In einem wegweisenden Urteil hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) entschieden, dass die Soka-Bau von ehemaligen Baubetrieben keine hohen Verzugszinsen mehr gemäß Tarifvertrag (VTV) fordern darf, wenn der Betrieb abgemeldet wurde.

Der Fall betraf einen ehemaligen Baubetrieb, der von der Soka-Bau zur Zahlung rückständiger Beiträge und hoher Zinsen aufgefordert wurde, obwohl der Betrieb bereits seit mehreren Jahren abgemeldet war. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) gab dem Unternehmen Recht und begründete seine Entscheidung damit, dass mit der Betriebsabmeldung auch der Geltungsbereich des Tarifvertrags ende.
Folglich könne die Soka-Bau keine über den gesetzlichen Zinssatz hinausgehenden Forderungen stellen.
Auswirkungen des Urteils
Diese Entscheidung hat erhebliche Auswirkungen für zahlreiche ehemalige Baubetriebe:
- Rechtssicherheit: Das BAG-Urteil schafft Klarheit in einem bislang nicht entschiedenen Rechtsbereich und gibt ehemaligen Unternehmen Rechtssicherheit.
- Kostensenkung: Betroffene können von der Entscheidung profitieren, da sie nicht mehr mit hohen tarifvertraglichen Zinsen belastet werden dürfen.
- Anwendbarkeit: Das Urteil ist nicht nur auf abgemeldete Betriebe beschränkt, sondern betrifft auch Unternehmen, die aus anderen Gründen nicht oder nicht mehr unter den Geltungsbereich des Tarifvertrags (VTV) fallen.
Fazit
Das Bundesarbeitsgericht hat mit seinem Urteil eine wichtige Entscheidung für die Bauwirtschaft getroffen. Unternehmen, die von der Soka-Bau zur Zahlung hoher Zinsen aufgefordert werden, sollten ihre rechtliche Situation prüfen und sich gegebenenfalls anwaltlich beraten lassen.
Ingrid Claas ist Rechtsanwältin, Fachanwältin für Arbeitsrecht und Fachanwältin für Sozialrecht in Wiesbaden. Sie hat dieses Urteil vor dem BAG erstritten. Die Autorin ist Mitglied im VDAA - Verband deutscher ArbeitsrechtsAnwälte e. V.