Schon nach zwei Jahren verjähren Ansprüche eines Käufers wegen mangelhaften Komponenten einer Photovoltaikanlage und nicht erst nach fünf Jahren. Das entschied der Bundesgerichtshof in Karlsruhe (BGH, Az.: VIII ZR 318/12).

Zur Begründung gaben die Richter an: Die gelieferten Einzelteile der Photovoltaikanlage seien nicht entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet worden. Die auf dem Dach der Scheune errichtete Photovoltaikanlage sei kein Bauwerk und die Solarmodule seien auch kein Bestandteil der Scheune. Sie seien auch nicht Gegenstand von Erneuerungs- oder Umbaumaßnahmen und nicht von Bedeutung für die Konstruktion, den Bestand, Erhalt oder die Benutzbarkeit der Scheune.
Die Photovoltaikanlage diente lediglich dem Zweck, durch die Einspeisung des erzeugten Stroms Einnahmen zu erzielen. Daher greife die zweijährige Verjährungsfrist nach § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB.
Fall für die Gebäudeversicherung
Im vorliegenden Fall hatte ein Landwirt die Einzelteile einer Photovoltaikanlage gekauft und auf dem Dach einer Scheune angebracht. Nach einem Blitzschlag und viel Schnee im Winter 2005/2006 lief die Photovoltaikanlage nicht mehr einwandfrei. Ein Fall für die Gebäudeversicherung.
Ein Sachverständiger kam zu dem Ergebnis, dass zwar einige Module Witterungsschäden erlitten hätten, die durch die Versicherung abgedeckt seien, dass aber auch weitere Module defekt seien. Und zwar auf Grund einer so genannten Delamination und diese Schäden fielen in den Bereich der Produktgewährleistung. In einem Beweisverfahren wurde später ein weiter Mangel, nämlich lückenhafte Frontkontaktierungen an zahlreichen Modulen, festgestellt.
Der Landwirt konnte seine Ansprüche gegenüber der Verkäuferin geltend machen. Diese wiederum hatte die Komponenten ebenfalls gekauft und begehrte von der Beklagten die Freistellung von der Schadensersatzverpflichtung gegenüber dem Landwirt. Die Beklagte berief sich auf eine zweijährige Verjährungsfrist, die Klägerin auf fünf Jahre. Der Bundesgerichtshof gab der Beklagten Recht und entschied: Die Ansprüche verjähren nach zwei Jahren. dan
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