Vereinbarkeit von Familie und Beruf Vaterschaftsurlaub: Deutschland setzt EU-Regeln vorerst nicht um

Eine neue EU-Vorgabe sieht zehn Tage bezahlten Sonderurlaub für frischgebackene Väter vor. Ab heute sind alle EU-Mitgliedsstaaten zu einem solchen Vaterschaftsurlaub verpflichtet. Deutschland habe jedoch eine Ausnahme ausgehandelt.

Eine EU-Vereinbarkeitsrichtlinie sieht zehn Tage Vaterschaftsurlaub vor. - © Anna - stock.adobe.com

Deutschland setzt neue EU-Regeln für einen zweiwöchigen Vaterschaftsurlaub nach der Geburt eines Kindes zunächst nicht um. Eigentlich gelten in der EU seit dem 2. August zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf neue Vorgaben, die Vätern nach der Geburt mindestens zehn Tage bezahlten Urlaub zusprechen. Die Bundesregierung hat nach Angaben des Familienministeriums in der EU jedoch eine Ausnahme ausgehandelt. Grund seien bereits bestehende Maßnahmen zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf, die teils weit über die neuen EU-Regeln hinausgingen.

"Noch in diesem Jahr ein eigenes Gesetz"

"Insbesondere durch das umfassende System aus Elterngeld und Elternzeit werden Eltern in Deutschland schon jetzt besser gestellt als dies durch die Vereinbarkeitsrichtlinie verpflichtend wird", sagte eine Sprecherin des Ministeriums der Deutschen Presse-Agentur. In Deutschland können Arbeitgeber bis zu drei Jahre Elternzeit nehmen. Teilen sich beide Eltern die Zeit, können bis zu 14 Monate davon bezahlt werden. Die Richtlinie, auf die sich EU-Staaten und Europaparlament 2019 geeinigt hatten, schreibt lediglich vor, dass jedes Elternteil bis zu vier Monate Elternzeit bekommen soll, von denen mindestens zwei bezahlt werden müssen.

Einigen Verbänden reicht das nicht. Eine vom Väterzentrum Dresden organisierte Petition fordert auch in Deutschland zehn Tage Vaterschaftsurlaub. In ihrem Koalitionsvertrag hat die Regierung aus SPD, Grünen und FDP sich bereits dazu bekannt. "Dazu soll noch in diesem Jahr ein eigenes Gesetz auf den Weg gebracht werden", sagte die Ministeriumssprecherin. dpa