Steuer aktuell: Vorauszahlungen herabsetzen Weniger Gewinn: So sparen Sie Steuern

Steht fest, dass der Gewinn Ihres Handwerksbetriebs im Jahr 2014 nicht das Vorjahres-Niveau erreichen wird und dass die Steuerbelastung deutlich niedriger ausfallen wird, sollten Sie das auch dem Finanzamt mitteilen. Mit plausiblen Nachweisen führt das zur Minderung der Einkommen- bzw. Körperschaftsteuervorauszahlungen für das 4. Quartal 2014.

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    Weniger Gewinn als im Vorjahr? Sie können bis zum 10. Dezember noch die Einkommen- bzw. Körperschaftsteuervorauszahlungen für das 4. Quartal 2014 mindern.
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    Leistet der Arbeitgeber einen Zuschuss zu den Gebühren für den Kindergartenplatz eines Kindes des Mitarbeiters oder übernimmt er die Kosten komplett, kann diese übernommene Zahlung nach § 3 Nr. 33 EStG komplett steuerfrei sein

Um die Herabsetzung der Einkommen- bzw. Körperschaftsteuervorauszahlungen für das 4. Quartal 2014 zu erreichen, empfiehlt sich folgende Vorgehensweise:

  • Führen Sie einen Zwischenabschluss – jetzt und heute – durch und geben Sie an, wie hoch die voraussichtlichen Einnahmen und Ausgaben für Ihren Betrieb bis zum 31. Dezember 2014 ausfallen werden.
  • Geben Sie das voraussichtliche zu versteuernde Einkommen zum 31. Dezember 2014 an und erläutern Sie, warum es im Vergleich zum Vorjahr sinken wird.
  • Beantragen Sie die Herabsetzung der laufenden Vorauszahlungen für das 4. Quartal 2014.

Beispiel: Unternehmer Huber ist selbständiger Handwerker mit einem Einzelunternehmen. Seine laufenden Vorauszahlungen zur Einkommensteuer betragen 40.000 Euro (4 x 10.000 Euro) und 2.200 Euro Solidaritätszuschlag (4 x 550 Euro).

In einem Antrag auf Herabsetzung der Vorauszahlungen weist er nach, dass seine Steuerlast 2014 nur 35.000 Euro zzgl. 1.925 Euro Soli beträgt.

Höhe der Herabsetzung der Einkommensteuervorauszahlungen 4/2014

Vorauszahlungen bisher 40.000 Euro
Vorauszahlungen neu 35.000 Euro
Minderung der ESt-Vorauszahlungen für das 4. Quartal 2014 5.000 Euro
Minderung der Soli-Vorauszahlungen für das 4. Quartal 2014 275 Euro

Tipp: Stellen Sie den Antrag frühzeitig vor dem 10. Dezember 2014 (= Fälligkeitstermin für Vorauszahlungen des 4. Quartals 2014). Denn das Finanzamt muss ja auch Zeit haben, sich mit dem Herabsetzungsantrag auseinander zu setzen und gegebenenfalls Fragen zu stellen. dhz

Weitere Steuertipps gibt es im DHZ-Steuerarchiv .