Um die private Altersvorsorge kommt heute kaum mehr jemand herum. Dabei kann man auch Fördermittel vom Staat zurückgreifen – nicht nur über die Riester-Rente, sondern auch über betriebliche Altersvorsorge. Grundsätzlich hat jeder Arbeitnehmer Anspruch darauf, doch nur unter bestimmten Voraussetzungen lohnt sie sich.

Um die viel zitierte Altersarmut zu umgehen, weil die staatliche Rente einerseits sehr gering und andererseits nicht mehr so sicher scheint, sorgen viele Deutsche privat für die Zeit nach dem Renteneintritt vor. Der Staat fördert das private Sparen fürs Alter – auch über die betriebliche Altersvorsorge (bAV). Auf die hat jeder sozialversicherungspflichtig beschäftigte Arbeitnehmer Anspruch.
Wie funktioniert betriebliche Altersversorgung?
Betriebliche Altersvorsorge funktioniert, indem der Arbeitnehmer einen Teil seines Bruttogehaltes umwandelt in eine Rentenversicherung. Der Betrag – bis zu vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung – wird direkt vom Lohn abgezogen, ohne dass Arbeitgeber und Arbeitnehmer dafür Steuern und Sozialabgaben zahlen müssen. Je nach Vereinbarung mit dem Arbeitgeber spart der Angestellte allein oder teilt sich den Betrag mit dem Unternehmen. Es ist auch möglich, dass der Arbeitgeber ihm den Beitrag zur Altersvorsorge zum Lohn dazugibt.
Fünf Formen der betrieblichen Altersvorsorge
Dabei kann sich der Arbeitgeber zwischen fünf Formen, sogenannten Durchführungswegen, entscheiden:
- Direktversicherung
- Pensionskasse
- Pensionsfonds
- Unterstützungskasse
- Pensionszusage
Die Unterstützungskasse läuft über einen Versorgungsträger, der in der Regel ein Tochterunternehmen einer Versicherung ist. Bei der Pensionszusage bildet der Arbeitgeber selbst Rücklagen oder schließt zur Finanzierung ebenfalls eine Rückdeckungsversicherung ab.
Welche Möglichkeit in einem Betrieb angeboten wird, entscheidet das Unternehmen allein. "Nur wenn der Arbeitgeber kein Angebot macht, kann der Arbeitnehmer einen Vorschlag machen", sagt Thomas Hentschel von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen.
Der Arbeitgeber müsse dann zumindest dem Abschluss einer Direktversicherung zustimmen. Falls das Unternehmen seinen Mitarbeitern keine betriebliche Altersvorsorge anbiete, solle der Angestellte seinen Chef darauf ansprechen, rät Hentschel. So könne manchmal auch eine Lösung für die gesamte Belegschaft gefunden werden.
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Was passiert mit der bAV bei Arbeitgeberwechsel?
Wechselt der Arbeitnehmer nach einigen Jahren die Stelle, kann er die erworbenen Ansprüche aus der betrieblichen Altersversorgung mitnehmen. Dieser Rechtsanspruch bezieht sich aber nur auf die Direktversicherung, den Pensionsfonds und die Pensionskasse. Es empfiehlt sich, in diesem Fall beim neuen Arbeitgeber anzufragen, ob er den alten Vertrag übernimmt. In die Unterstützungskasse kann der neue Arbeitgeber allerdings nur einzahlen, wenn er Mitglied ist. Hat der alte Arbeitgeber eine Pensionszusage gegeben, behält der Mitarbeiter die Ansprüche meist nur, wenn er schon eine bestimmte Zeit im Unternehmen gearbeitet hat und die Ansprüche laut Vertrag unverfallbar geworden sind.
Steuerlast im Rentenalter geringer
Von Beginn der Rente an muss der ehemalige Angestellte Steuern und Sozialabgaben auf seine Betriebsrente zahlen, was natürlich die Rendite schmälert. "Man muss dabei allerdings berücksichtigen, dass in der Regel im Rentenalter das Einkommen geringer ist als im Erwerbsleben und daher die Steuerlast vergleichsweise gering ausfällt", gibt Hentschel zu bedenken.
Der Versicherte müsse außerdem für die Betriebsrente die Krankenkassenbeiträge allein bezahlen. Allerdings sei er erst verpflichtet, überhaupt Beiträge zu bezahlen, wenn seine Einnahmen den Mindestbetrag für Versorgungsbezüge überschreiten.
Betriebliche Altersvorsorge: lohnenswert oder nicht?
Die Frage, wie lohnenswert eine betriebliche Altersvorsorge ist, beantworten die Experten unterschiedlich. Der Garantiezins ist derzeit mit derzeit 1,75 Prozent niedrig. Allerdings kommt bei der privaten Rente meist eine Überschussbeteiligung hinzu. Arbeitnehmer sollten die Ausgaben und späteren steuerpflichtigen Auszahlungen genau vergleichen, wenn der Arbeitgeber gar nichts zuschießt.
Zahlt der Chef auch einen Anteil, lohnt sich die betriebliche Altersvorsorge nach Expertensicht allerdings für jeden Arbeitnehmer. Arbeitgeber wiederum können die betriebliche Altersvorsorge als Mittel nutzen, um Mitarbeiter im eigenen Betrieb zu halten. dhz/dpa