Steuer aktuell Anteiliger Erlass der Grundsteuer: Stichtag am 2. April

Nur noch bis zum 2. April haben Steuerzahler Zeit, bei der Gemeinde oder in Stadtstaaten bei dem Finanzamt einen Antrag auf anteiligen Erlass der Grundsteuer für 2012 zu stellen. Lesen Sie hier unter welchen Vorraussetzungen der Steuererlass möglich ist.

© tom_nulens - stock.adobe.com

Die Rückerstattung für die im Jahr 2012 gezahlte Grundsteuer winkt Immobilieneigentümern, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen (§ 33 Abs. 1 GStG):

  • Die Miete ist im Jahr 2012 um mehr als 50 Prozent oder ganz ausgefallen.
  • Der Vermieter hatte am Rückgang der Mieteinnahmen keine Schuld.
  • Der Vermieter beantragt die Erstattung der Grundsteuer 2012 bis spätestens 2. April 2013.
Seite 2: Erfahren Sie, wieviel Grunderwerbssteuer zurückerstattet wird >>>

So viel Grunderwerbsteuer gibt es zurück

Bei einem Mietausfall von mehr als 50 Prozent gibt es auf Antrag 25 Prozent der 2012 gezahlten Grundsteuer zurückerstattet. Fielen die Mieteinnahmen 2012 ganz aus, winkt eine 50-prozentige Rückerstattung. Die Geld-Zurück-Garantie gibt es übrigen sowohl bei Leerstand der Immobilie als auch bei Mietausfällen wegen finanziellen Problemen der Mieters.

Tipp: Der Erlass winkt zudem nur, wenn Sie keine Schuld an dem Mietrückgang haben. Sie müssen also nachweisen, dass Sie sich bemüht haben, die Immobilie zu vermieten und dass Sie die Gründe für den Leerstand abgestellt haben (z.B. notwendige Renovierungsarbeiten durchgeführt). Die Möglichkeit der Grundsteuererlasses gilt sowohl für betriebliche als auch private Immobilien. dhz

Weitere Steuertipps gibt es imDHZ-Steuerarchiv .