In den letzten Tagen kommen zahlreiche Steuermeldungen für Handwerksbetriebe aus Berlin, die Licht und Schatten bringen, vor allem aber für Verunsicherung bei selbständigen Handwerkern sorgen. Hier die wichtigsten Infos auf den Punkt gebracht.
Handwerkerbonus
Gute Nachricht für Handwerksbetriebe und deren Kunden. An der Steueranrechnung für Handwerkerleistungen im Haushalt des Kunden nach § 35a Abs. 3 EStG wird sich vorerst nichts ändern. Die Steueranrechnung beträgt 20 Prozent der abgerechneten Handwerkerleistung, maximal 1.200 Euro pro Jahr.
Steuervergünstigungen für energetische Gebäudesanierung
Die zum wiederholten Mal in einem Gesetzesentwurf vorgeschlagenen Steuervergünstigungen für die energetische Gebäudesanierung ist wohl wieder vom Tisch. Am 24. Februar 2015 tagte der Koalitionsausschuss zu diesem für Handwerker und Kunden vorteilhaften Thema, konnte sich jedoch nicht einigen.
Erbschaftsteuer: Reformvorschläge
Nach und nach sickern Infos zur geplanten Erbschaftsteuerreform durch. Die vom Bundesverfassungsgericht als verfassungswidrig eingestuften Verschonungsregeln bei Übertragung von Betrieben werden bis spätestens 30. Juni 2016 geändert. Im Bundesfinanzministerium wurden nun folgende Neuregelungen angedacht:
- Die Verschonungsregeln soll es nur noch für Betriebe im Wert von bis zu 20 Millionen Euro geben.
- Bislang mussten Betriebe bis 20 Mitarbeiter keine Arbeitsplätze erhalten und profitierten dennoch von den erbschaft- und schenkungssteuerlichen Verschonungsregeln. Hier ist geplant, dass die Verschonungsregeln künftig nicht mehr an der Mitarbeiterzahl festgemacht werden, sondern am Wert des Unternehmens .
Wichtig zu wissen: Alle Meldungen zur Erbschaftsteuerreform sind nur vage Einschätzungen, Gedankenspiele und Planungen. Keinesfalls handelt es sich hierbei um bereits feststehende Änderungen. dhz
Weitere Steuertipps gibt es im DHZ-Steuerarchiv .
