Themenpaket: Baurecht im Handwerk Damit Bauaufträge rechtlich sicher sind

Werkvertrag, Werklieferungsvertrag oder Dienstvertrag: Wann trifft welche Vertragsform zu und was müssen Unternehmen hierbei beachten? Gewährleistung, Baumängel und Zahlungsverzug: Wie sichern sich Handwerker richtig ab? Die Rechtsserie "Baurecht im Handwerk" klärt über die gesetzlichen Vorschriften auf und zeigt, welche Möglichkeiten das Baurecht bietet.

Waghalsiges Bauen: Nicht nur die Arbeitssicherheit muss auf dem Bau gewährleistet sein, sondern auch die Rechtssicherheit der Verträge mit dem Kunden. - © Foto: Ingo Bartussek/Fotolia

Was beim Werkvertrag rechtlich gilt: Wenn Handwerker einen Auftrag von einem Kunden bekommen, schließen sie meist einen Werkvertrag ab. Damit verpflichten sie sich aber nicht nur fachgerecht zu arbeiten. Erfüllt ist der Vertrag erst, wenn die Leistung Erfolg zeigt. Beim Werkvertrag als Rechtsgrundlage gelten einige Besonderheiten. Wichtig ist vor allem die Abgrenzung zum Werklieferungsvertrag und zum Dienstvertrag. Ein Überblick. >>>

Richtig verhandeln beim Abschluss des Werkvertrags: Eine häufige Vertragsform im Handwerk ist der Werkvertrag. Bevor sich Handwerker und Kunde jedoch auf einen solchen Vertrag einigen, muss der Auftraggeber ein Angebot schreiben und alle zu erbringenden Leistungen – inklusive des Preises – festlegen. Doch dabei sind einige Details zu beachten.Besonders wichtig ist eine genaue Dokumentation der Vertragsverhandlung. >>>

Der Bauvertrag: eigene Rechte und Pflichten

Wie Sie Preise richtig absprechen: Wer als Handwerksunternehmer mit einem Kunden einen Werkvertrag schließt, vermeidet unnötigen Aufwand und Streitigkeiten, wenn er gleich im Vorfeld ein Preismodell festlegt. Doch dabei gibt es verschiedene Möglichkeiten – ob pauschal, nach Stundenlohn oder Einheitspreis. Ein Überblick zeigt die Varianten und ihre rechtlichen Besonderheiten. >>>

Welche Besonderheiten beim Bauvertrag gelten: Wer als Handwerker Bauleistungen ausführt, kann sich beim Vertragsschluss statt auf Allgemeine Geschäftsbedingungen auf die Vergabe- und Vertragsordnung VOB/B berufen. Damit werden die Bestimmungen für den Werkvertrag erweitert. Was dabei zu beachten ist und welche Gültigkeit die einzelnen Bestimmungen haben. >>>

Wie Handwerker fertige Arbeiten absichern: Hat ein Handwerker einen Auftrag erledigt, folgt die Abnahme der Werkleistung durch den Auftraggeber. Dieser hat jedoch verschiedene Möglichkeiten die erbrachten Leistungen anzuerkennen. Rechtlich können sich Handwerksunternehmen absichern, wenn sie entsprechend Klauseln in den Vertrag mit aufnehmen. Was die Klauseln bedeuten. >>>

Seite 2: Abrechnung, Zahlungsverzug und Baumängel: Was rechtlich gilt. >>>

Wenn der Kunde die Zahlung verzögert: Haben Sie als Handwerker einen Auftrag wie vereinbart ausgeführt, doch der Kunde zögert die Abnahme und die Bezahlung der Leistungen hinaus, können Sie Ihre Ansprüche trotzdem geltend machen. Damit die sogenannte gesetzlich fingierte Abnahme greift, müssen Sie jedoch bestimmte Voraussetzungen einhalten. >>>

Wie Handwerksbetriebe richtig abrechnen:  Handwerksbetriebe können erledigte Arbeiten mit ihren Kunden in verschiedener Form abrechnen – ob Vorauszahlungen, Abschlagszahlungen oder als Komplettrechnung zum Abschluss. Dafür ist zwar nicht immer eine Rechnung nötig, doch der Handwerker vermeidet unnötigen Streit, wenn er seine Forderungen schriftlich klärt. Ein Überblick zeigt die rechtlichen Voraussetzungen zur Fälligkeit der Zahlungen. >>>

Streit vermeiden: Rechtsgrundlagen kennen

Wann ein Rechts- oder Sachmangel vorliegt: Die meisten Streitigkeiten zwischen Handwerkern und ihren Auftraggebern betreffen die Frage, ob die Werkleistung mangelhaft ist. Doch wann liegt überhaupt ein Sach- oder Rechtsmangel vor? >>>

Was im Handwerk bei der Gewährleistung gilt: Sobald ein Handwerker seine Arbeiten erledigt hat und diese als abgenommen gelten, beginnt die Gewährleistungsfrist. Wie lange sie andauert, hängt davon ab, ob der Handwerker nur Instandsetzungsarbeiten erbracht hat oder ganze Bauwerke errichtet wurden. Die Grundlagen dafür werden vertraglich vereinbart. Dabei gibt es einiges zu beachten. >>>

Wann Handwerker nachbessern müssen: Hat ein Handwerker einen Auftrag nicht so ausgeführt wie vereinbart, so kann der Auftraggeber verlangen, dass die Mängel beseitigt werden. Diese Nacherfüllung kann jedoch auf verschiedenen Wegen erfolgen. Was hierbei rechtlich gilt und wer in welchem Fall die Kosten tragen muss. >>>

Seite 3: Gewährleistung, Nachbesserung und Vergütung: So sichern Sie sich rechtlich ab. >>>

Wann der Handwerker für Baumängel haftet: Treten während oder nach den Arbeiten eines Handwerkers Mängel auf, kann der Auftraggeber grundsätzlich verlangen, dass die Schäden beseitigt werden. Doch nicht immer ist der Handwerker schuld daran. Streit vermeidet, wer frühzeitig über die Mängel informiert. Welche Rechte Handwerksbetriebe und Auftraggeber bei einem Bauvertrag haben. >>>

Wie Sie Ihre Vergütung absichern können: Handwerker gehen mit ihren Arbeiten grundsätzlich in Vorleistung. Das Geld dafür erhalten sie im Regelfall erst, wenn der Auftrag erledigt ist. Um den Vergütungsanspruch abzusichern, gibt es verschiedene rechtliche Instrumente, die Sie nutzen können. Was sich neben vorher vereinbarten Vorauszahlungen anbietet. Ein Überblick. >>>

Wann Handwerker Vertragsstrafen bezahlen müssen: Handwerker werden in Vertragstexten von Auftraggebern immer wieder mit Regelungen über Vertragsstrafen konfrontiert. Die Höhe der Strafen variiert oft stark. Dabei sind diese rechtlich nur gültig, wenn sie bestimmten Voraussetzungen entsprechen. Was das Baurecht festlegt. >>>

Das Recht auf eine zweite Chance

Welche Form der finanziellen Sicherheit Auftraggeber verlangen können: Unfertige Arbeiten, Baumängel oder ungeklärte Zuständigkeiten – um Handwerksarbeiten abzusichern, verlangen manche Kunden finanzielle Sicherheiten vom Auftragnehmer. Vorauszahlungen oder Bürgschaften sind hier üblich. Handwerker müssen sie aber nur unter bestimmten Voraussetzungen akzeptieren. >>>

Sicherheiten für Auftraggeber und Auftragnehmer: Unfertige Arbeiten, Baumängel oder ungeklärte Zuständigkeiten – um Handwerksarbeiten abzusichern, verlangen manche Kunden finanzielle Sicherheiten vom Auftragnehmer. Vorauszahlungen oder Bürgschaften sind hier üblich. Handwerker müssen sie aber nur unter bestimmten Voraussetzungen akzeptieren. >>>

Wann der Auftraggeber Verträge kündigen darf: Verträge müssen eingehalten werden. Das gilt natürlich auch im Baurecht, doch trotzdem hat es eine Ausnahme zugunsten des Auftraggebers parat. Dieser darf dem Handwerker unter bestimmten Voraussetzungen vorzeitig den Vertrag kündigen – sogar ohne Grund. Mehr dazu lesen Sie hier. >>>

Wie Handwerker Zahlungsansprüche gerichtlich durchsetzen: Viele Handwerker kennen die Situation, dass ein Auftraggeber die eine Rechnung ganz oder teilweise nicht bezahlt. "Die Leistung ist mangelhaft" – heißt es dann häufig als Grund für die Zahlungsverweigerung. Handwerksbetriebe stehen dann vor der Frage, ob sie gerichtliche Hilfe in Anspruch nehmen sollen. Wann eine Klage erfolgsversprechend ist und welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen. >>>

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