Gesetze und Reformen Das alles ändert sich zum April 2013

Ob neue Regeln im Straßenverkehr oder ein Teilerlass bei der Grunderwerbssteuer – zum 1. April treten wieder viele Neuerungen in Kraft. Das Wichtigste im Überblick.

Steffen Guthardt

Ein Antrag auf Teilerlass der Grunderwerbssteuer muss bis zum 2. April beantragt werden. - © Foto: doomu/Fotolia

Eigentlich sollte eine bereits vor vier Jahren beschlossene Neufassung der Straßenverkehrsordnung für die nächsten Jahre Bestand haben. Doch das Gesetz war juristisch umstritten und wurde vom Bundesverkehrsministerium aus formalen Gründen als nichtig bewertet.

Deshalb müssen sich die  Bundesbürger nun zum 1. April 2013 auf umfassende Neuerungen im Straßenverkehr einstellen.

Winterreifen sind Pflicht

Dazu zählt die Einführung einer konkreten Winterreifenpflicht. So dürfen künftig bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte nur Reifen genutzt werden, die den in der geltenden EU-Richtlinie beschriebenen Eigenschaften für Winterreifen, also M+S-Reifen, entsprechen. Bisher hieß es in der Straßenverkehrsordnung dazu lediglich, dass sich Autofahrer an die Wetterverhältnisse anpassen müssten und dazu auch eine geeignete Bereifung des Fahrzeugs zähle.

Motorradfahrer und Nutzer anderer Krafträder dürfen tagsüber künftig nach eigenem Ermessen entscheiden, ob Sie mit Abblendlicht oder Tagfahrlicht unterwegs sind. Bisher war auch am Tag durchgängig das Abblendlicht vorgeschrieben. Die neue Straßenverkehrsordnung schreibt aber weiterhin die Einschaltung des Abblendlichts bei Dämmerung, Dunkelheit und anderen Beeinträchtigungen der Sichtverhältnisse vor.

Noch vorsichtiger als bisher vorgeschrieben müssen sich Autofahrer künftig an Bahnübergängen verhalten. So herrscht ab dem 1. April ein Überholverbot zwischen dem Warnzeichen des Bahnübergangs und dem Bahnübergang selbst.

Eine Hürde weniger haben LKW-Fahrer mit dem Eintritt der neuen Straßenverkehrsordnung zu meistern. Die Wartepflicht außerhalb geschlossener Ortschaften für Lkw über 7,5 Tonnen und Fahrzeuge mit Anhänger an der einstreifigen Bake wurde komplett gestrichen.

Neue Rechte für Radfahrer

Radfahrer profitieren von der neuen Straßenverkehrsordnung. So werden Radfahrstreifen auf der Fahrbahn den Radwegen rechtlich gleichgestellt. Autos dürfen auf Radfahrstreifen nicht fahren, halten oder parken. An Ampeln fahren Radfahrer nach den Signalen für den Autoverkehr, soweit nicht eigene Signale aufgestellt sind.

Eine Erleichterung gibt es auch für Familien, die mit dem Rad unterwegs sind. So ist es nun ausdrücklich erlaubt, dass Personen ab 16 Jahren in einem Fahrradanhänger zwei Kinder bis zum vollendeten siebten Lebensjahr mitnehmen dürfen.

Klarheit herrscht ab sofort für Inline-Skater und Rollschuhfahrer, die sich bisher in einer rechtlichen Grauzone befanden. Sie gelten laut der neuen Straßenverkehrsordnung nicht als Fahrzeuge  und dürften demnach keine Fahr- und Radwege nutzen, außer diese sind extra gekennzeichnet. Im Regelfall haben sie sich auf dem Gehweg aufzuhalten.

Weitere Neuerungen in der Straßenverkehrsordnung im Überblick finden Sie im entsprechenden Bundesgesetzblatt und bgbl.de .

Lesen Sie auf Seite 2, warum Sie sich für einen Teilerlass der Grundererwerbssteuer sputen müssen. >>>

Teilerlass bei der Grunderwerbssteuer

Nur noch bis zum 2. April haben Steuerzahler Zeit, bei der Gemeinde oder in Stadtstaaten bei dem Finanzamt einen Antrag auf anteiligen Erlass der Grundsteuer für 2012 zu stellen.

Die Rückerstattung für die im Jahr 2012 gezahlte Grundsteuer winkt Immobilieneigentümern, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen (§ 33 Abs. 1 GStG):

  • Die Miete ist im Jahr 2012 um mehr als 50 Prozent oder ganz ausgefallen.
  • Der Vermieter hatte am Rückgang der Mieteinnahmen keine Schuld.
  • Der Vermieter beantragt die Erstattung der Grundsteuer 2012 bis spätestens 2. April 2013.

Bei einem Mietausfall von mehr als 50 Prozent gibt es auf Antrag 25 Prozent der 2012 gezahlten Grundsteuer zurückerstattet. Fielen die Mieteinnahmen 2012 ganz aus, winkt eine 50-prozentige Rückerstattung. Die Geld-Zurück-Garantie gibt es übrigen sowohl bei Leerstand der Immobilie als auch bei Mietausfällen wegen finanziellen Problemen der Mieters.

Tipp: Der Erlass winkt zudem nur, wenn Sie keine Schuld an dem Mietrückgang haben. Sie müssen also nachweisen, dass Sie sich bemüht haben, die Immobilie zu vermieten und dass Sie die Gründe für den Leerstand abgestellt haben (z.B. notwendige Renovierungsarbeiten durchgeführt). Die Möglichkeit der Grundsteuererlasses gilt sowohl für betriebliche als auch private Immobilien.

Höhere Beiträge für Privatversicherte

Versicherungsnehmer von privaten Krankenkassen müssen zum April 2013 teilweise mit steigenden Beiträgen rechnen. So liegt zum Beispiel der durchschnittliche Anstieg bei Versicherten der DKV bei 4,5 Prozent. In einzelnen Tarifen der Krankenkassen sind sogar Gebührensprünge von 25 Prozent vorgesehen.  Viele Versicherer begründen die höheren Beiträge mit einem Anstieg der eingereichten Leistungsabrechnungen auf Seiten der Patienten. Versicherungsnehmer haben die Möglichkeit in einen Unisex-Tarif einer anderen Krankenkasse zu wechseln.

Verbesserung der zahnärztlichen Versorgung

Bessere zahnärztliche Versorgung von Pflegebedürftigen und Behinderten Künftig kann der Zahnarzt Pflegebedürftige und Menschen mit Behinderungen auch zu Hause behandeln. Voraussetzung ist, dass die Patienten eine Zahnarztpraxis aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr aufsuchen können. Die Zahnärzte erhalten dafür eine zusätzliche Vergütung. Die Neuregelung tritt zum 1. April 2013 in Kraft.

Schnellere Meldepflicht bei ansteckenden

Um bei Epidemien schneller handeln zu können, müssen Diagnosen von meldepflichtigen Erkrankungen innerhalb von 24 Stunden beim Gesundheitsamt vorliegen. Das Robert Koch-Institut soll innerhalb von drei Tagen informiert sein. Das Gesetz zur Durchführung der Internationalen Gesundheitsvorschriften soll die Ausbreitung bedrohlicher Krankheiten im grenzüberschreitenden Flug- und Schiffsverkehr verhindern. Das Gesetz tritt am 29. März 2013 in Kraft.

Deutsche Bahn wird grüner

Kunden der Deutschen Bahn dürfen ab April 2013 ein noch besseres Gefühl dabei haben, wenn sie das Auto einmal stehen lassen. So hat die Deutsche Bahn einen Stromliefervertrag mit RWE geschlossen. Im Zuge des Kontrakts erhält die DB ab 2014 jährlich 900 Kilowattstunden Strom, die aus Wasserkraftanlagen gewonnen werden sollen. Der Strom wird zusätzlich ins Bahnstromnetz eingespeist und verdrängt dort den herkömmlichen Strommix. Anstatt von bisher 24 Prozent soll der "grüne Strom" bis 2020 mindestens 35 Prozent im Energiemix ausmachen.