Marketing mit Geschenkgutscheinen Was Sie bei Gutscheinen rechtlich beachten sollten

Gutscheine sind auch an Weihnachten beliebte Geschenke. Auch Handwerksbetriebe können mit Gutscheinaktionen ihr Unternehmen bekannter machen und neue Kunden gewinnen. Um Streitigkeiten mit Kunden zu vermeiden, etwa wegen der Gültigkeitsdauer, sollten auf Gutscheinen bestimmte Angaben nicht fehlen.

Gerade kleine und mittlere Unternehmen (KMU) betreiben ihr Marketing wegen mangelnder Strukturen und Ressourcen häufig nach dem Prinzip "learning-by-doing". - © Michail Petrov - stock.adobe.com

Grundsätzlich ist es so, dass Gutscheine von Kunden innerhalb von drei Jahren genutzt werden. Denn das entspricht der gesetzlichen Verjährungsfrist, wenn keine Frist angegeben ist.

Verkäufer oder Anbieter können aber auch eine kürzere Geltungs- oder Einlösefrist bestimmen. Sollte diese Frist allerdings unangemessen kurz oder nicht transparent dargestellt sein, gilt weiterhin die dreijährige Verjährungsfrist. Ob eine Frist jedoch angemessen oder unangemessen ist, ist rechtlich heikel.

Gutscheine drei Jahre gültig

Das Oberlandesgericht München urteile zum Beispiel in einem Verfahren gegen ein Unternehmen, das Erlebnisgeschenkgutscheine im Internet verkaufte, zum Nutzen des Kunden.

Das Unternehmen hatte eine Frist von 12 Monaten gewährt. Dies sei zu kurz, da die Frist eine erhebliche Beeinträchtigung der Interessen des Gutscheininhabers darstelle. Az: 29 U 4761/10.

Daher sollten auf Gutscheinen folgende Angaben nicht fehlen, um spätere Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden:  
  • Es muss hervorgehen, wer den Gutschein ausgestellt hat und um welches Produkt oder welche Leistung es sich dabei handelt.
  • Der Wert der Leistung sollte angegeben werden,
  • sowie das Ausstellungsdatum
  • und die Gutscheine sollten durchnummeriert sein.

Betriebsinhaber sollten außerdem darauf achten, dass Ausstellungsdatum, Wert des Gutscheins und die Gutscheinnummer in den Unterlagen dokumentiert sind. Wie Sie Gutscheine am besten für Ihren Handwerksbetrieb nutzen, erfahren Sie im DHZ-Beitrag Gutscheine: Kunden gewinnen und binden. dhz