Kolumne Standardberufsbildpositionen modernisiert: Tipps für Ausbilder

Die betriebliche Ausbildung wird an die sich wandelnde Arbeitswelt angepasst. Modernisierte Standardberufsbildpositionen sollen sicherstellen, dass Auszubildende auch in Zukunft beschäftigungsfähig bleiben. Ausbildungsberater Peter Braune erläutert, welche Pflichten dadurch auf Ausbildungsbetriebe zukommen und teilt seine Ideen für die praktische Umsetzung.

Standardberufsbildpositionen sind Inhalte, die in allen Ausbildungsberufen gleichermaßen vermittelt werden müssen. So etwa Wissen über arbeits- oder tarifrechtliche Regelungen oder den sicheren Umgang mit digitalen Medien und und IT-Systemen. - © Robert Kneschke - stock.adobe.com

Unabhängig vom Ausbildungsberuf gibt es Ausbildungsinhalte, die für jede Fachkraft grundlegend sind. Als sogenannte Standardberufsbildpositionen sind sie schon immer im Ausbildungsrahmenplan der Ausbildungsordnungen verankert. Sie fließen in den betrieblichen Ausbildungsplan ein und ihre Vermittlung ist sicherzustellen. In der Praxis verlassen sich die Verantwortlichen im Betrieb jedoch oftmals auf die Lehrkräfte in der Berufsschule. Sie gehen davon aus, dass alles im Unterricht behandelt wird.

Dabei sind die Ausbildungsbetriebe bei den Standardberufsbildpositionen selbst gefordert. Eine Maßschneidermeisterin müsste ihrem Lehrling eigentlich die Bedeutung des Ausbildungsvertrages, insbesondere den Abschluss, Dauer und Beendigung vermitteln. Ein Bauunternehmen sollte seine Auszubildenden über den Aufbau und die Organisation des Betriebs unterrichten. Bei den Themen Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz müsste der Ausbilder seine Lehrlinge in die Lage versetzen, Gefährdungen erkennen und Gegenmaßnahmen umsetzen zu können. Zudem müssen Ausbilder erläutern, wie der Betrieb und seine Beschäftigten einen Betrag zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen im beruflichen Einwirkungsbereich leisten können.

Standardberufsbildpositionen umfassend modernisiert

Eine Arbeitsgruppe des Hauptausschusses des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB) hat die bisherigen Standardberufsbildpositionen nun umfassend modernisiert. Für folgende Bereiche wurden neue Mindestanforderungen festgelegt:

  • Organisation des Ausbildungsbetriebes
  • Berufsbildung sowie Arbeits- und Tarifrecht
  • Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit
  • Umweltschutz und Nachhaltigkeit
  • Digitalisierte Arbeitswelt

Die Inhalte sind in allen modernisierten oder neuen Ausbildungsberufen verbindlich. Für alle bestehenden Ausbildungsberufe haben sie einen Empfehlungscharakter. Im Handwerk gibt es erste Berufe die davon betroffen sind:

  • Brauer und Mälzerin / Brauer und Mälzer
  • Elektroniker/-in
  • Elektroniker/-in für Gebäudesystemintegration
  • Elektroniker/-in für Maschinen und Antriebstechnik
  • Fahrzeuginterieur-Mechanikerin / Fahrzeuginterieur-Mechaniker
  • Friseurin / Friseur
  • Informationselektroniker/-in
  • Malerin und Lackiererin / Maler und Lackierer

In den genannten Berufen müssen die Mindestanforderungen von allen Ausbildungsbetrieben während der gesamten Lehrzeit vermittelt und im betrieblichen Ausbildungsplan aufgegriffen werden.Werden die Kompetenzen nicht vermittelt, ist dies einen Verstoß gegen die Ausbildungspflicht. Diese Ordnungswidrigkeit kann nach dem Berufsbildungsgesetz mit einem Bußgeld geahndet werden.

Das BIBB zeigt welche Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten konkret zu vermitteln sind und stellt Erläuterungen und Beispiele zu den modernisierten Positionen zur Verfügung.

Standardberufsbildpositionen: Ideen, wie Ausbildungsbetriebe die Lernziele vermitteln könnten

Natürlich sind das Lehrgespräch oder die Vier-Stufen-Methode geeignet, um Lernziele zu vermitteln, die diesen Berufsbildpositionen zugeordnet sind. Es wäre jedoch sinnvoll, die Gelegenheit zu nutzen, um einmal eine andere Methode anzuwenden. Besonders bieten sich Lern- und Arbeitsaufträge an. Durch sie werden die wichtigen Schlüsselqualifikationen der Auszubildenden entwickelt. Zur Unterstützung hier ein paar Beispiele.

Lernziel: Betriebsbedingte Belastungen für Umwelt und Gesellschaft erkennen und vermeiden

Nehmen wir einmal an, bei einem Metallbauer geht es um den Umweltschutz und das Lernziel, die Möglichkeiten zur Vermeidung betriebsbedingter Belastungen für Umwelt und Gesellschaft im eigenen Aufgabenbereich zu erkennen sowie zu deren Weiterentwicklung beizutragen.

In seinem Lern- und Arbeitsauftrag fordert der Meister die Lehrlinge auf, sich zunächst über das Thema zu informieren. Dann sollten sie sich überlegen, welche Möglichkeiten es im Betrieb gibt, die Vorgabe aus dem Lernziel zu erfüllen. Sie müssen sich dann für ein Beispiel entscheiden. Dafür gibt der Ausbilder ein Zeitfenster vor. Die Betroffenen müssen nun am PC einen Ordner anlegen und anhand des ausgewählten Beispiels beschreiben, warum hier nicht umweltgerecht gehandelt wird. Dann erarbeiten sie einen umweltgerechten Verbesserungsvorschlag. Die Datei mit dem Ergebnis ihrer Arbeit senden sie an den Chef.

Lernziel: Störungen in Kommunikationsprozessen erkennen und vermeiden

In einem Betrieb für die Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik wird eine Kauffrau für Büromanagement ausgebildet. Es geht es um das Lernziel, die Störungen in Kommunikationsprozessen zu erkennen und zu ihrer Lösung beizutragen.

Hier könnte die Ausbilderin oder der Ausbilder das Kopiergerät als Lernort nutzen und den folgenden Lern- und Arbeitsauftrag schreiben:

"Sie vervielfältigen am Kopiergerät die Schriftstücke und nutzen dabei die richtigen Formate, auch unter Beachtung nachhaltiger Gesichtspunkte. Sie handeln verantwortungsbewusst, berücksichtigen die Wirtschaftlichkeit und Vorschriften zur Unfallverhütung. Als Sie das alles tun wollen, streikt das Gerät wieder einmal. Es kommt eine Fehlermeldung. Sie können den Fehler finden und beheben. Weil das häufig vorkommt und es so zu den die üblichen Störungen im Kommunikationsprozess kommt, tragen Sie durch eine Kurzanleitung zur Lösung bei. Diese wird dann in der Nähe des Druckers angebracht. Das spart, vor allem wenn es wieder einmal schnell gehen muss, die Suche nach dem Handbuch. Testen Sie das Ergebnis und beheben bei Bedarf die Fehler. Sie haben dafür insgesamt vier Stunden Zeit."

Lernziel: Gefährdungen von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz sowie auf dem Arbeitsweg prüfen und beurteilen

Ein Dachdeckermeister, bei dem auch ein Gerüstbauer ausgebildet wird, hat sich das Lernziel "Gefährdungen von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz sowie auf dem Arbeitsweg prüfen und beurteilen" vorgenommen. Er bereitet für seinen Lehrling den folgenden Lern- und Arbeitsauftrag vor:

"Die Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz soll überprüft werden. Sie erhalten den Auftrag eine Bestellung von Warnzeichen vorzubereiten, die erneuert werden müssen. Mit diesen sollen Hindernisse und Gefahrstellen neu gekennzeichnet werden. Recherchieren Sie die Warnzeichen und überprüfen Sie anhand der Abbildungen die aktuelle Situation. Verfassen Sie nach zwei Stunden eine Nachricht mit Ihrem Ergebnis an die Geschäftsführung. Weisen Sie darauf hin, an welchen Stellen Sie gegebenenfalls noch weitere Schilder anbringen würden."

Lernziel: Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag erläutern

Ein Bäckermeister muss aus dem betrieblichen Ausbildungsplan das folgende Lernziel vermitteln: Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag sowie Dauer und Beendigung des Ausbildungsverhältnisses erläutern. Hierfür gestaltet er den folgenden Lern- und Arbeitsauftrag:

"In dieser Woche war eine Mutter mit ihrer Tochter im Betrieb. Die in Deutschland geborene junge Frau wohnt zu Hause. Sie hat die Hauptschule abgeschlossen. Heute wird sie 17 Jahre alt. Zur nächsten Gelegenheit soll die junge Frau ihre dreijährige Ausbildung in dem gleichen Beruf beginnen, den auch Sie erlernen. Die zukünftige Auszubildende heißt Caroline Meier, wohnt im Büdesheimer Pfad 1 in 61130 Nidderau und wurde in Frankfurt am Main geboren. Laden Sie sich die Dateien für den Ausbildungsvertrag, den Antrag auf Eintragung in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse und zur Erfassung der Ausbilderdaten auf den Rechner. Füllen Sie die drei Dateien aus. Speichern Sie die Dokumente in einem Ordner. Drucken sie alles aus. Überprüfen Sie die Richtigkeit. Senden Sie alles an die Lernbegleitung und besprechen dann, ob alles richtig ausgefüllt wurde. Dafür werden Ihnen vier Stunden gewährt."

Lernziel: Positionen der Entgeltabrechnung erläutern

Die Ausbilderin für den Beruf Medientechnologe/-in Siebdruck will sich in den nächsten Tagen mit dem folgenden Lernziel befassen: Positionen der eigenen Entgeltabrechnung erläutern. Dafür nutzt sie das vorhandene Material und schreibt ihrem Lehrling eine E-Mail mit dem folgenden Lern- und Arbeitsauftrag:

"Machen Sie sich eine Kopie von Ihrer Entgeltabrechnung. Markieren Sie auf der Kopie alle Nomen. Erarbeiten Sie in zwei Stunden eine Übersicht, mit deren Hilfe Sie erklären können, welche Punkte die Abrechnung enthält und wie die genannten Beträge entstehen."

Ihr Ausbildungsberater Peter Braune

Peter Braune hat Farbenlithograph gelernt, war Ausbilder und bestand in dieser Zeit die Ausbildungsmeisterprüfung. Er wechselte als Ausbildungsberater zur Industrie- und Handelskammer Frankfurt am Main. Dort baute er dann den gewerblich-technischen Bereich im Bildungszentrum auf und leitete die Referate gewerblich-technischen Prüfungen sowie Ausbildungsberatung, zu der auch die Geschäftsführung vom Schlichtungsausschuss gehörte. Danach war er Referent für Sonderprojekte.