Ökostrom EEG-Reform: Nur kleine Eigenstrom-Erzeuger bleiben verschont

Die Bundesregierung will die Erzeuger von selbst genutztem Ökostrom aus Neuanlagen mit einer anteiligen EEG-Umlage belasten. Nur kleine Eigenstrom-Erzeuger bleiben verschont. Neben Zustimmung hagelt es auch heftig Kritik.

Karin Birk

Kleine Eigenstrom-Erzeuger, die Solaranlagen auf den Hausdächern installiert haben, bleiben von der EEG-Umlage verschont. Alle anderen müssen die Umlage zahlen. - © Foto: philip kinsey/Fotolia

Künftig sollen alle Verbraucher von selbst erzeugtem Strom eine anteilige EEG-Umlage bezahlen. Ausgenommen sind nur Betreiber von Kleinstanlagen in Ein- und Zweifamilienhäusern. Darauf haben sich die Vertreter der Großen Koalition verständigt. Nicht zuletzt soll auch so der Anstieg der EEG-Umlage auf die gesamten Stromkosten abgebremst werden. Das Erneuerbare-Energien-Gesetz soll am Freitag im Bundestag beschlossen werden und zum 1. August in Kraft treten.

Vorerst Bestandsschutz für Altanlagen

Nach dem Kompromissvorschlag sollen Erzeuger von selbst genutztem Strom aus regenerativen Energien ab 1. August 2014 bis Ende des kommenden Jahres 30 Prozent der EEG-Umlage von derzeit 6,24 Cent pro Kilowattstunde bezahlen. 2016 soll die anteilige EEG-Umlage auf 35 Prozent und ab 2017 auf 40 Prozent der EEG-Umlage erhöht werden.

Gelten sollen diese Sätze zum einen für neue Anlagen, die aus Wind, Sonne, Biomasse, Wasser oder Geothermie Eigenstrom erzeugen und zum anderen für neue Anlangen der Kraft-Wärme-Koppelung. Für alle anderen Neuanlagen ist die volle EEG-Umlage fällig. Bestandsanlagen zur Eigenstromerzeugung sollen  zumindest bis Ende 2016 befreit bleiben. Danach soll diese Regelung überprüft werden.

Elektrohandwerk mit Ausnahmen für Hausbesitzer zufrieden

 Mit Blick auf die Ausnahmen für Kleinstbetreiber zeigt sich das Elektrohandwerk zufrieden: "Wir begrüßen, dass die Bundesregierung nach jetzigem Verhandlungsstand zumindest Bürger, die Strom mit kleinen Anlagen bis zehn Kilowatt Leistung produzieren und selbst verbrauchen, nicht mit einer Pflichtabgabe belasten will", sagt ZVEH-Hauptgeschäftsführer Ingolf Jakobi der DHZ.

"Die Einbeziehung dieser kleinen Anlagen würde allenfalls nur zu einer marginalen Entlastung beim Strompreis führen und stünde in einem krassen Missverhältnis zum damit verbundenen Verwaltungsaufwand", ergänzt er. Eine der größten und wichtigsten Kundengruppen der E-Handwerke erhalte damit vorerst Rechts- und Planungssicherheit.

Heftige Kritik aus der Solarwirtschaft

Der Bundesverband der Solarwirtschaft kritisiert die Pläne. Bürger und Mittelstand seien bisher die Treiber der Energiewende gewesen. "Sie jetzt mit einer 'Sonnensteuer' zu belasten, wenn sie Ökostrom für den Eigenbedarf oder die Mieterversorgung erzeugen wollen, ist unbegreiflich", sagt Carsten Körnig, Hauptgeschäftsführer des Verbandes. Sollte die "Sonnensteuer" nicht doch noch in letzter Minute gekippt werden, werde der Verband versuchen, sie vor dem Bundesverfassungsgericht zu Fall zu bringen.

Da die Reform schon am 1. August in Kraft treten soll, standen Union und SPD unter großem Zeitdruck. Ohne den Kompromiss und die Möglichkeit, die Reform am Freitag durch den Bundestag zu bringen, könnte es für sehr energieintensive Unternehmen knapp werden, für die kommende Förderperiode noch Anträge zur Entlastung von der Ökostrom-Umlage zu stellen.

Denn die Rabatte bleiben grundsätzlich erhalten, auch wenn die Möglichkeit nur noch den Firmen zur Verfügung stehen soll, die internationalen Wettbewerb stehen. Die Industrie soll unverändert um rund fünf Milliarden Euro entlastet werden. mit Material von dpa