Wärmepumpen sind gefragter denn je. Wer sich eine anschafft, sollte sie auch passend versichern. Diese Versicherung greift im Schadensfall.

Künftig soll möglichst jede neu eingebaute Heizung mindestens zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden, so der aktuelle Plan der Bundesregierung. Bestehende Heizungen sollen weiter betrieben, defekte Heizungsanlagen repariert werden können. Sollte die Heizung nicht mehr repariert werden können, greifen Übergangsfristen.
Unabhängig von den Regeln im geplanten Gebäudeenergiegesetz interessieren sich schon heute viele Hausbesitzer für das Heizen mit erneuerbaren Energien. Im Fokus dabei: die Wärmepumpe. Was Hausbesitzer, die eine Anschaffung planen oder bereits eine Wärmepumpe betreiben, nicht vergessen sollten: Den richtigen Versicherungsschutz. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft erklärt, was dabei zu beachten ist:
Wie werden Wärmepumpen versichert?
Wärmepumpen können über die Wohngebäudeversicherung geschützt werden. Wird ein neuer Vertrag mit einem Wohngebäudeversicherer abgeschlossen, etwa bei einem Neubau, sollten Hausbesitzer darauf achten, die Wärmepumpe in den Versicherungsschutz einzuschließen. Bei bestehenden Verträgen, wenn etwa eine Wärmepumpe angebaut wird, sollten Hausbesitzer ihren Wohngebäudeversicherer kontaktieren und die Wärmepumpe in den Schutz integrieren.
Was ist durch die Versicherung geschützt?
Die Wohngebäudeversicherung schützt den Eigentümer eines Hauses vor den finanziellen Folgen eines Sachschadens. Versichert ist das gesamte Gebäude einschließlich aller fest eingebauten Gegenstände. Dazu zählen auch Heizungsanlagen. Die versicherten Gefahren sind unter anderem Feuer, Blitzschlag, Sturm, Leitungswasser und Überspannung.
Darüber hinaus können Wärmepumpen über eine eigenständige Police gegen die folgenden Schäden geschützt werden:
- Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit oder Vorsatz Dritter;
- Konstruktions-, Material- oder Ausführungsfehler;
- Kurzschluss, Überstrom oder Überspannung;
- Versagen von Mess-, Regel- oder Sicherheitseinrichtungen;
- Wasser-, Öl- oder Schmiermittelmangel;
- Sturm, Frost oder Eisgang;
- Diebstahl
Dieser Versicherungsschutz gilt ebenfalls für Anlagen der Solarthermie und der oberflächennahen Geothermie.
Was wird nach einem Schaden an der Wärmepumpe ersetzt?
Im Schadenfall wird zwischen Teilschäden und Totalschäden unterschieden. Ein Teilschaden liegt vor, wenn die Wiederherstellungskosten zuzüglich des Werts des Altmaterials niedriger sind als der Neuwert der versicherten Anlage. In diesem Fall übernimmt die Versicherung die Kosten, um die Anlage wieder in einen betriebsfertigen Zustand zu versetzen.
Sind die Wiederherstellungskosten höher als der Neuwert der Wärmepumpe, so liegt ein Totalschaden vor. In diesem Fall entschädigt der Versicherer den Neuwert der Anlage. Der Wert des Altmaterials wird davon abgezogen. Der Zeitwert ergibt sich aus dem Neuwert zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls durch einen Abzug insbesondere für Alter, Abnutzung und technischen Zustand.
Welche Pflichten haben Hausbesitzer?
Hausbesitzer müssen die versicherten Solarthermie-, Geothermie- sowie sonstigen Wärmepumpenanlagen stets im vom Hersteller empfohlenen Intervall warten lassen. Mit der Wartung sollten ausschließlich qualifizierte Fachbetriebe beauftragt werden. Pflichten dieser Art – im Versicherungsdeutsch auch Obliegenheiten genannt – regelt der individuelle Versicherungsvertrag. ew