Es gibt gute Gründe, einen Teil seines Vermögens auch auf Konten und Depots im Ausland zu verteilen. Doch der deutsche Fiskus weiß darüber in der Regel Bescheid. Was Handwerksunternehmer prüfen und beachten sollten.

Wer seinen Handwerksbetrieb verkauft oder für den Ruhestand spart, kann sein Geld auch auf Konten und Depots im Ausland verteilen. Für Unternehmer kommt es dabei auf den wirtschaftlichen Nutzen, steuerliche Pflichten und den späteren Zugriff auf das Vermögen an.
Die finale Liste des Bundesfinanzministeriums vom 8. Juni 2026 nennt 118 Staaten und Gebiete für den automatischen Informationsaustausch zum 30. September 2026. Der reguläre Austausch betrifft Kontodaten des Jahres 2025. Mit einigen Staaten besteht ein einseitiges Austauschverhältnis: Deutschland erhält Informationen, übermittelt selbst aber keine an den betreffenden Staat. Ausländische Konten und Depots sind für die deutschen Finanzbehörden damit in vielen Fällen transparent.
Welche Kontodaten gemeldet werden
Grundlage ist der Common Reporting Standard, kurz CRS. Finanzinstitute melden bestimmte Kontodaten an die zuständigen Behörden ihres Landes. Diese tauschen die Informationen mit den jeweiligen Partnerstaaten aus. In Deutschland nimmt das Bundeszentralamt für Steuern die Daten entgegen und leitet sie an die zuständigen Landesfinanzbehörden weiter.
Zu den Angaben gehören unter anderem Name, Anschrift, steuerliche Ansässigkeit, Steueridentifikationsnummer und Kontonummer. Gemeldet werden außerdem das Finanzinstitut sowie grundsätzlich der Konto- oder Depotwert am Jahresende – für den Meldezeitraum 2025, also zum 31. Dezember 2025. Auch die Auflösung eines Kontos wird erfasst. Je nach Kontoart kommen die jährlichen Gesamtbruttobeträge von Zinsen, Dividenden und weiteren Erträgen sowie Bruttoerlöse aus Wertpapierverkäufen hinzu.
Maßgeblich ist die steuerliche Ansässigkeit des Kontoinhabers beziehungsweise der meldepflichtigen beherrschenden Personen. Der CRS erfasst bestimmte meldepflichtige Finanzkonten, keine vollständige Aufstellung aller Auslandsvermögen. Der deutsche Austausch läuft bereits seit 2017 und erfolgt jährlich. Der 30. September ist der Austauschzeitpunkt der Behörden – für Anleger entsteht dadurch keine neue Steuererklärungsfrist.
Was die Meldungen steuerlich bedeuten
Ein gemeldeter Kontostand löst nicht automatisch eine Steuerzahlung aus. Wer in Deutschland unbeschränkt einkommensteuerpflichtig ist, unterliegt grundsätzlich mit seinen weltweiten Einkünften der deutschen Besteuerung. Doppelbesteuerungsabkommen können Besteuerungsrechte begrenzen; ausländische Steuern können unter den jeweiligen Voraussetzungen angerechnet werden.
Die gemeldeten Daten liefern den Finanzbehörden konkrete Anhaltspunkte für steuerpflichtige Erträge. Sie entsprechen jedoch nicht in jedem Fall der steuerlichen Bemessungsgrundlage. Insbesondere bei Wertpapierverkäufen werden Bruttoerlöse übermittelt. Zur Ermittlung des steuerpflichtigen Gewinns sind regelmäßig weitere Angaben, etwa zu Anschaffungskosten, erforderlich.
Vereinfachtes Beispiel: Ein Unternehmer kauft Aktien für 80.000 Euro und verkauft sie später über ein meldepflichtiges Auslandsdepot für 90.000 Euro. In die Meldung kann ein Bruttoverkaufserlös von 90.000 Euro eingehen. Der rechnerische Gewinn vor Kosten beträgt dagegen 10.000 Euro. Wie dieser Gewinn steuerlich zu behandeln ist, muss gesondert geprüft werden.
Die automatische Datenübermittlung ersetzt keine eigene Steuererklärung. Steuerpflichtige Kapitalerträge, auf die keine deutsche Kapitalertragsteuer einbehalten wurde, müssen grundsätzlich in der Einkommensteuererklärung angegeben werden. Deshalb bleiben vollständige Bank- und Depotunterlagen wichtig.
Auch Gesellschaftskonten können meldepflichtig sein
Auch ein Konto auf den Namen einer ausländischen Gesellschaft kann vom Informationsaustausch erfasst sein. Bei bestimmten vermögensverwaltenden Gesellschaften, die nach den CRS-Regeln als passive Rechtsträger einzustufen sind, werden zusätzlich Angaben zu den beherrschenden natürlichen Personen gemeldet. Wem die Einkünfte steuerlich zuzurechnen sind, muss davon gesondert geprüft werden. Die Gründung einer ausländischen Gesellschaft beseitigt deutsche Steuerpflichten daher nicht automatisch.
Wann ein Auslandskonto wirtschaftlich sinnvoll ist
Nach einem Betriebsverkauf oder beim Aufbau der Altersvorsorge kann eine Verteilung auf verschiedene Banken und Länder die Abhängigkeit von einzelnen Finanzinstituten verringern. Eine Bankverbindung in einer anderen Währung kann außerdem sinnvoll sein, wenn regelmäßig Zahlungen in dieser Währung anfallen.
Vor einer Anlage sollten Unternehmer prüfen, welches Institut Vertragspartner ist und welche Einlagensicherung mit welchem Deckungsumfang gilt. Mehrere Konten oder Bankmarken bedeuten nicht automatisch mehrfachen Schutz. Neben Kontogebühren können bei Fremdwährungsanlagen Wechselkursschwankungen hinzukommen. Unterschiedliche steuerliche Vorschriften und zusätzlicher Verwaltungsaufwand müssen ebenfalls in die Entscheidung einfließen.
Der wirtschaftliche Nutzen sollte diese Kosten und Risiken rechtfertigen. Für laufende Ausgaben und mögliche Steuerzahlungen muss ausreichend Kapital verfügbar bleiben. Bei der Nachfolge kommt es darauf an, dass berechtigte Erben oder Bevollmächtigte auf die Anlagen zugreifen können und die Anforderungen der beteiligten Länder und Banken berücksichtigt werden.
Was Unternehmer jetzt überprüfen sollten
- Bestand erfassen. Stellen Sie sämtliche ausländischen Konten, Depots und Beteiligungen zusammen. Unterscheiden Sie private und betriebliche Vermögenswerte.
- Ansässigkeit kontrollieren. Prüfen Sie, ob die bei den Banken hinterlegten Angaben zur steuerlichen Ansässigkeit und die Steueridentifikationsnummern aktuell und vollständig sind.
- Unterlagen vervollständigen. Sammeln Sie Belege zu Erträgen, Anschaffungskosten und bereits gezahlten Steuern. Dokumentieren Sie auch die Herkunft des angelegten Kapitals.
- Steuererklärungen abgleichen. Prüfen Sie mit Ihrem Steuerberater, ob ausländische Einkünfte korrekt erklärt wurden. Mögliche Fehler in früheren Erklärungen sollten unverzüglich fachlich geklärt und erforderliche Korrekturen veranlasst werden.
- Bankrisiken und Schutz prüfen. Klären Sie, welche Banken hinter Ihren Konten stehen und welche Einlagensicherung jeweils greift. Vergleichen Sie Gebühren und Verwaltungsaufwand mit dem erwarteten Nutzen.
- Liquidität planen. Halten Sie genügend Mittel für laufende Ausgaben, Steuern und absehbare Investitionen kurzfristig verfügbar.
- Nachfolge regeln. Prüfen Sie Vollmachten, erforderliche Erbnachweise und die Anforderungen der ausländischen Bank. Berechtigte Personen sollten wissen, wo die notwendigen Unterlagen liegen.
Zum Autor: Sebastian Weißschnur ist Unternehmensberater und Experte für internationale Finanzstrategien. Mit seinem globalen Netzwerk und seiner profunden Expertise unterstützt er deutsche Unternehmer und Investoren dabei, finanzielle Risiken zu minimieren und internationale Chancen zu nutzen. Sein Fokus liegt auf der internationalen Vermögenssicherung, Kapitalbeschaffung und einem nachhaltigen Vermögensaufbau. Mehr Informationen.