Steuer aktuell Abbau der kalten Progression hat nur geringen Effekt

Von der Gehaltserhöhung, die der Chef versprochen hat, kommt im Geldbeutel nur die Hälfte an. Zieht man die Inflation ab, können Sie sich trotz Gehaltserhöhung nicht mehr leisten als vorher - die kalte Progression. Das soll sich ab 2016 nun ändern - zu viel erwarten sollten Steuerzahler jedoch nicht.

© tom_nulens - stock.adobe.com

Die kalte Progression, also der Effekt, dass Ihnen nach einer Gehaltserhöhung wegen der Steuerabzügen und der Inflation real nicht mehr Geld zur Verfügung steht, soll ab 2016 abgebaut werden. Das hat Finanzminister Wolfgang Schäuble medienwirksam angekündigt. Doch diese geplante Reform ist eher ein Reförmchen.

Geringe Verbesserung

Die Reform ist eine Geste des Staates angesichts der steigenden Steuereinnahmen und der Tatsache, dass Steuerzahler seit vielen Jahren durch die kalte Progression zu viel Steuern bezahlt haben. Die geplante Steuerentlastung ab 2016 fällt allerdings ernüchternd gering aus, wie folgende Tabelle verdeutlicht:

Entlastung durch den Abbau der kalten Progression

Single ohne Kind Ehepaar, zwei Kinder
Monatlicher Bruttolohn Monatlich mehr Netto Monatlicher Bruttolohn Monatlich mehr Netto
1.500 Euro 4,42 Euro 3.500 Euro 8,00 Euro
2.000 Euro 4,42 Euro 4.000 Euro 8,33 Euro
3.000 Euro 5,08 Euro 4.500 Euro 10,50 Euro
3.500 Euro 6,00 Euro 5.000 Euro 10,25 Euro
4.000 Euro 6,92 Euro 5.500 Euro 10,83 Euro

 

Tipp: Um den Effekt der kalten Progression bereits heute zu vermeiden, sollten Sie bei anstehenden Gehaltserhöhungen, Bonuszahlungen oder im nächsten Bewerbungsgespräch für einen Teil des Gehalts statt klassischem Gehalt steuerfreie Gehaltsextras vereinbaren. Besonders beliebte Gehaltsextras sind:

  • Zuzahlungen zum Kindergartenplatz
  • Gewährung eines Gutscheins im Wert von maximal 44 Euro
  • Nutzung betrieblicher Smartphones zu 100% privat
  • Erholungsbeihilfe statt Kindergeld. dhz

Weitere Steuertipps gibt es im DHZ-Steuerarchiv.