Steuer aktuell Wertminderung von VW-Autos als Betriebsausgabe abziehbar?

Viele Unternehmer befürchten aufgrund des Abgasskandals, dass bei ihren VW-Fahrzeugen eine Wertminderung eingetreten ist. Logische Konsequenz wäre eine Teilwertabschreibung, im Fachjargon als "Absetzung für außergewöhnliche technische oder wirtschaftliche Abnutzung".

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Die Bundesregierung verneint eine Teilwertabschreibung. Eine gewinnmindernde Teilwertabschreibung auf Gegenstände des betrieblichen Anlagevermögens kommt nur in Betracht, wenn eine dauernde Wertminderung vorliegt. Da der VW-Konzern aber angekündigt hat, die vom Abgasskandal betroffenen Fahrzeuge nachzubessern, ist diese dauernde Wertminderung nicht gegeben. Folge: Eine zusätzliche Abschreibung zur regulären Abschreibung des Fahrzeugs ist nicht zulässig (Bundestagsdrucksache 18/7126).

Kfz-Steuernachzahlungen möglich

Auch zur möglichen rückwirkenden Erhöhung der Kfz-Steuer für vom VW-Skandal betroffene Fahrzeuge hat sich die Bundesregierung geäußert. Der Kfz-Steuerbescheid kann grundsätzlich noch geändert werden, wenn sich herausstellt, dass die Abgaswerte nicht stimmten. Die Prüfung, ob und in welcher Höhe Kfz-Steuernachzahlungen zu erwarten sind, ist noch nicht abgeschlossen. Es ist jedoch zu erwarten, dass der VW-Konzern diese Nachzahlungen trägt.

Tipp: Sitzen Sie als in nächster Zeit über der Gewinnermittlung 2015, sollte das Thema Teilwertabschreibung von VW-Fahrzeugen keine Rolle spielen.

Weitere Steuertipps gibt es im DHZ-Steuerarchiv.