Versicherungen für Auszubildende Welche Versicherungen Azubis wirklich brauchen

Mit dem Berufsstart müssen sich Auszubildende auch um den eigenen Versicherungsschutz Gedanken machen. Inzwischen gibt es jedoch zahlreiche Angebote, die alle möglichen Eventualitäten abdecken. Wir klären, welche Versicherungen Azubis wirklich brauchen.

Die richtige Versicherung ist für den Berufsstart wichtig. - © picture alliance / Ulrich Baumgarten

Berufsunfähigkeits-, Unfall- oder Haftpflichtversicherung: Lehrlinge brauchen mit dem Start der Ausbildung auch ein paar Versicherungen. Ginge es nach den Versicherungsvertretern, müsste jeder Azubi mindestens elf Verträge abschließen. Doch welche Versicherungen brauchen Azubis wirklich und auf was kann man verzichten?

Existenzielle Absicherung steht im Vordergrund

Es gibt drei Versicherungen, die während der Ausbildung für alle Azubis unbedingt nötig sind, damit sie existenziell abgesichert sind. Dazu gehören die Krankenversicherung, die Berufsunfähigkeitsversicherung und die Haftpflichtversicherung. Je nach Lebenssituation und Familienstand sind auch noch weitere Versicherungen sinnvoll.

1. Krankenversicherung für Azubis

Ohne eine Krankenversicherung geht in Deutschland gar nichts, sie ist Teil der Sozialversicherung. Eine Krankenversicherung sichert Auszubildende ab, wenn sie krank werden. Sie übernimmt die Behandlungskosten und die Kosten für die Medikamente. Auszubildende sind automatisch in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) pflichtversichert. Welcher Krankenversicherung man beitritt, bleibt einem selbst überlassen. Wer sich jedoch nicht selbst um die Wahl seiner Krankenversicherung kümmert, muss damit rechnen, dass der Arbeitgeber einen Versicherer aussucht.

Private Krankenkasse für Azubis nicht möglich

Neben den gesetzlichen Krankenkassen gibt es in Deutschland auch die privaten Krankenkassen. Azubis dürfen jedoch aufgrund ihres Status und ihres Einkommens keine private Krankenversicherung abschließen. Eine Ausnahme bilden Azubis, die zu Beginn ihrer Ausbildung bereits über Einnahmen aus einer nicht versicherungspflichtigen Tätigkeit verfügen, die auch während der Ausbildung erzielt werden. War der Azubi vor Beginn der Ausbildung über seine Eltern privat mitversichert, kann er einen Antrag auf Anwartschaft stellen. Das bedeutet, dass der Auszubildende zunächst in die gesetzliche Krankenversicherung wechselt, nach Abschluss der Ausbildung aber wieder zu gleichen Konditionen in die private Krankenversicherung eintreten darf – vorausgesetzt er erfüllt die Aufnahmebedingungen.

Rechtzeitig entscheiden

Für die Wahl der Krankenkasse hat der Azubi nach Ausbildungsbeginn genau 14 Tage Zeit. Bei den Krankenkassen gibt es unterschiedliche Formen, die man an den Abkürzungen erkennt:

- Allgemeinen Ortskrankenkassen (AOK)

- Ersatzkrankenkassen (EK), zum Beispiel Techniker Krankenkasse, Barmer, DAK

- Betriebskrankenkassen (BKK)

- Innungskrankenkassen (IKK)

Die AOKs und die Ersatzkrankenkassen sind in der Regel größer und bieten mehr Leistungen für den Einheitspreis an, während die kleineren Betriebs- und Innungskrankenkassen ihre Kunden oft persönlicher betreuen.

Wichtig zu beachten: Wer beruflich oder privat ins Ausland reist, braucht zusätzlich eine Auslandsreisekrankenversicherung. Eine medizinische Behandlung oder der Rücktransport könnten sonst teuer werden.

2. Berufsunfähigkeitsversicherung für Azubis

Am Anfang der Ausbildung macht sich wohl kaum ein Jugendlicher Gedanken über das Thema Berufsunfähigkeit. Dabei kann jeder durch einen Unfall oder eine Krankheit aus dem Arbeitsleben herausgerissen werden. Die Berufsunfähigkeitsversicherung sollten Azubis daher so früh wie möglich abschließen.

Beiträge abhängig von Berufswahl

Nach Auskunft des Bundes der Versicherten wird beim Abschluss eines Vertrages der angestrebte Beruf zugrunde gelegt. Denn je nach Beruf fallen die Beiträge unterschiedlich hoch aus: Ein Maurer zahlt etwa das Dreifache wie ein Bürokaufmann. Schreibtischberufe sind in der Regel günstiger als körperlich anstrengende Berufe.

Je jünger, desto weniger Beitrag

Die private Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt eine monatliche Rente, so lange der Versicherte nicht mehr arbeiten kann. Maximal wird die Rente bis zum vereinbarten Vertragsablauf bezahlt. Für Auszubildende gibt es zudem noch einen weiteren Vorteil, sagt Mathias Zunk vom Verbraucherservice der Deutschen Versicherungswirtschaft: "Junge Menschen bezahlen in der Regel weniger an monatlichen Beiträgen als ältere Arbeitnehmer." Damit gilt: Je früher ein Vertrag abgeschlossen wird, desto niedriger sind die Beiträge.

Lebensstandard halten

Auszubildende können sich nicht darauf verlassen, in Falle der Berufsunfähigkeit vom Staat ausreichend finanzielle Unterstützung zu bekommen. Für Menschen, die nach dem 1. Januar 1961 geboren wurden, gibt es nur noch die gesetzliche Erwerbsminderungsrente. Deshalb ist eine private Absicherung für den Fall der Berufsunfähigkeit umso wichtiger, um den Lebensstandard halten zu können.

Versicherungshöhe beachten

Es ist auch möglich, dass der Versicherer einen Vertragsabschluss verweigert. Dies gibt es jedoch nur in sehr seltenen Fällen, etwa bei besonders riskanten Berufen oder schweren Vorerkrankungen. Prinzipiell sollte bei Vertragsabschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung Folgendes beachtet werden:

Das gilt für die Berufsunfähigkeitsversicherung

  • Ausreichende Höhe: Wie hoch soll die monatliche Rente sein? Die Summe sollte eine ausreichende Höhe haben, um den gewohnten Lebensstandard halten zu können. Eine Rente von mindestens 1.000 Euro ist empfehlenswert.
  • Wahrheitsgemäße Angaben bei der Risikoprüfung: Werden bei der Risikoprüfung falsche Angaben gemacht oder etwa Vorerkrankungen verschwiegen, ist der Versicherer berechtigt, von seiner Leistungspflicht zurückzutreten. Das heißt, dass im Falle der Berufsunfähigkeit kein Leistungsanspruch mehr besteht.
  • Vorerkrankungen aus Vertrag ausschließen: Nicht immer kann man das höhere Risiko durch einen höheren Beitrag ausgleichen. Um trotzdem Versicherungsschutz zu erhalten, können diese Vorerkrankungen vertraglich ausgeschlossen werden. Das heißt: Führen die Vorerkrankungen zur Berufsunfähigkeit, besteht kein Leistungsanspruch.
  • Laufzeit: Der Versicherungsvertrag sollte bis kurz vor dem geplantem Rentenbeginn laufen. Grund: Das Risiko, im Alter berufsunfähig zu werden, ist deutlich höher als in jungen Jahren.
  • Nachversicherungsgarantie: Wenn der Azubi fertig ist mit der Lehre und das Gehalt steigt, sollte auch der Berufsunfähigkeitsschutz angepasst werden. Wurde eine entsprechende Nachversicherungsgarantie vereinbart, kann diese Anpassung ohne erneute Gesundheitsprüfung vorgenommen werden.
  • Ausschlussklauseln: Bestehen bestimmte Vorerkrankungen oder Unfallfolgen, ist das Risiko erhöht, dass die versicherte Person berufsunfähig wird. Da der Beitrag vom Risiko abhängt, schlägt sich das in der Kalkulation nieder.

3. Haftpflichtversicherung für Azubis

Eine private Haftpflichtversicherung deckt Schäden ab, die durch die Schuld des Azubis entstehen. Eine Haftpflichtversicherung ist ein absolutes Muss. Sonst kann es schnell teuer werden, wenn man eine Person verletzt oder einen Gegenstand beschädigt. Die Privathaftpflicht brauchen Berufseinsteiger aber nur, wenn sie nicht mehr über die Eltern mitversichert sind.

Der Versicherungsschutz bei den Eltern gilt normalerweise bis zum Abschluss der ersten Ausbildung. Manche Versicherungen versichern die Kinder jedoch nur bis zu einem bestimmten Höchstalter mit. Darüber sollte man sich unbedingt rechtzeitig informieren. Übrigens: Sollte der Auszubildende im Betrieb beispielsweise einem Kunden einen Schaden zufügen, greift meist die Betriebshaftpflicht des Arbeitgebers.

4. Unfallversicherung für Azubis

Grundsätzlich sind Auszubildende zwar über die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert, diese zahlt aber nur, wenn der Unfall am Ausbildungsort oder auf dem Weg dorthin passiert. Ein zusätzlicher privater Schutz kann sich durchaus lohnen, zum Beispiel wenn der Azubi privat eine gefährliche Sportart betreibt.

Meistens ist aber der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung wichtiger. Denn diese sichert den Lebensunterhalt ab.

5. Hausratversicherung für Azubis

Eine eigene Hausratsversicherung brauchen Berufsstarter selten. Denn meistens wohnen Azubis noch zu Hause. In diesen Fällen greift die Police der Eltern. Die Versicherung greift immer dann, wenn das eigene Hab und Gut durch Einbrecher gestohlen wird oder wenn zum Beispiel Sturm, Feuer oder Leitungswasser den Besitz zerstören.

Zieht der Azubi in seine erste eigene Wohnung, ist eine Hausratversicherung nur sinnvoll, wenn der Wert des Hausrates entsprechend hoch ist. Steht dort ein teurer Fernseher, eine Heimkino-Anlage oder eine Spielkonsole sollte man den Abschluss durchaus erwägen. Wird ein Zimmer in einem Wohnheim bezogen, gilt die sogenannte Außenversicherung der Hausratversicherung. Bei Zweifeln, ob die Versicherung der Eltern auch für den Azubi gilt, sollte man bei der entsprechenden Versicherung der Eltern nachfragen.

6. Altersvorsorge für Azubis

In der Regel ist das Gehalt eines Auszubildenden überschaubar. Daher sollte man zuerst existenzielle Risiken absichern und erst dann anfangen zu sparen. Dabei gilt als Faustformel: Je früher man mit der Altersvorsorge beginnt, desto mehr hat man im Alter davon. Wichtig ist, dass Versicherungen und Geldanlagen immer klar voneinander getrennt werden. Von einer Kapitallebensversicherung ist Azubis klar abzuraten. Bei dieser wird eine Absicherung im Todesfall mit einer Geldanlage vermischt. Eine Todesfallabsicherung braucht ein Azubi in der Regel nicht. Wann sich eine private Altersvorsorge für Azubis lohnt.

Weitere Versicherungen, die wichtig sind 

Je nach privater Lebenssituation und dem Familienstand kommen für Auszubildende auch noch weitere Versicherungen in Frage. Dazu gehören:

  • Verheiratet: Risikolebensversicherung
  • Kinder: Kinderinvalidität
  • Auto: Kfz-Haftpflicht plus Kaskoversicherung (je nach Alter des Autos Voll- oder Teilkasko)
  • Vermögen: Hausrat gegen Diebstahl, Immobilien gegen Elementarschäden wie Wasser oder Feuer
  • Reisen: Auslandsreisekrankenversicherung

fm/sg/aro/dpa/GDV

Das gilt es vor dem Abschluss einer Versicherung zu beachten

  • Grundsätzlich sollte man vor dem Abschluss einer Versicherung immer eine Nacht darüber schlafen und objektiven Rat einholen, also bei jemand, der von der Entscheidung nicht profitiert. Dazu gehören beispielsweise die Verbraucherzentralen, der Bund der Versicherten oder Honorarberater.
  • Immer Vergleichsangebote einholen.
  • Leistung geht vor Preis: Die Leistungen können sehr unterschiedlich sein und sollten der individuellen Lebenssituation angepasst sein, also lieber ein paar Euro mehr investieren. Die Versicherungssumme sollte immer hoch genug sein.