Mit erneuerbaren Energien heizen: Änderungen 2018 Ausgebuchtes Handwerk: Verfallen jetzt staatliche Zuschüsse?

Haben Heizungsbauer in Deutschland derzeit wirklich so viel zu tun, dass die Zuschüsse für Heizungen aus erneuerbaren Energien drohen, ungenutzt zu bleiben? Kritik am Marktanreizprogramm wird laut. Doch das BAFA dementiert.

Wer sich 2018 eine neue Heizung einbauen lässt, muss Förderanträge schon frühzeitig stellen. Es gibt neue Voraussetzungen für den Zuschuss der BAFA. - © D. Ott - stock.adobe.com

Wer sich seit dem 1. Januar 2018 eine neue Heizung installieren lässt, kann auch weiterhin die staatliche Förderung über das sogenannte Marktanreizprogramm nutzen und beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) einen Zuschuss zu den Kosten bekommen. Die Voraussetzung: die Heizungsanlage wird mit erneuerbaren Energien betrieben. Außerdem darf sie erst dann installiert werden, wenn der Förderantrag gestellt ist und es vom BAFA grünes Licht gab.

Wer den Förderzuschuss von mehreren tausend Euro bekommen möchte, hat dann nach der Förderzusage allerdings nur neun Monate Zeit, einen Handwerksbetrieb zu beauftragen und die Installation durchführen zu lassen. Genau dieses Zeitfenster ist jedoch nach Aussage des Bundesverbands GIH Gebäudeenergieberater Ingenieure Handwerker viel zu knapp bemessen. So sagt der Bundesvorsitzende der GIH in einer aktuellen Mitteilung voraus, dass dieser viel zu kurze Durchführungszeitraum zu massiven Problemen in der praktischen Umsetzung führen werde. Es könnte sein, dass Projekte während ihrer Umsetzung ihre Förderfähigkeit verlieren.

Förderfähigkeit auf der Kippe, wegen Wartenzeit im Handwerk?

Konkret gemeint ist damit, dass viele Handwerker derzeit voll ausgelastet seien und oft Wartezeiten hätten. Eine Umsetzung eines gesamten Heizungsum- oder neubauprojekts innerhalb von neun Monaten könne deshalb problematisch werden – auch aufgrund des administrativen Aufwands von weil dies technisch schwierig sei wie, wenn eine Erdwärmepumpe eingebaut werden soll. Der GIH fordert deshalb von der Bundesregierung eine Verlängerung des Zeitraums für die Antragstellung und Inbetriebnahme der Heizung auf 36 Monate. Dieser Zeitraum hätte sich für derartige Projekte bewährt.

Doch das BAFA kontert. Auf Anfrage der Deutschen Handwerks Zeitung teilt die Behörde mit, dass der Zeitraum bis zur Inbetriebnahme durch die Änderungen zum 1. Januar 2018 nicht verändert wurden, sondern weiterhin neun Monate betrage. "Sollte sich herausstellen, dass der Bewilligungszeitraum zu kurz ist, besteht die Möglichkeit einer Verlängerung. Hierzu muss vor Ablauf der Frist lediglich ein schriftlicher Antrag auf Verlängerung des Bewilligungszeitraums gestellt werden", erklärt eine BAFA-Sprecherin und entkräftet damit die Kritik des GIH.

Doch was gilt genau seit Jahresbeginn?

Das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) forciert die Wärmewende und möchte, dass die Hausbesitzer in Deutschland stärker auf erneuerbare Heizsysteme umsteigen. In einer Mitteilung hat das Ministerium Handwerker deshalb darauf hingewiesen, dass sie ihre Kunden auf eine Änderung aufmerksam machen sollten, die seit 1. Januar 2018 neu zu den Förderbedingungen dazu kommt.

BAFA-Zuschuss: Seit 2018 erst Antrag, dann Auftrag an den Handwerker

So müssen Eigenheimbesitzer, um den BAFA-Zuschuss seit dem 1. Januar 2018 zu erhalten, den Förderantrag stellen, bevor sie den Handwerker beauftragen. Nur wer die Reihenfolge einhält, bekommt dann auch den Zuschuss. Bisher galt das so schon für Unternehmen und Kommunen und meistens, ab 2018 auch für Eigenheimbesitzer. "Erst wenn eine Eingangsbestätigung des BAFA für den Antrag vorliegt, kann der Handwerker mit der Installation beauftragt werden. Nachdem die umweltschonende Heizung eingebaut und in Betrieb genommen wurde, reicht der Hausbesitzer in einem zweiten Schritt den Verwendungsnachweis sowie die erforderlichen Rechnungen und Belege beim BAFA ein und erhält den Zuschuss", teilt das BMWi mit.

Doch vor der Antragsstellung könne der Handwerksbetrieb bereits mit Planungsarbeiten beauftragt werden und diese auch durchführen, ohne den Zuschuss zu gefährden. Der Zentralverband des Deutschen Handwerks gibt zudem den Tipp, dass Handwerksbetriebe den Zuschuss in ihr Angebot an die Kunden integrieren können, wenn diese ihre alte Heizung modernisieren und auf Wärme aus erneuerbarer Energie umsteigen möchten.

Die Neuregelung sieht jedoch auch eine Übergangsregelung für jene Fälle vor, in denen der Einbau der Heizungsanlage schon 2017 beauftragt, aber erst 2018 umgesetzt wird. So können die Antragsteller den Förderantrag innerhalb von neun Monaten nach der Inbetriebnahme der Heizung stellen. Dazu müssen sie jedoch eine entsprechende Erklärung mit Hinweis auf die Übergangsfrist beim BAFA einreichen. Die Inbetriebnahme der Heizung und die Antragsstellung müssen vor dem 30. September 2018 erfolgt sein.

Wie hoch ist der BAFA-Zuschuss für eine neue Heizung?

Die Höhe des Zuschusses richtet sich danach, wie effizient und umweltschonend die installierte Heizung ist. Das BMWi gibt als Beispiels: Für eine Erdwärmepumpe zur Raumheizung und Warmwasserbereitung liegt der staatliche Zuschuss bei mindestens 4.500 Euro, für Pelletkessel mit Wärmespeicher gibt es mindestens 3.500 Euro und für die Erstinstallation einer Solarthermieanlage, die sowohl die Heizung unterstützt als auch Warmwasser liefert, mindestens 2.000 Euro.

Zudem gibt es einen Zusatzbonus von 20 Prozent des Förderbetrags plus 600 Euro pauschal, wenn eine veraltete Heizung ausgetauscht und das ganze Heizsystem optimiert wird. Aber auch für jene Heizungsanlagen, die bereits mit MAP gefördert wurden und seit drei Jahren in Betrieb sind, hat das BMWi eine weitere Förderung parat. So können diese Eigenheimbesitzer nun einen Zuschuss von 200 Euro beantragen, wenn sie diese vom Handwerker nachjustieren lassen. jtw

Das Marktanreizprogramms für erneuerbare Energien

Im Rahmen des Marktanreizprogramms für erneuerbare Energien (MAP) stellt das BMWi schon seit einigen Jahren jährlich 300 Millionen Euro Fördermittel zur Verfügung: Eigenheimbesitzer, Freiberufler, Unternehmen, Kommunen und weitere Antragsberechtigte wie etwa gemeinnützige Organisationen erhalten vom Staat einen Zuschuss, wenn sie ihre ineffiziente mit Öl oder Gas betriebene alte Heizungs- oder Wärmeanlage durch eine umweltschonende effiziente Solarthermieanlage, Wärmepumpe oder Biomasseanlage ersetzen. Auch wer bei Errichtung eines Neubaus von vorneherein auf erneuerbare Energien setzt, kann auch eine Förderung erhalten. Der Zuschuss wird vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) überwiesen, das auch die Förderanträge bearbeitet.

Weitere Infos gibt es hier.>>>

Quelle: BMWi

Dieser Beitrag wurde am 24. Januar 2018 aktualisiert.