Möchte ein Arbeitgeber einen besonders engagierten Mitarbeiter mit einer außertariflichen Gehaltserhöhung zum Verbleib in der Firma bewegen? Dann schafft er das mit der klassischen Gehaltserhöhung wohl kaum. Besser sind Gehaltsextras wie beispielsweise ein Fahrtkostenzuschuss.

Die klassische Gehaltserhöhung führt meist dazu, dass bis zu 60 Prozent für Steuern und Sozialabgaben draufgehen. Damit Ihr Mitarbeiter es wirklich im Geldbeutel merkt, dass Sie seine Arbeit wertschätzen, sollten Sie statt der klassischen Gehaltserhöhung besser auf steuerbegünstigte Gehaltsextras setzen.
Sehr beliebt bei den Gehaltsextras ist der Fahrtkostenzuschuss. Nutzt Ihr Arbeitnehmer für Fahrten zwischen Wohnung und Werkstatt seinen Privat-Pkw, dürfen Sie ihm pauschal 30 Cent für die einfache Strecke erstatten. Damit der Vorteil 1:1 bei ihm ankommt, übernehmen Sie die Lohnsteuer pauschal mit 15 Prozent. Sozialabgaben fallen dann nicht an. Das gilt gundsätzlich:
Was ist ein Fahrtkostenzuschuss?
Als Fahrtkostenzuschuss gilt eine freiwillige Erstattung des Arbeitgebers für die Kosten, die sein Angestellter für die Fahrten zwischen der Wohn- und der Arbeitsstätte aufbringen muss. Meist bezieht sich dies auf die Fahrt mit dem Privat-Pkw, aber auch Bahn- oder Bustickets können mit einem Fahrtkostenzuschuss gefördert werden.
Fahrtkostenzuschuss: Was gilt steuerlich?
Zwar ist der Fahrtkostenzuschuss grundsätzlich steuerpflichtig, doch der Arbeitgeber kann ihn pauschal mit 15 Prozent versteuern ; es gilt ein Freibetrag und nur 15 Prozent Lohnsteuer sind fällig. Fahrtkosten gehören rein steuerlich gesehen zu den Reisekosten. Nutzt der Arbeitgeber einen pauschal versteuerten Betrag als Fahrtkostenzuschuss, fallen keine Sozialversicherungsabgaben an.
Wie hoch darf ein Fahrtkostenzuschuss sein?
Die Höhe des Fahrtkostenzuschusses legen Arbeitgeber und Arbeitnehmer selbst fest. Dabei muss allerdings beachtet werden, dass der Fahrtkostenzuschuss in der Steuererklärung des Arbeitnehmers angegeben werden muss in der Kategorie der "Werbungskosten". Er muss von den hier ansonsten anzugebenden Fahrtkosten (Pendlerpauschale) abgezogen werden. Die Fahrtkosten Wohn- und der Arbeitsstätte werden hier mit 0,30 Euro pro Kilometer für die einfache Strecke angegeben. Die Gesamtsumme der Fahrtkosten als Werbungskosten für das Jahr wird um den Fahrtkostenzuschuss – ebenfalls pro Jahr – gemindert.
Welche Vorteile bietet der Fahrtkostenzuschuss?
Arbeitnehmer und Arbeitgeber profitieren, da anders als bei direkten Gehaltserhöhungen keine Sozialabgaben fällig werden. Für den Arbeitnehmer fallen keine Steuern an und der Arbeitgeber bezahlt nur eine pauschale Lohnsteuer von 15 Prozent.
Wie wird der Fahrtkostenzuschuss berechnet?
Beispiel: Arbeitnehmer Huber soll für seine engagierte Leistung eine Gehaltserhöhung bekommen. Sie entscheiden sich für den Fahrtkostenzuschuss mit Pauschalversteuerung. Die einfache Strecke zwischen der Wohnung des Arbeitnehmers und der Werkstatt beträgt 20 Kilometer.
Folge: Sie dürfen Huber einen Fahrtkostenzuschuss von 1.320 Euro (20 km x 0,30 Euro/km x 220 Arbeitstage) ausbezahlen, also 110 Euro monatlich.
So viel kostet der Fahrtkostenzuschuss Sie monatlich
| Fahrtkostenzuschuss | 110 Euro | |
| + | Lohnsteuer-Pauschale 15 Prozent | 16,50 Euro |
| + | 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag auf 16,50 Euro | 0,91 Euro |
| = | gesamte Arbeitgeberkosten | 127,41 Euro |
Gehört der Arbeitnehmer einer Religionsgemeinschaft an, müssen Sie auch noch Kirchensteuer auf die Lohnsteuer-Pauschale abführen. dhz
Weitere Steuertipps gibt es im DHZ-Steuerarchiv .