Mitarbeiter entlassen Wenn die Kündigung schwerfällt: Tipps für Chefs

Vielen Handwerkschefs fällt es schwer, ihre Mitarbeiter zu entlassen. Aber es nicht zu tun, hat ebenfalls Konsequenzen. Weshalb es wichtig ist, eine Kündigung frühzeitig auszusprechen, und wie man dabei vorgehen kann.

Bei einer Kündigung empfiehlt es sich, die rechtlichen Schritte genau einzuhalten. Darüber hinaus sollten Chefs ihren Mitarbeiter offen und ehrlich die Gründe für eine Entlassung nennen. - © Marco2811 - stock.adobe.com

Überkapazitäten, Auftragsmängel, Umsatzrückgänge, schlechte Leistungen des Mitarbeiters oder anhaltende Regelverstöße: Eine Kündigung kann viele Gründe haben. Die Aufgabe des Firmenchefs ist es nun, den Angestellten frühzeitig zu entlassen, damit das Unternehmen nicht unter seinem Fehlverhalten leidet.

Warum die Kündigung schwerfällt

Doch eine Kündigung auszusprechen ist selbst für entscheidungsstarke Führungspersonen nicht immer leicht. Insbesondere in kleineren Betrieben, in denen sich oft ein partnerschaftliches Verhältnis zwischen Unternehmern und Mitarbeitern entwickelt, kann die Kündigung schwerfallen.

Dass das unterschiedlichste Gründe haben kann, weiß Franz Falk, Unternehmensberater für Handwerk und Mittelstand. "Oft liegt es an der Unsicherheit der Chefs. Im Fall einer bevorstehenden Kündigung fragen sie sich: Gibt es nur noch diesen einen Weg? Reichen die Verfehlungen für eine Kündigung aus? Was muss ich bei der Kündigung beachten? Es geht aber auch darum, das Verhalten des Mitarbeiters zu hinterfragen: Worauf ist sein Verhalten zurückzuführen? Hat er persönliche Probleme? Gab es vielleicht Stress in der Familie?".

Einige Unternehmer suchen die Schuld auch bei sich selbst und schauen, ob die Verfehlungen des Arbeitnehmers auf das eigene Führungsverhalten zurückzuführen sind. "Darüber hinaus haben Firmenchefs natürlich die Befürchtung, der Mitarbeiter könne bei einer rechtlich angreifbaren Kündigung arbeitsrechtliche Schritte gehen", so der ehemalige Geschäftsführer Unternehmensservice der Handwerkskammer Region Stuttgart. Dies könnte nicht nur hohe finanzielle Belastungen nach sich ziehen, sondern auch Auswirkungen auf das Ansehen des Unternehmens haben.

Nicht zu entlassen hat ebenfalls Konsequenzen

Das Fehlverhalten des Mitarbeiters ständig zu tolerieren, ist aber ebenfalls keine Lösung. "Als Chef muss man seiner Rolle entsprechend handeln", betont Falk. Wenn Inhaber oder Geschäftsführer einen Mitarbeiter nicht entlassen, weil sie es nicht übers Herz bringen können, leidet letztendlich ihre eigene Autorität: Denn in den Augen der übrigen Angestellten gilt der Chef schnell als unglaubwürdig und inkonsequent. Und nicht nur das: "Die Gefahr ist groß, dass sich die anderen Mitarbeiter genau dasselbe Fehlverhalten herausnehmen wie der Mitarbeiter, der eigentlich gekündigt werden sollte", weiß Falk. Dass das im schlimmsten Fall weitreichende Folgen für das gesamte Unternehmen haben kann, ist selbstredend.

3 Tipps: Wenn die Kündigung schwerfällt

An einer Kündigung kommen Chefs in solchen Fällen nicht vorbei. Aber auch Unternehmer, die einen besonders engen Umgang mit ihren Angestellten pflegen, können bestimmte Punkte beachten, damit die Kündigung nicht zum Debakel wird:

Tipp 1: Ehrlich sein und Unterstützung anbieten

Vor allem ist es bei einer Kündigung wichtig, offen und fair mit dem Angestellten umzugehen. "Der Chef sollte dem Mitarbeiter in aller Ehrlichkeit die Gründe für seine Entlassung nennen. Die eigene Betroffenheit zum Ausdruck zu bringen, zollt dabei von Respekt." Des Weiteren kann es hilfreich sein, dem Mitarbeiter neue berufliche Wege zu ebnen. So kann der Geschäftsführer ihn zum Beispiel an einen Kollegen aus der Branche vermitteln. Das ist in der Regel nicht nur positiv für den ehemaligen Arbeitnehmer, sondern für alle drei Seiten.

Bildergalerie: 10 skurrile Kündigungsgründe

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    Wegen 0,014 Cent Stromkosten wurde ein Angestellter in Oberhausen entlassen. Er lud sein am Arbeitsplatz auf. Die Kündigung war laut Arbeitsgericht ungültig – der Betrag zu gering.
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    Das BMW-Werk in München stand im März 2017 kurz still. Zwei Angestellte sind unter Alkohol- und Drogeneinfluss zur Arbeit erschienen und am Fließband kollabiert. Einem der beiden Mitarbeiter wurde gekündigt, der andere wurde versetzt.
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    Ein Bauarbeiter ließ ein Dixi-Klo explodieren, währen ein Kollege draufsaß. Der Kollege hatte schwere Verletzungen und Verbrennungen. Der Bauarbeiter wurde gefeuert.
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    Einer Auszubildenden wurde aufgrund von Beleidigung und respektlosem Verhalten in Verbindung mit kleinen Fehlern bei der Arbeit gekündigt. Sie hatte das Alter der Lebensgefährtin ihres Chefs falsch geschätzt. Sie einigten sich auf einen Vergleich.
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    Mitarbeiter des Bezirksamts müssen besonders für die freiheitlich-demokratische Grundordnung einstehen. Einem Angestellten in einem Berliner Bezirksamt wurde gekündigt, weil er die Originalausgabe von Hitlers "Mein Kampf" während der Arbeit las. Die Richter gaben dem Arbeitgeber Recht.
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    "Jesus hat Sie lieb." Damit verabschiedete ein Callcenter-Mitarbeiter jeden seiner Kunden. Nach zahlreichen Aufforderungen das zu unterlassen, kam die fristlose Kündigung. Der Mitarbeiter sah seine Glaubensfreiheit angegriffen und klagte. Die Klage beim Landesarbeitsgericht Hamm blieb aber erfolglos.
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    Einem leitenden Angestellten wurde gekündigt, weil er geschäftliche Mails an seine Privatadresse geschickt hat. Das LAG Berlin-Brandenburg sah auch eine schwere Pflichtverletzung.
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    Ein Mitarbeiter sang vor Geschäftspartnern aus den USA die erste Strophe des Deutschlandliedes und wurde gefeuert. Das LAG Köln beurteilte die Kündigung als unwirksam.
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    Für die Erstellung eines Gutachtens das eigentlich nur 40 Tage dauern sollte, hat eine Architektin bei ihrer Entlassung bereits 96 Tage gebraucht.
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    Ein Architekt wurde während seiner Probezeit gefeuert. Das Gericht entschied, dass seine mangelnde Hygiene nicht durch die Menschenwürde geschützt ist.

Tipp 2: Den richtigen Zeitpunkt wählen

Auch wenn die Kündigung schwerfällt: In keinem Fall sollten Unternehmer sie auf die lange Bank schieben, sondern sie rechtzeitig kommunizieren. Besonders abzuraten ist außerdem, dem Mitarbeiter aus einer spontanen, emotionalen Reaktion heraus zu kündigen. Das biete insbesondere bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung viel Angriffsfläche. "Besser ist es, nochmal eine Nacht darüber zu schlafen und auf die Sachebene zurückzukehren", rät Falk. Sollte es dann tatsächlich zu einer Entlassung kommen, ist es wichtig, sich genau an die Formalitäten und Fristen einer Kündigung zu halten und alle Schritte genauestens zu protokollieren.

Tipp 3: Feedback holen

Wer sich trotz alledem vor einer Kündigung scheut, braucht nicht zu verzweifeln. Unterstützung in dieser Sache bieten zum Beispiel Personalberater oder Coaches. Durchaus förderlich ist es zudem, regelmäßig das eigene Führungsverhalten zu reflektieren: Feedback-Gespräche mit Mitarbeitern, aber auch mit anderen Menschen aus dem näheren Arbeitsumfeld, z. B. Geschäftspartnern, Kunden, Lieferanten und Co, sind hierbei eine gute Unterstützung.