Gesetze und Reformen Das ändert sich alles im Juni 2013

Keine Gebühren mehr für Warteschleifen, der schnelle Kontakt zwischen Bürgern und Behörden per Internet und neue Kosten für Telekom- und Air-Berlin-Kunden. Zum Juni 2013 treten wieder einige Neuerungen und Änderungen ein. Das Wichtigste im Überblick.

Steffen Guthardt

Der Juni beginnt für viele Arbeitnehmer gleich mit einem verlängerten Wochenende durch den Feiertag am 30. Mai. - © Foto: Stauke/Fotolia

Wer Sonderrufnummern wie 0180- oder 0900- wählte und in eine Warteschleife geriet, musste in der Vergangenheit teils horrende Gebühren zahlen ohne dafür eine Gegenleistung zu erhalten. Das ändert sich nun. Zum 1. Juni 2013 endet eine Übergangsfrist und damit ist es nun gesetzlich verboten, für solche Warteschleifen Geld zu verlangen. Verbraucher dürfen auch nur noch dann in eine Warteschleife geführt werden, wenn es sich um eine Ortsnetzrufnummer, eine Standard-Mobilfunkrufnummer, eine Sonderrufnummer mit Festpreis oder eine entgeltfreie Rufnummer handelt. Die Änderung ist Teil des Telekommunikationsgesetzes und gilt sowohl für Telefonate aus dem Festnetz als auch aus dem Mobilfunknetz.

E-Government-Gesetz vor Einführung

Am 7. Juni 2013 kann der Bundesrat grünes Licht für das schon vom Bundestag beschlossene E-Government-Gesetz geben. Der Plan sieht vor, dass Verbraucher und Behörden künftig vor allem über die digitalen Verbreitungswege miteinander kommunizieren und Abläufe damit beschleunigt und vereinfacht werden können. Unabhängig von Ort und Öffnungszeiten sollen sich Bürger rund um die Uhr direkt vom heimischen Computer aus über Themen informieren, Daten übermitteln oder Anträge stellen können. Auch zum Teil erforderliche Belege zu gestellten Anträgen sollen elektronisch übermittelt oder – das Einverständnis des Antragsstellers vorausgesetzt – von den Behörden direkt eingeholt werden. Zeitaufwendige Behördengänge und lange Wartezeiten sollen damit größtenteils der Vergangenheit angehören.

Allerdings stößt das geplante Gesetz nicht überall auf Gegenliebe. Ein Kritikpunkt betrifft den elektronischen Brief De-Mail, der im Rahmen des Gesetzbeschlusses als einheitlicher Standard eingeführt werden soll. Die De-Mail eignet sich im Gegensatz zur klassischen E-Mail durch ihre Verfahrensweise auch für das Übersenden von vertraulichen Inhalten, wie Sie im Geschäftsalltag üblich sind.

Beschwert hat sich die Deutsche Post, die ihr eigenes digitales Versandformat, den E-Post-Brief, benachteiligt sieht. Das Unternehmen betont weiter, dass das auf die De-Mail zugeschnittene Regulierungskonzept auch die Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit nach EU-Recht verletze.

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Gepäck wird teurer

Wer ab dem 1. Juni 2013 als Passagier bei Air Berlin an Bord geht, muss mit deutlich höheren Gebühren für seine Gepäckstücke rechnen. Betroffen sind beispielsweise Fluggäste, die den günstigsten Tarif "JustFly" buchen. Mussten Sie bisher am Schalter 30 Euro für jedes aufgegebene Gepäckstück bis 23 Kilogramm zahlen, werden jetzt 70 Euro fällig. Online kostet die Gepäckaufgabe dagegen nur 15 Euro pro Gepäckstück.

Bei Langstreckenflügen im Tarif "Fly Deal" bleibt das erste Gepäckstück kostenlos. Das zweite und dritte kosten jedoch jeweils 150 Euro anstatt wie bisher 50 beziehungsweise 100 Euro. Wird das Gewicht von 23 Kilo pro Gepäckstück überschritten, kostet es sogar 250 Euro.

In der Business-Class ändert sich nur für Passagiere etwas, die mehr als zwei Koffer aufgeben. Ab dem dritten Gepäckstück bis 23 Kilogramm kosten alle weiteren künftig 150 statt bislang 100 Euro, Koffer mit mehr als 23 Kilogramm 250 statt 150 Euro.

Neue Gebühren für Prepaid-Kunden

Telekom-Kunden, die einen Prepaid-Tarif für ihr Handy nutzen, müssen ab 11. Juni mit höheren Gebühren rechnen. Grund ist eine neue Abrechnungsmethode der Telekom. Konnten Kunden bisher eine 60/1-Taktung nutzen, bei der jedes Gespräch ab der zweiten Minute sekundengenau abgerechnet wird, gilt künftig auch für Altverträge die 60/60 Taktung. Das heißt bei einem Telefongespräch werden zum Beispiel zwei volle Minuten berechnet, auch wenn das Gespräch etwa nur eine Minute und eine Sekunde gedauert hat.

Allerdings gibt es eine Möglichkeit weiter von der 60/1-Taktung zu profitieren. Auf der Website der Telekom können Nutzer im Online-Kundencenter bis zum 30. Juni 2013 wieder kostenlos auf die alte Taktung zurückstellen. Danach entfällt diese Möglichkeit.

Die Deutsche Telekom folgt damit dem Wettbewerber Vodafone, der bereits im vergangenen Jahr für seinen Prepaid-Tarif CallYa die 60/1-Taktung abgeschafft hatte.

iPhone: Reparatur statt Austausch

Apple startet derzeit mit Änderungen in seinem Kundenservice. Wer zukünftig ein defektes iPhone oder iPad im Garantiezeitraum in einen Apple-Store bringt, erhält nicht unbedingt wie bisher üblich ein Austauschgerät. So könnten künftig ein Großteil der Geräte vor Ort repariert werden. Für die Kunden ergebe sich der Vorteil, dass im Telefon und nicht auf der SIM-Karte gespeicherte Dateien wie Telefonnumern und SMS-Nachrichten auch nach einem Defekt erhalten bleiben könnten. Allerdings steht noch nicht fest, wann dieser Service in Deutschland eingeführt wird. Bisher wurde nur bekannt, dass Kunden in Brasilien das Angebot nutzen können.

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Neue Kennzeichnungspflicht für Energy-Drinks

Am 2. Juni 2013 tritt die Zweite Verordnung zur Änderung der Fruchtsaftverordnung und anderer lebensmittelrechtlicher Vorschriften in Kraft. Die Verordnung legt verbindliche Höchstmengen für die in Energy-Drinks verwendeten Stoffe Koffein, Taurin, Inosit und Glucuronolacton fest. Damit wird die Ausnahmeregelung abgelöst, nach der Hersteller für Getränke mit diesen Inhaltsstoffen bisher eine Genehmigung für jedes Produkt beantragen mussten. Die neue Verordnung soll für mehr Klarheit und Rechtssicherheit sorgen, was den Zusatz dieser Stoffe betrifft. Die Höchstmengen entsprechen denen, die bisher durch die Ausnahmeregelungen nach dem Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch festgelegt sind.

Neu geregelt wird außerdem die Kennzeichnung von Energy-Drinks: Mussten bisher nur verpackte Energy-Drinks mit der Angabe "erhöhter Koffeingehalt", gefolgt von der Angabe der Koffeinmenge in Milligramm pro 100 Milliliter, gekennzeichnet werden, gilt diese Kennzeichnungspflicht nun auch für "lose" abgegebene koffeinhaltige Erfrischungsgetränke. Darunter sind Getränke zu verstehen, die beispielsweise in Gaststätten oder Diskotheken im Glas an Gäste abgegeben werden. Die Angabe wird zum Beispiel in der Getränkekarte oder mit einem Aushang erfolgen.

Schutz vor risikobehafteten Farbstoffen

Ab 1. Juni 2013 gelten neue Regelungen für die Lebensmittelfarbstoffe Chinolingelb (E 104), Gelborange S (E 110) und Cochenillerot A (Ponceau 4R - E 124). Sie schränken die Verwendungsmöglichkeiten der Stoffe bei der Herstellung von Lebensmitteln stark ein. Nachdem die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit EFSA die Stoffe neu bewertet hatte, wurden die bisherigen Zulassungen revidiert, um sicherstellen zu können, dass die Stoffe nur in gesundheitlich unbedenklichen Mengen aufgenommen werden. Bereits seit dem 20. Juli 2010 müssen diese Farbstoffe durch einen besonderen Hinweis – "Kann Aktivität und Aufmerksamkeit bei Kindern beeinträchtigen" – gekennzeichnet werden.

Schweiz stimmt über Asylgesetz ab

Ab 9. Juni findet in der Schweiz eine große Volksabstimmung statt. Angesichts der steigenden Asylzahlen hat das Schweizer Parlament einen Teil der Asylgesetzrevision für dringlich erklärt. Stimmt die Bevölkerung der Revision zu, würden folgende Maßnahmen ergriffen werden:

  • Renitente Asylbewerber sollen in speziellen Zentren untergebracht werden können.
  • Wehrdienstverweigerung ist kein Asylgrund mehr.
  • Auf Botschaften im Ausland können keine Asylgesuche mehr eingereicht werden.
  • Der Bund darf seine Gebäude – etwa Armeeanlagen – ohne Bewilligung der Kantone und Gemeinden für die Unterbringung von Flüchtlingen bis drei Jahren nutzen.
  • Zugleich wird mit der Revision die gesetzliche Grundlage für eine Testphase gelegt. Sie ist die Voraussetzung für die Errichtung von Bundeszentren, in denen Verfahrensabläufe getestet werden sollen.