

In Düsseldorf hatten zwei Stromnetzbetreiber aus dem Rhein-Main-Gebiet und aus Thüringen in Eilverfahren gegen die Netzentgelte und die Abrechnungspraxis für 2011 geklagt. Doch trotz der Bedenken hinsichtlich der grundsätzlichen Zulässigkeit der Befreiungsregelung wies das Gericht die Eilanträge auf Aussetzung der für das Jahr 2011 vorgesehenen Verrechnungsmethode ab. Angesichts zahlreicher Rechtsfragen und der schwierigen Abwicklungsprobleme komme ein solcher Schritt nicht in Betracht. Die Eilentscheidungen sind rechtskräftig.

Kleine Betriebe zahlen immer mehr

Die mündliche Verhandlung im Hauptsacheverfahren soll am 6. März 2013 stattfinden. Doch ist dies nur die Spitze des Eisbergs. Insgesamt haben vor dem Düsseldorfer Oberlandesgericht fast 170 Stromnetzbetreiber Beschwerde gegen die Netzengelte eingereicht.

Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) forderte angesichts des Prozesses ein generelles Umdenken. "Wirtschafts- und industriepolitisch motivierte Entlastungen energieintensiver Industrien sollten aus dem allgemeinen Bundeshaushalt oder anderen Mitteln erfolgen, und nicht per Ausnahmeregelungen und Befreiung von Umlagefinanzierung", sagte VKU-Hauptgeschäftsführer Hans-Joachim Reck. Ausnahmen verteuerten das System für die privaten Haushalte, für Gewerbetreibende sowie für kleinere und mittlere Unternehmen. Das schade der Akzeptanz der Energiewende. jtw/dapd

(Aktenzeichen: VI - 3 Kart 65/12 (V) und VI - 3 Kart 14/12 (V))