Steuer aktuell Umsatzsteuer: Widerruf der Dauerfristverlängerung verhindern

Wer beim Finanzamt einen Antrag auf Dauerfristverlängerung gestellt hat, muss eine Umsatzsteuervoranmeldung einen Monat später ans Finanzamt übermitteln. Doch wer steuerlich auffällig wird, muss mit dem Widerruf dieser Vergünstigung rechnen. Wie Sie diesen verhindern.

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Die Dauerfristverlängerung ist nicht nur eine Erleichterung, sie ist auch eine kostenlose Steuerstundungsmöglichkeit. Wer einen Antrag darauf gestellt hat, muss seine Umsatzsteuervoranmeldung jeweils einen Monat später als gesetzlich vorgeschrieben ans Finanzamt übermitteln.

Beispiel: Ein Unternehmer erbringt im Juli einen Umsatz in Höhe von 50.000 Euro zzgl. 9.500 Euro Umsatzsteuer. Ohne Dauerfristverlängerung muss diese Umsatzsteuer bei Quartalsabgabe spätestens bis 10. Oktober ans Finanzamt überwiesen werden. Bei einer Dauerfristverlängerung erwartet das Finanzamt die Umsatzsteuervoranmeldung für das dritte Quartal erst am 10. November.

Gründe für den Widerruf der Dauerfristverlängerung

Das Finanzamt wird die Dauerfristverlängerung widerrufen, wenn Sie Ihren steuerlichen Verpflichtungen nicht nachkommen. Insbesondere in folgenden Situationen widerruft das Finanzamt die Steuervergünstigung:

  • Ihre Steuerrückstände betragen mindestens 5.000 Euro und sie zahlen nicht.
  • Sie haben die letzten drei Monate keine Umsatzsteuervoranmeldungen ans Finanzamt übermittelt und das Finanzamt hat deshalb geschätzt.
  • Für keinen dieser drei Monate wurde bislang aufgrund der Schätzung eine Umsatzsteuervoranmeldung eingereicht.

 Sie können den Widerruf der Dauerfristverlängerung also nur verhindern, indem Sie Ihren steuerlichen Verpflichtungen nachkommen.

Tipp: Sollte das Finanzamt die Dauerfristverlängerung widerrufen und Sie fühlen sich ungerecht behandelt, sollten Sie gegen den Widerruf Einspruch einlegen und Ihre Gründe vorbringen. Möglicherweise belässt es das Finanzamt bei einem "Warnschuss" und nimmt den Widerruf für doe Dauerfristverlängerung noch einmal zurück. dhz

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