Energiewende Stromversorgung: Bald staatlich gesichert, aber noch teurer

Die Strompreise in Deutschland werden im kommenden Jahr vermutlich noch stärker steigen als bislang vorhergesagt. Nach dem die Netzbetreiber bekannt gegeben haben, dass die EEG-Umlage auf 5,3 Cent steigt, kündigten sie jetzt auch höhere Netzentgelte an. Damit in Zukunft aber überhaupt genügend Strom zur Verfügung steht, hat die Bundesregierung ein Sicherungsgesetz beschlossen.

Die Strompreise werden noch stärker steigen. Neben der höheren EEG-Umlage fallen auch die Netzentgelte im kommenden Jahr höher aus. - © Gina Sanders/Fotolia

Als die Betreiber der Stromnetze zu Beginn der Woche offiziell bestätigten, dass die EEG-Umlage im kommenden Jahr auf knapp 5,3 Cent pro Kilowattstunde steigen wird, – und sich damit beinahe verdoppelt – war der Aufschrei groß. Zu stark erhöhen sich damit die Kosten für Privatverbraucher und kleine Betriebe, hieß es. Etwa 60 Euro pro Jahr für den Durchschnittshaushalt. Doch obwohl die Regierung eine Reform des EEG angekündigt hat, dreht sich die Preisspirale weiter.

Wie der Ökostromanbieter Lichtblick bekannt gab, sollen auch die Gebühren für die Netze 2013 deutlich steigen. Die "Financial Times Deutschland" berichtet, dass eine durchschnittliche Stromrechnung mit einem Verbrauch von rund 3.000 Kilowattstunden um weitere 30 Euro pro Jahr steigen wird. Sie beruft sich auf eine Mitteilung des Hamburger Stromanbieters, in der es heißt, dass die Netzentgelte im Schnitt um etwa 0,5 Cent auf rund sieben Cent pro Kilowattstunde steigen. Nach Einschätzungen des "Spiegels" müssen die Verbraucher damit mit einer Steigerung von einem Viertel des Gesamtpreises rechnen.

Ostdeutschland zahlt mehr

Doch da sich diese Werte auf eine Durchschnittangabe beziehen, gibt es große regionale Unterschiede. Laut "Spiegel" sind vor allem die ostdeutschen Großstädte von steigenden Netzkosten betroffen. Da einzelne Anbieter die Preise erhöhen und andere sie sogar senken wollen, weist das Unternehmen Lichtblick darauf hin, dass nicht allein die Umstellung auf neue grüne Energietechniken und ihr Anschluss an die Netze schuld an der Erhöhung sind.

Wie bei der EEG-Umlage bekommen energieintensive Großverbraucher auch bei den Netzentgelten Sondertarife. Die Rabatte für die Großen werden jedoch auch hierbei auf die Tarife der Kleinen aufgeschlagen und sorgen so für eine einseitige Lastverteilung. Derzeit beläuft sich dieser Rabattbetrag laut "Spiegel" auf 0,151 Cent pro Kilowattstunde. Außerdem müssten Stromkunden in Zukunft 0,25 Cent pro Kilowattstunde für die finanzielle Absicherung neuer Stromleitungen für Offshore-Windparks bezahlen.

Wieder Rabatte für die Industrie

Eine Reform der jetzigen Bestimmungen ist nötig, beim EEG hat auch Kanzlerin Merkel Änderungen angekündigt. Entscheidungen – ob Subventionssenkungen oder Befreiungen von der Stromsteuer – lassen hierbei auf sich warten. Da momentan aber auch nicht klar ist, ob die Umstellung der Energieversorgung schon so gesichert ist, dass sie im Winter genügend Strom und Gas vorhanden ist, hat die Bundesregierung ein Gesetz zur Sicherung der Stromversorgung beschlossen.

So sollen die Stromversorger gesetzlich dazu gezwungen werden, genügend Ressourcen bereitzustellen. Für den Notfall müssten sie so voraussichtlich Strom aus den Nachbarländern einkaufen. Die Regierung sei "im Interesse der Versorgungssicherheit gezwungen, robuste gesetzliche Maßnahmen auf den Weg zu bringen", sagte Bundeswirtschaftsminister Philipp Rösler (FDP) nach dem Kabinettsbeschluss.

Energiewirtschaft beklagt Wettbewerbseinschränkung

Die Energiebranche bedauerte den Beschluss jedoch und sprach von "Zwangsmaßnahmen". Die Chefin des Branchenverbandes BDEW, Hildegard Müller, sagte: "Der jetzige Vorschlag wird keinerlei Auswirkungen auf den vor uns liegenden Winter haben. Die Bundesregierung entfernt sich zudem immer weiter von ihrem selbstgesetzten Ziel eines wettbewerblich orientierten Energiemarktes."

Nach Angaben des Wirtschaftsministeriums müssen nach dem Gesetzentwurf Kraftwerksstilllegungen künftig ein Jahr vorher gemeldet werden. Sie können gegen Entschädigung verboten werden, wenn sie die Versorgung gefährden würden. Das Gesetz soll auch eine Grundlage für eine Verordnung über Reserve-Kraftwerke schaffen. Es soll zudem die Belieferung von Kraftwerken mit Gas auch bei Engpässen in der Gasversorgung zur Pflicht machen.

Das Bundeskabinett beriet Formulierungen für einen Änderungsantrag, den die Bundestagsfraktionen von Union und FDP schon im November in die bereits laufenden Beratungen eines Energiegesetzes einbringen sollen. jtw/dapd