Der Streit um die Kürzungen bei der Solarstromvergütung geht weiter. Sowohl der Umwelt- als auch der Wirtschaftsausschuss des Bundesrats haben sich dafür ausgesprochen, den Vermittlungsausschuss anzurufen und nochmals über das geplante Gesetz zu beraten. Ob es dazu kommt, entscheiden Bund und Länder. Wirtschaftsminister Rösler hält strikt an den Kürzungsplänen fest.
Jana Tashina Wörrle

Die Vergabe von Fördergeldern für Sonne, Wind und Energiesparmaßnahmen wird zum Dauerthema zwischen Bund, Ländern, Regierung und Opposition. Die Einigung über die steuerliche Förderung der Gebäudesanierung hängt noch immer im Vermittlungsausschuss fest und wenn die Gegner der Solarkürzungen morgen im Bundesrat die Mehrheit erreichen, landet auch dieses Fördergesetz in der nächsten Entscheidungsschleife.
Chance zum Kompromiss besteht noch
Eigentlich wollte die Regierung die geänderte Rahmenbedingungen bei der Einspeisevergütung von Solarstrom ausschließlich in den Ministerien beschließen. Doch der Protest gegen die Neuregelung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes wurde so laut, dass der Bundestag an der Abstimmung über das Gesetz beteiligt werden musste. Nun berät auch der Bundesrat. Entscheidet sich die Mehrheit der Bundesratsmitglieder für das Gesetz und damit für die Kürzungen aus dem Konzept von Wirtschaftsminister Rösler und Umweltminister Röttgen, dann tritt es rückwirkend zum 1. April dieses Jahres in Kraft.
Wenn sich jedoch 35 der 69 Mitglieder dagegen aussprechen, geht die Debatte in den Vermittlungsausschuss von Bund und Ländern. Hier haben die Beteiligten dann nochmals die Chance einen Kompromiss zu finden. Schaffen sie dies nicht, wäre wieder der Bundesrat an der Reihe, Einspruch einzulegen, den der Bundestag jedoch zurückweisen kann. Kommt es so weit, könnte das Gesetz dann trotz Uneinigkeit in Kraft treten. Bleibt abzuwarten, was morgen passiert.
Bislang sieht es so aus, als wäre ein Vermittlungsverfahren schon sicher. Zwar hält Wirtschaftsminister Philipp Rösler strikt an seinen Kürzungsplänen fest, doch aus den Fachausschüssen des Bundesrats kommt Gegenwehr. Sowohl der Umwelt- als auch der Wirtschaftsausschuss haben sich dafür ausgesprochen, den Vermittlungsausschuss anzurufen.
Anpassung an den Markt
Grundsätzlich sehen die Kürzungspläne der Regierung eine Verringerung der Einspeisevergütungen von Solarstrom von 20 bis 29 Prozent vor. Außerdem sollen Besitzer von kleinen Anlagen nur noch eine Vergütung für 80 Prozent und Besitzer mittelgroßen Anlagen nur noch 90 Prozent bekommen. Dieses Marktintegrationsmodell schließt zukünftig Großanlagen, die mehr als 10 Megawatt produzieren, ganz von der Förderung aus. Zwar sollen für die Neuregelungen teilweise Übergangsfristen gelten, grundsätzlich sieht das Gesetz aber vor, dass sie rückwirkend zum 1. April gelten sollen.
Diese Änderungen der Einspeisevergütung gelten dann zusätzlich zu den schon lange beschlossenen Absenkungen, die an die Zubaumenge geknüpft sind. Da die Nachfrage nach Solaranlagen so rasant gestiegen ist, sah die Regierung Handlungsbedarf, die Förderung zu kürzen und den Solarstrom an den "normalen Markt" heranzuführen. Doch stabil genug, um dem regulären Wettbewerb ausgesetzt zu sein, sehen viele die Solarenergie noch nicht an.
Gerade die ostdeutschen Bundesländer, in denen sich einige Produzenten der Solarwirtschaft angesiedelt haben, befürchten starke Einbrüche. So hat auch die Regierung von Sachsen-Anhalt angekündigt, morgen gegen das Gesetz zu stimmen und den Vermittlungsausschuss anzurufen. Diese Befürchtungen teilt auch er Umweltausschuss des Bundesrats. Er sieht Arbeitsplätze in der deutschen Solarindustrie gefährdet und fordert, dass die geplanten Kürzungen abgeschwächt und das Marktintegrationsmodell aus dem Gesetz gestrichen werden müsste.
Die Kritik aus dem Wirtschaftsausschuss geht jedoch in eine andere Richtung. Er wehrt sich gegen die geplante Frist vom 1. April und plädiert für eine Verschiebung des Gesetzes zum 1. Juni. Um diese Verschiebung zu erreichen, wäre der Vermittlungsausschuss notwendig.
Die Preise fallen
Doch trotz des starken Widerstands verteidigt Rösler seine Pläne. Er sieht keinen Zusammenhang zwischen der Anpassung der Vergütung und der Lage der Solarbranche. Rösler sagte der "Leipziger Volkszeitung", Experten gingen bei der Photovoltaik weiter von einem hohen Zubau im ersten Quartal 2012 aus. Grund für die schwierige Situation sei der international intensiver gewordene Wettbewerb. Damit einher gingen massive Überkapazitäten und deutlich fallende Preise.
Bislang geht der Zubau zwar in der Tat weiter und Installationsbetriebe haben viel zu tun, aber die Kürzungen sind ja auch noch nicht beschlossen. Als die Kürzungspläne bekannt wurden, hat deshalb auch das Handwerk Befürchtungen geäußert, dass die Betriebe die Neuregelungen direkt zu spüren bekommen werden.
Doch auch hier hat der FDP-Vorsitzende Rösler eine andere Meinung. Nach seiner Ansicht werden die Betriebe nicht unter sinkenden Auftragszahlen leider, sondern im internationalen Wettbewerb gestärkt werden. "Dadurch, dass die Branche nun stärker an den Markt herangeführt wird, werden die Voraussetzungen für innovative Produkte geschaffen", sagte Rösler. Damit könnten auch neue, zukunftsfähige Arbeitsplätze entstehen.