Pläne zum Erneuerbaren-Energien-Gesetz Solarwirtschaft gegen EEG-Umlage für Eigenstromverbrauch

Die Installation von Photovoltaikanlagen auf Gewerbe- oder Industriegebäuden könnte nach den Befürchtungen der Solarwirtschaft bald der Vergangenheit angehören, sollte Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel seine Pläne beim Erneuerbaren-Energien-Gesetz 1:1 umsetzen.

Karin Birk

Gehört die Installation von Photovoltaikanlagen bald der Vergangenheit an? Der Bundesverband Solarwirtschaft befürchtet das mit Hinblick auf Sigmar Gabriels Pläne. - © Foto: il-fede - Fotolia

Der Bundesverband Solarwirtschaft hält die geplante EEG-Umlage für größere Stromselbstversorger für kontraproduktiv und fordert deshalb von vorne herein auf deren Verzicht: "Die geplante Abgabe auf den selbstverbrauchten Solarstrom würde gar keine Einsparung bringen, sondern die Kosten sogar noch in die Höhe treiben", sagt der Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes Solarwirtschaft (BSW-Solar), Carsten Körnig. Müsste das mittelständische Gewerbe oder die Industrie auf jede über Photovoltaikanlagen erzeugte Kilowattstunde Strom zum Eigenverbrauch eine EEG-Abgabe von 4,4 Cent (70 Prozent der EEG-Umlage) bezahlen, dann würden sich neue Anlagen langsamer amortisieren und wären für viele unrentabel.

Anlagen für Selbstversorger immer unrentabler

Wie Körnig weiter sagte, zahle heute beispielsweise ein Gewerbetreibender für eine Kilowattstunde Strom am Markt rund 18 Cent. Die Gestehungskosten für Strom aus Photovoltaikanlagen lägen dagegen bei rund 12 Cent pro Kilowattstunde. Würden diese Kosten aber um 4,4 Cent pro Kilowattstunde verteuert würde die Amortisationszeit von heute zehn auf mehr als 15 Jahre verlängert und sich damit für viele nicht mehr lohnen.

Solarbranche sieht Ausbauziel gefährdet

Obwohl kleinere Selbstversorger wie Eigenheimbesitzer mit einer installierten Leistung von zehn Kilowatt von der geplanten EEG-Umlage zwar ausgenommen seien, würde der Ausbau von Photovoltaikanlagen nach Einschätzung des Verbandes dann stark zurückgehen und das geplante Ausbauziel von 2.500 Megawatt pro Jahr nur schwer erreicht werden können. Sollte die Politik auf das Nicht-Erreichen des Ausbauzieles, wie im Falle eines zu starken Ausbaus, mit der Anpassung der Förderung regeagieren und die Vergütungssätze für Solarstrom wieder anziehen, könnte dies die EEG-Umlage wieder in die Höhe treiben und bis 2018 zu Mehrkosten von insgesamt bis zu 300 Millionen Euro führen.

Ausnahmen für Atom- und Kohlekraftwerke streichen

Nach Ansicht Körnigs sei der Ansatz der Politik, die Kosten der Energiewende auf mehr Schultern zu verteilen zwar richtig. Nicht einzusehen sei aber, dass sowohl Kohlekraftwerke und die Atomwirtschaft bei der Eigenstromerzeugung weiterhin von der EEG-Umlage befreit sein sollten. Mit Blick auf bestehende Anlagen und deren Stromeigenverbrauch rechnet Körnig trotz entsprechender Ausführungen in den Eckpunkten des Erneuerbaren-Energien-Gesetz nicht damit, dass auch sie mit einer EEG-Umlage für Selbstversorger belegt würde. Dies sei eher als "Verhandlungsmasse"  zu sehen. Der Gesetzesentwurf soll bis 9. April dem Kabinett vorgelegt und die Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetz bis 1. August in Kraft treten.