Wer einen Solarpark aufbauen und damit Strom erzeugen will, bekommt künftig nur noch einen kleinen Förderzuschlag. Genehmigungen für den Bau werden über Ausschreibungen vergeben. Funktioniert das Modell, soll es künftig auch für andere Ökostrom-Projekte gelten.

Die ersten Schritte zur Abkehr vom bisherigen, milliardenschweren Fördermodell für erneuerbare Energien sind beschlossen. Die Bundesregierung hat am Mittwoch den Weg frei gemacht für eine Verordnung von Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD), mit der neue Solarparks nicht mehr eine auf 20 Jahre garantierte, staatlich festgelegte Förderung für den Strom bekommen.
Gebote abgeben bis zum 15. April 2015
Stattdessen wird die Höhe der Förderung künftig mittels einer Ausschreibung im Wettbewerb ermittelt. Anbieter müssen also miteinander wettbieten – das günstigste Angebot bekommt den Zuschlag – also, wer den niedrigsten Förderzuschlag akzeptiert. Dies senkt nach Angaben des BMWi die Kosten der EEG-Umlage, die alle Stromkunden über den Strompreis bezahlen. Zusätzlich ist das Volumen der Solarparks, die neu ans Netz gehen dürfen beschränkt.
Es dürfenkünftig jährlich nur noch Freiflächenanlagen in einem Umfang von durchschnittlich 400 Megawatt (MW) realisiert werden. Konkret sind es im Jahr 2015 laut BMWi 500 MW, 2016 400 MW und im Jahr 2017 nur noch 300 MW.
Pilotprojekt für flächendeckendes Fördermodell
Ausschreibende Stelle ist die Bundesnetzagentur. Bereits im Februar 2015 wird sie die erste Ausschreibungsrunde bekanntgeben. Die ersten Gebote können dann bis zum 15. April 2015 abgegeben werden.
Das Verfahren dient der Bundesregierung als Pilotprojekt, um Erfahrungswerte zu sammeln. Sie wollen testen, ob so ein System flächendeckend das bisherige Fördermodell ablösen kann: Denn allein 2015 werden rund 22 Milliarden Euro an Förderkosten erwartet, die per Erneuerbare-Energien-Umlage über den Strompreis von Verbraucher und Unternehmen gewälzt werden müssen.
Die Verordnung bedarf nicht der Zustimmung des Bundestages oder des Bundesrates und tritt damit im Februar direkt in Kraft. dhz/dpa