Die Bundesregierung rechnet damit, dass die geplante Strompreisbremse in diesem Sommer in Kraft tritt. Um einen Kostenausgleich zwischen großen und kleinen Betrieben mit einem hohen Energiebedarf zu schaffen, sollen die Großen rund 700 Millionen draufzahlen. Doch eigentlich müssten die Kosten noch höher liegen. Die EU-Kommission klagt.

Das Treffen von Bund und Ländern hat zwar noch keine endgültige Einigung über die Strompreisbremse erzielt, doch die Bundesregierung gibt sich zuversichtlich, dass bis zum 21. März Klarheit besteht. Das sagte Bundesumweltminister Peter Altmaier (CDU) schon vor dem Treffen mit der Kanzlerin und wichtigen Akteuren der Energiewende im ZDF-"Morgenmagazin".
Am 21. März wollen Merkel und die Länderchefs erneut über eine Eindämmung der Strompreiserhöhungen beraten. Komme es zu einer Einigung, könnte das Gesetz laut Altmaier zum 1. August in Kraft treten. Es gebe keinerlei Zweifel, "dass wir eine erfolgreiche Energiewende wollen", sagte die Bundeskanzlerin nach dem Gespräch. Noch seien aber noch nicht alle Probleme gelöst.
Klagen gegen die EEG-Befreiung
So wird die Strompreisbremse einerseits durch ein Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf blockiert, das am Mittwoch entschieden hatte, dass die Befreiung stromintensiver Unternehmen von den Netzkosten nichtig ist. Andererseits hat auch die EU-Kommission ein Verfahren dagegen eingeläutet.
Altmaiers Vorschlag sieht zwar vor, dass die Befreiungen insgesamt reduziert werden sollen – die Zusatzeinnehmen des Staates würden dann in einer Größenordnung von 700 Millionen Euro liegen. Abgeschafft werden sollen sie hingegen nicht, um die Wettbewerbsfähigkeit der exportorientierten Unternehmen nicht zu gefährden. Das Handwerk kritisiert die Sonderregelungen für die Industrie seit langem.
Bundesregierung plant Einspruch
Merkel sprach sich für eine ausgewogene Regelung aus. "Wir müssen ein faires Verfahren finden, die wirklich im weltweiten Wettbewerb stehende Industrie nicht zu benachteiligen", betonte die Kanzlerin. Zugleich schloss sie nicht aus, dass die Bundesregierung gegen die Entscheidung des Oberlandesgerichts vorgehen werde. "Wir werden uns das genau anschauen, gegebenenfalls kann man ja dagegen auch noch eintreten."
Bundeswirtschaftsminister Philipp Rösler (FDP) ergänzte, dass die Bundesnetzagentur derzeit eine Revision prüfe. Beide verwiesen ferner darauf, dass die Bundesregierung derzeit ohnehin dabei sei, die Netzentgeltverordnung zu überarbeiten, so dass eine Neufassung womöglich noch im Sommer in Kraft treten könnte.
Ebenfalls für Sommer kündigte Rösler einen Gesetzentwurf an, um die Versorgung mit konventioneller Energie sicherzustellen. Konventionelle Kraftwerke würden weiter gebraucht "als Ausgleichskapazitäten für die erneuerbaren Energien, wenn die aufgrund der Witterung oder Tageszeit nicht produzieren können." Dies müsse aber mit der Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) verknüpft werden.
Energiepolitik im Zickzackkurs
Dass nun wieder keine Einigung zustande kam und die Belastungen der Verbraucher und kleinen Betriebe durch Sonderregelungen für die Industrie weiter ungleich bleiben könnten, kritisiert auch die Opposition. Grünen-Fraktionschef Jürgen Trittin sagte dem Sender n-tv, dass die Bundesregierung die Kosten der Energiewende durch ihr Vorgehen nach oben getrieben habe. SPD-Fraktionsvize Hubertus Heil warf ihr vor, in der Energiepolitik einen Zickzackkurs zu verfolgen.
An dem Treffen nahmen auch die Minister für Verbraucherschutz, Verkehr und Forschung, Ilse Aigner und Peter Ramsauer (beide CSU) und Johanna Wanka sowie Kanzleramtsminister Ronald Pofalla (beide CDU) teil. Auch der Präsident der Bundesnetzagentur, Jochen Homann, war eingeladen. Bereits für den 21. März ist die nächste Runde mit Vertretern der Bundesländer geplant. jtw/dapd