Werbe-E-Mails sind kostengünstig und auch für kleinere Betriebe geeignet, um etwa neue Produkte oder Sonderangebote anzupreisen. Bieten Sie auf ihrer Website die Möglichkeit an, einen Newsletter zu bestellen. Achten Sie beim Einrichten eines solchen Newsletters jedoch darauf, dass Sie das so genannte Double-Opt-In-Verfahren verwenden.

In den vergangenen Jahren haben mehrere Gerichte entschieden, dass nur das Double-Opt-In-Verfahren tauglich ist, um eine Einwilligung für die Zusendung von Werbe-E-Mails nachzuweisen. Denn rechtlich muss jeder Kunden "ausdrücklich" einverstanden sein.
Dieses Verfahren funktioniert nach dem Prinzip: doppelt hält besser. Zuerst muss der User seine E-Mail-Adresse in ein Webformular auf der Internetseite eintragen. Dann verschickt das System eine Bestätigungs-E-Mail an die eingegebene E-Mail-Adresse. Darin wird nun der Empfänger aufgefordert, durch Klicken auf einen Bestätigungslink ein weiteres Mal zu bestätigen, dass er wirklich E-Mails von ihrem Betrieb erhalten will. Erst wenn der Kunde den Bestätigungslink aktiviert hat, wird seine E-Mail-Adresse im Verteiler eingetragen. Klickt der Kunde allerdings binnen weniger Tage nicht auf diesen Button, erhält er keine weiteren E-Mails.
Was hingegen nicht mehr ausreicht ist, wenn ein Kunde auf der Homepage das Formular ausfüllt und dann eine Bestätigung per Mail erhält, dass er sich erfolgreich registriert habe und die E-Mails jederzeit abbestellen könne. Für die Richter besteht hier eine erhöhte Missbrauchsgefahr – und damit ein Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht.
Über einen solchen Newsletter können Handwerksbetriebe zum Beispiel:
- auf Aktionen oder Sonderangebote hinweisen,
- neue Produkte oder Dienstleistungen vorstellen
- oder Neuigkeiten über das Unternehmen oder der Branche mitteilen.
Wenn Sie für einen regelmäßig erscheinenden Newsletter schlichtweg nicht genügend Stoff über ihr Unternehmen oder Dienstleistungen haben, gibt es auch immer die Möglichkeit, sich etwa mit einem weiteren Betrieb zusammenzuschließen und einen gemeinsamen Newsletter zu versenden.
Bei E-Mail-Marketing sollten Betriebe jedoch überlegen, wie Sie ihren Kunden am besten professionell ansprechen. Wie häufige Fehler beim E-Mail-Marketing vermieden werden, haben wir für Sie zusammengestellt.
Das UWG finden Sie unter gesetze-im-internet.de . rh