Steuerflucht Mehr Betriebsprüfungen gefordert

Die Enthüllungen über Reiche, die ihr Vermögen in Steueroasen verstecken, haben helle Empörung ausgelöst. Der Ruf nach Konsequenzen ist unüberhörbar. So fordert die Steuergewerkschaft zukünftig mehr Betriebsprüfer einzusetzen. Doch was gilt überhaupt als Steuerhinterziehung und wann melden sich die Behörden?

Egal ob Steuertrickserei oder Steuerflucht ins Ausland – Steuerhinterziehung ist eine Straftat. - © Joachim Lechner/Fotolia.com

Nach den jüngsten Enthüllungen über Steueroasen wird der Ruf nach einem harten Durchgreifen gegen Steuerflüchtlinge lauter. Der Chef der Steuergewerkschaft, Thomas Eigenthaler, verlangte, dass die Finanzbehörden personell besser ausgestattet werden müssten. Mehr Betriebsprüfer sollten zukünftig im Einsatz sein. Im Gespräch mit den "Ruhr Nachrichten" schätzte er das Volumen deutscher Steuerhinterziehung auf 400 Milliarden Euro.

Am Donnerstag hatten die "Süddeutsche Zeitung" und der NDR über einen Datensatz berichtet, der 130.000 Steuerflüchtlinge aus mehr als 170 Ländern auflisten soll. Die Daten zeigen, wie Briefkastenfirmen und sogenannte Trusts genutzt werden, um große Privatvermögen vor dem Fiskus zu verstecken. Ob diese Fälle zu strafrechtlichen Konsequenzen führen, ist bislang unklar.

Das Finanzamt will seinen Anteil

Die Ermittler haben es bei der Steuerhinterziehung im Ausland schwerer mit einer rechtlichen Handhabe als im Inland. Grundsätzlich gilt, dass der Bürger erst dann kriminell wird, wenn er von seinen Einkünften jeglicher Art nicht den gesetzlichen Anteil an den Fiskus abführt, wenn er also Steuern hinterzieht – egal ob Steuerschlupfloch oder Steuerflucht. Unterschiede gibt es trotzdem.

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Steuerhinterziehung im Inland: Grundsätzlich prüft das Finanzamt die Steuererklärung des Steuerbürgers. Bei Verdacht von Unregelmäßigkeiten kann sich letztlich die zuständige Staatsanwaltschaft einschalten. Aber auch die Finanzbehörden haben seit Einführung des "Gesetzes zur Förderung der Steuerehrlichkeit" zum 1. April 2005 bei Verdacht die Möglichkeit, Bestandsdaten zu Konto- und Depotverbindungen abzurufen (Kontoabrufverfahren). Die Finanzbehörden müssen "einzelfallbezogen, bedarfsgerecht und gezielt" ermitteln. Das heißt, sie können nicht beliebig Ermittlungen aufnehmen.

Steuerhinterziehung im Ausland: Im Grunde ist es ohne weiteres möglich, versteuerte Einkünfte auf ausländische Bankenkonten zu schaffen, wenn die Kapitalerträge ordnungsgemäß versteuert werden. Am besten klappt dies, wenn ein Doppelbesteuerungsabkommen besteht. Der Fiskus vermutet allerdings Schwarzgelder in Höhe mehrerer hundert Milliarden Euro im Ausland, an die er nicht ohne weiteres rankommt. Hier versucht er, Auskunftspflichten mit dem jeweiligen Partnerstaat zu vereinbaren, hat aber, wenn sich der Partner querstellt, keine Chance. Die OECD hat für diese Fälle ein Musterabkommen zur Informationspflicht erarbeitet. Steueroasen, die Informationsersuchen generell nicht nachkommen, stehen auf einer sogenannten Grauen Liste der OECD.

Regierung bekämpft Steueroasen

Weil die Bundesregierung in Liechtenstein und der Schweiz eine erhebliche Menge an deutschem Schwarzgeld vermuten, hatte sie in der Vergangenheit Druck auf diese Länder ausgeübt, ein Doppelbesteuerungsabkommen zu beschließen. Liechtenstein hat eingelenkt: Anfang des Jahres ist ein Abkommen mit Deutschland in Kraft getreten.

Mit der Schweiz hatte Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) ein Steuerabkommen vereinbart, das wesentlich mehr Informationsaustausch vorsah als bisher. Die Opposition ließ es letztlich im Bundesrat durchfallen, weil es ihr nicht weit genug ging. dhz/dpa