Von Kriegsfolgen betroffene Firmen können jetzt Schritt für Schritt Bürgschaften und Kredite beantragen. Welche Voraussetzungen dabei für wen gelten.

Die angesichts des Ukraine-Krieges Anfang April von der Ampel-Koalition in Aussicht gestellten Hilfen gehen jetzt Schritt für Schritt an den Start. "Wir unterstützen die betroffenen Unternehmen zielgenau", teilte Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) mit Blick auf die bis zum Jahresende befristeten KfW-Kreditprogramme und erweiterten Bürgschaftsprogramme. Mit einem "zielgerichteten Schutzschild" für Unternehmen tue die Bundesregierung alles, um die Substanz der Wirtschaft zu erhalten, fügte Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) hinzu.
Bürgschaftsprogramm: Anträge können gestellt werden
Wie die beiden Ministerien und die KfW jetzt im Einzelnen mitteilten, können entsprechende Bürgschaften schon seit dem 29. April gestellt werden. Die Entscheidung über den Antrag erfolge allerdings erst nach der beihilferechtlichen Genehmigung. "Hierzu befindet sich die Bundesregierung in weit fortgeschrittenen Gesprächen mit der EU-Kommission", heißt es mit Blick auf das erweiterte Programm der Bürgschaftsbanken und auf das Großbürgschaftsprogramm.
Bei ersterem werden kleine und mittlere Unternehmen mit einem Bürgschaftsbedarf von bis zu 2,5 Millionen Euro für Betriebsmittel- und Investitionskredite unterstützt. Die Bürgschaftsquote beträgt dabei maximal 80 Prozent.
Zugangsvoraussetzungen
Das Programm ist bis Ende des Jahres befristet und gilt nur für Unternehmen, die von den Sanktionen gegenüber Russland, Weißrussland oder den Kriegsfolgen in der Ukraine betroffen sind.
Dies gilt nach Angaben der Ministerien beispielsweise, wenn ihr Absatzmarkt dort weggebrochen ist oder sie Produktionsausfälle dort oder hierzulande - etwa wegen fehlender Rohstoffe - zu verzeichnen haben. Antragsberechtigt sind außerdem Unternehmen, die ihre Produktionsstätten in diesen Ländern schließen müssen oder in besonderen Maße von gestiegenen Energiekosten betroffen sind. Dabei muss der Energiekostenanteil mindestens drei Prozent vom Jahresumsatz ausmachen. Die gleichen Voraussetzungen gelten für das Großbürgschaftsprogramm, bei dem Unternehmen Bürgschaften ab 20 Millionen Euro für Betriebsmittel und Investitionskredite beantragen können.
KfW-Kredite bei eingeschränkter Liquidität
Das KfW-Sonderprogramm UBR 2022 "startet in Kürze", teilten die Ministerien und die KfW weiter mit. Durch zinsgünstige Kredite sollen dabei Unternehmen aller Branchen und Größenklassen unterstützt werden, deren Liquidität durch den Ukraine-Krieg nachweislich eingeschränkt ist. Gefördert werden Betriebsmittel- und Investitionskredite mit einer maximalen Laufzeit von sechs Jahren und bis zu zwei tilgungsfreien Anlaufjahren sowie einer sechsjährigen Zinsbindung. Dabei gibt es für die Hausbanken bei diesen Förderkrediten eine Haftungsfreistellung von 80 Prozent. Die Zugangsvoraussetzungen entsprechen denen der Bürgschaftsprogramme. Daneben soll es ein Programm für großvolumige Konsortialfinanzierungen geben, das voraussichtlich am 9. Mai an den Start geht. Die Programme sind ebenfalls bis Jahresende befristet.