Kolumne Weiterbildung für Azubis: 5 Dinge sind bei der Auswahl wichtig

Von Kunden-Knigge bis Prüfungsvorbereitung: Trainings und Seminare gibt es auch für junge Handwerker. Doch sie sollten auf den Wissensstand der Azubis zugeschnitten sein. Ausbildungsberater Peter Braune erklärt in seiner aktuellen Kolumne, worauf Ausbilder bei der Wahl der Weiterbildung für Azubis achten sollten.

Fotomontage: Bauhelm und Doktorhut, im Hintergrund bekrizelte Tafel.
Weiterbildungen gibt es auch für Azubis im Handwerk. Der Ausbilder sollte sichergehen, dass das entsprechende Training oder Seminar auf die Auszubildende oder den Auszubildenden zugeschnitten ist. - © BillionPhotos.com - stock.adobe.com

Weiterbildungsangebote sollten sich an den Anforderungen des regionalen Arbeitsmarkts orientieren. Sie sind nur sinnvoll, wenn sie auf den Bedarf in der Region ansässiger Unternehmen ausgerichtet sind. So wird durch sie die Bedeutung für den Arbeitsmarkt sichergestellt. Natürlich machen sich Ausbilderinnen und Ausbilder entsprechende Gedanken über das Thema Weiterbildung – und es gehört zu ihren Aufgaben, zu gegebener Zeit auch die Azubis mit diesem Gedanken vertraut zu machen. Dabei machen sie natürlich darauf aufmerksam, worauf die jungen Leute bei der Wahl der richtigen Weiterbildung achten müssen und welche Bedeutung die Qualität der Vorbereitungslehrgänge hat.

Welche Weiterbildung kommt für den Azubi infrage?

Um eine Wahl zu treffen, ist es hilfreich, dass Ausbilder sich mit den unterschiedlichen Lernformen und Lernformaten vertraut machen. Geht es um ein Seminar oder Training, sollte die Qualität anhand von Qualitätskriterien überprüft werden. Fünf Schritte sind bei der Auswahl der Weiterbildung für den Azubi zu beachten:

Schritt 1: Beratungsgespräch mit dem Bildungsträger

In einem ersten Schritt muss sichergestellt sein, dass die Verantwortlichen der Bildungsträger bei einer Anfrage ausführlich beraten. Die Beratung bezieht sich zunächst auf das Lehrgangsziel. Zu einer umfassenden Information gehören Antworten auf die Fragen nach der Prüfungsstruktur, dem Prüfungsablauf und den Prüfungsmethoden.

Schritt 2: Teilnahmevoraussetzungen klären

In dem Beratungsgespräch wird auch die Teilnahmevoraussetzung der Weiterbildungswilligen bewertet. Wenn die Qualifizierung auf eine Prüfung vorbereitet, sind die Zulassungsvoraussetzungen zu besprechen. Insbesondere ist die ausreichende Berufspraxis festzustellen, denn bei deren Beurteilung gibt es immer wieder Streitigkeiten mit der Sachbearbeitung der zuständigen Stelle.

Schritt 3: Mit Eingangstest Fähigkeiten prüfen

Es ist durchaus sinnvoll, wenn ein geeigneter Eingangstest angeboten wird. Insbesondere wenn es ums Rechnen geht, bestehen allzu häufig gravierende Mängel. Ein strukturiertes Interview oder ein Assessment dienen dazu, das vorhandene Wissen und die Berufserfahrung zu hinterfragen. Die erforderlichen Anpassungsmaßnahmen sind zu empfehlen. Die angebotenen Maßnahmen berücksichtigen die Anforderungen der einschlägigen Rechtsverordnungen des Bundes sowie die jeweiligen Rechtsvorschriften der zuständigen Stellen. Dabei werden jeweils die aktuellen Rahmenstoffpläne mit den Lerninhalten sowie die vorgegebenen Rahmenbedingungen der prüfenden Stelle einbezogen.

Schritt 4: Gezielte Förderung sollte im Fokus stehen

Bei der Gestaltung der Lernprozesse werden die Lernerfahrungen und Lebenssituationen der berufstätigen Lernenden beachtet. Das ermöglicht auch die gezielte Förderung, etwa von Teilnehmenden mit einem Migrationshintergrund.

Bei der Beurteilung der Qualität der Lehrgänge wäre auch zu ermitteln, ob mit modernen Lehr- und Lernmethoden gearbeitet wird und ob der Unterricht in Selbstlernphasen und mit Fallstudien begleitet wird. Die Lehrgangsteilnehmerinnen und -teilnehmer müssen auch regelmäßig eine aussagefähige Rückmeldung zu ihrem Leistungsstand erhalten.

Weiterbildung für Azubis: Welche Qualifikationen sollte der Dozent mitbringen?

Schritt 5: Geeigneten Dozenten finden

Eines der wichtigsten Elemente von der Qualitätsbeurteilung ist die Antwort auf die Fragen, ob und wie die Trainer, Referenten und Dozenten mit dem eigenen, beruflichen Erfahrungshintergrund den Bezug zu den Praxiserfahrungen der Lernenden herstellen. Sie sollten sich in ihrer Rolle als Lernbegleitende verhalten.

Natürlich bilden sie sich regelmäßig fachlich und methodisch-didaktisch fort. Sie nutzen dabei insbesondere Fortbildungsangebote und nehmen Einladungen zum Informationsaustausch regelmäßig wahr. In der Regel wirken sie auch als ehrenamtliche Prüferinnen und Prüfer bei den Prüfungen der zuständigen Stellen mit. Im Austausch sammeln sie weitere Erfahrungen und passen ihre Unterrichtstätigkeit anhand der Prüfungsleistungen an.

Option Fernunterricht: Was gilt rechtlich? (Beispiel Meisterprüfung)

Wer zum Beispiel am Fernunterricht zur Vorbereitung auf die Meisterprüfung teilnimmt, wird durch das Fernunterrichtsschutzgesetz geschützt. Darin gibt es zwar keine klare Beschreibung des Fernunterrichts, es ist jedoch festgelegt, welche Sachverhalte zu berücksichtigen sind, denn es müssen vier Voraussetzungen gegeben sein: Es gibt einen privatrechtlichen Vertrag und der Unterricht wird gegen ein Entgelt angeboten. Der Lehrgang findet bei überwiegender räumlicher Trennung statt und es gibt mindestens eine individuelle Lernerfolgskontrolle.

Im Fernunterricht sind die Lehrenden und die Lernenden ausschließlich oder überwiegend räumlich getrennt, wenn mehr als die Hälfte der Kenntnisse und Fähigkeiten mithilfe von Medien, zum Beispiel Lehrbriefen, vermittelt wird und bei deren Bearbeitung ein Informationsaustausch vorliegt. Die Überwachung des Lernerfolgs kann in Form von Korrektur- und Prüfungsaufgaben vorgenommen werden. Das geschieht sowohl während der häuslichen Selbstlernphase als auch mündlich während des begleitenden Unterrichts. Ausreichend ist auch eine einmalige Abschlussprüfung nach der Durchführung des Fernunterrichts. Wenn in einem Betrieb der Fernunterricht in der betrieblichen Weiterbildung eingesetzt wird, muss dieses Bildungsangebot selbstverständlich auch zugelassen sein, sofern der Anwendungsbereich des Fernunterrichtgesetzes gegeben ist.

Das entsprechende Gütesiegel für den Fernunterricht wird von der staatlichen Zentralstelle für Fernunterricht vergeben. Dort wird in einem umfangreichen Verfahren geprüft, ob ein Lehrgang den Anforderungen des Fernunterrichtsgesetzes entspricht und ob die Lehrgänge fachlich und didaktisch geeignet sind. Die Ziele eines Lehrgangs müssen grundsätzlich erreichbar sein. Ferner müssen die berufsbildenden Fernlehrgänge mit den Zielen beruflicher Bildung nach dem Berufsbildungsgesetz oder den auf dieser Grundlage ergangenen Rechtsvorschriften übereinstimmen. Der Vertrag und die Informationsmaterialen müssen den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Die staatliche Zulassung eines Fernlehrgangs ist nicht zu verwechseln mit der staatlichen Anerkennung eines Berufsabschlusses.

Ihr Ausbildungsberater Peter Braune

Peter Braune hat Farbenlithograph gelernt, war Ausbilder und bestand in dieser Zeit die Ausbildungsmeisterprüfung. Er wechselte als Ausbildungsberater zur Industrie- und Handelskammer Frankfurt am Main. Dort baute er dann den gewerblich-technischen Bereich im Bildungszentrum auf und leitete die Referate gewerblich-technischen Prüfungen sowie Ausbildungsberatung, zu der auch die Geschäftsführung vom Schlichtungsausschuss gehörte. Danach war er Referent für Sonderprojekte.