Handwerker und/oder Fachplaner? Handwerker in der Haftung: Wenn Tipps teuer werden

Eigene Ideen einzubringen oder Alternativen vorzuschlagen, wenn ein Bauvorhaben ins Stocken gerät, ist für die meisten Handwerkerinnen und Handwerker selbstverständlich. Doch Vorsicht: Gerade wenn kein Bauleiter auf der Baustelle ist, kann das teuer werden. Denn dann haften Handwerker für jeden Vorschlag selbst.

Eigene Ideen sollte man im Kundengespräch nur einbringen, wenn man auch für deren Umsetzung haften möchte.
Eigene Ideen sollte man im Kundengespräch nur einbringen, wenn man auch für deren Umsetzung haften möchte. - © gstockstudio - stock.adobe.com

Bereits in vielen Bundesländern gilt eine Solarpflicht. Wer seine Fassade dämmt, muss sich dabei an die Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes halten und bestimmte Wärmedurchgangskoeffizienten einhalten. Und wenn man für bauliche Maßnahmen eine steuerliche Förderung in Anspruch nehmen möchte, müssen die gesetzlichen Mindestvorgaben deutlich übererfüllt werden. Das alles sind nur ein paar Beispiele, die zeigen, dass auch bei kleineren Bauvorhaben viele komplexe Details zu beachten sind. Besonders kniffelig ist es dann, wenn die Details gesetzliche Pflichten betreffen, die Bauherrn zu erfüllen haben oder wenn es zum Beispiel um eine Förderung geht, deren Voraussetzungen man kennen muss. Schnell kommen die ausführenden Handwerker dann in die Rolle von Fachplanern – freiwillig oder unfreiwillig.

Haftung schon für Idee oder Alternativvorschlag

Wissen sollte man allerdings, dass man mit einer Beratung und manchmal auch schon mit einer Idee oder einem Alternativvorschlag, den man als Handwerksunternehmerin oder Handwerksunternehmer einbringt, eine Haftung übernimmt. "Wir sprechen hierbei von Bauvorhaben, bei denen im Vorfeld kein Fachplaner oder Energieberater einbezogen war", sagt Joachim Vojta. Er ist Rechtsberater bei der Handwerkskammer Konstanz und erlebt es immer wieder, dass Handwerksbetriebe Probleme bekommen, weil sie dem Bauherrn einen Tipp geben. Dann stehen sie mit in der Verantwortung, wenn sich dieser Ratschlag nicht aufgeht. Das gilt meist dann, wenn keine Baugenehmigung für das Bauvorhaben notwendig war und kein Bauleiter benannt ist.

Natürlich hafte der Handwerksbetrieb für seine eigenen Arbeiten und dass diese so ausgeführt werden wie im Vorfeld vereinbart. Dennoch ist der Handwerksbetrieb Joachim Vojta zufolge aber erst einmal handwerklicher Auftragnehmer – es sei denn, es ist etwas anderes vereinbart. Das könnte beispielsweise der Fall sein, wenn der betreffende Handwerksbetrieb auch als Energieeffizienzexperte arbeitet und für die Baumaßnahme auch eine entsprechende Energieberechnung erstellt hat. Dann ist er auch in einer freiwilligen und vereinbarten Beraterrolle, schlägt Maßnahmen vor, um Energieeffizienzvorgaben zu erreichen und oftmals auch, damit der Bauherr eine Förderung dafür bekommt. Dass er dann auch für seine Aussagen haftet, muss ihm bewusst sein.

Haftung ausschließen: Bedenken anmelden und nicht mehr

"Dass ein Betrieb haftet, kann aber auch dann sein, wenn er nur einen gut gemeinten Ratschlag mit einbringt", erklärt der Rechtsberater. Er zielt auf die Situation ab, dass beispielsweise ein Maurer während der Baumaßnahme bemerkt, dass diese so ausgeführt ist, dass sie voraussichtlich nicht die gesetzlichen Vorgaben erfüllt. Das kann dann der Fall sein, weil doch nicht so viel Dämmung am Dach zwischen die Balken passt wie geplant. Dann hat der Dachdecker einen Fehler gemacht. Der Maurer wiederum sollte seine Bedenken gegenüber dem Bauherrn anzeigen.

Was ihn aber in Schwierigkeiten bringen kann: Wenn er nun dem Bauherrn gleich einen Lösungsvorschlag mitliefert, obwohl das nicht von ihm gefordert war und obwohl die angebrachten Bedenken gar nicht seine Arbeiten betreffen. "Wenn sich der Bauherr auf die vorgeschlagene Alternative einlässt und wenn dann aber etwas schief geht, kann der Handwerker sich nicht rausreden", sagt Vojta. Das gilt, wenn der Handwerker die Alternative selbst ausführt oder auch nicht.

Der Rechtsexperte rät Handwerksbetrieben ganz klar, sich lieber herauszuhalten, auch wenn Ratschläge meist gut gemeint sind. Über die möglichen rechtlichen Folgen sollte man sich im Klaren sein. Oder alternativ sollte man jedes Detail, um das es bei der Baumaßnahme geht und das eventuell nicht das eigene Gewerk betrifft gut kennen. Man sollte sich sicher sein, nichts Falsches zu sagen. Wenn durch einen Alternativvorschlag – etwa statt des Dachs die Mauer besser zu dämmen – dann doch die Förderung dem Bauherrn nicht zugeteilt wird oder er womöglich nochmals nachbessern muss, kann er Schadensansprüche geltend machen.

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