Betriebsprüfung Richtsätze veröffentlicht: Gewinne überprüfen

Liegt ein Handwerksbetrieb beim Gewinn in der Norm? Eine Frage, die natürlich nicht pauschal beantwortet werden kann. Doch Anhaltspunkte, dass ein Handwerksbetrieb steuerlich aus dem Rahmen fällt, zeigen die Richtsätze, die die Finanzverwaltung jedes Jahr für Betriebe derselben Branche erstellt. Aktuell wurde die Richtsatzsammlung für 2012 veröffentlicht.

Wirft ein Handwerksbetrieb ordentlich Gewinn ab, freut sich der Unternehmer. Sind die Einkünfte aber wesentlich höher als bei anderen Betrieben der Branche, ruft das den Steuerprüfer auf den Plan. - © Foto: K.- P. Adler/Fotolia

Die Richtsatzsammlung wird vor allem bei Betriebsprüfungen des Finanzamts eingesetzt. Hat ein Prüfer begründete Zweifel daran, dass alle Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben korrekt aufgezeichnet wurden, vergleicht er die Richtsätze anderer Unternehmen wie Waren- und Materialeinsatz und Rohgewinnaufschlagssätze mit den Daten seines Prüfungsunternehmens. Zeigt auch dieser Vergleich eine deutliche Abweichung von der Norm, kann der Prüfer schlimmstenfalls nach § 162 Abgabenordnung Zuschätzungen beim Gewinn und Umsatz vornehmen.

Richtsatzsammlung nur Indikatoren

Fällt ein Handwerksbetrieb bei Anwendung der Richtsatzsammlung durch das Raster, weil er beispielsweise trotz eines hohen Wareneinsatzes im Vergleich zu anderen Unternehmern derselben Branche nur geringe Umsätze und Gewinne erzielt hat, ist das nur ein Indikator dafür, dass etwas nicht stimmen könnte. Findet der Prüfer des Finanzamts keine weiteren Anhaltspunkte für Steuervergehen, reichen die Abweichungen von den Richtwerten nicht aus, um beim Gewinn und Umsatz hinzuzuschätzen.

Handwerksbetriebe, bei denen sich eine Betriebsprüfung angekündigt hat, sollten zusammen mit ihrem Steuerberater den Vergleich mit den Richtsätzen im Vorfeld der Prüfung selbst vornehmen. Fällt der Betrieb aus der Norm, kann ohne Zeitdruck nach den Gründen geforscht werden, warum der Betrieb aus dem Ruder läuft. Gründe für abweichende Richtwerte können sein:

  • Standortprobleme (Konkurrenz in der Region, wenig potentielle Kunden)
  • lange Krankheit des Betriebsinhabers und damit Ausfall von Arbeitszeit
  • betriebliche Fehlmaßnahmen und Fehlkalkulationen

Tipp: Halten Sie die Gründe für die Abweichungen von der Norm schriftlich fest und bewahren Sie diese Notizen bei Ihren Geschäftsunterlagen auf. Damit können Sie bei einer Betriebsprüfung Eindruck machen und den Prüfer des Finanzamts davon überzeugen, dass trotz Abweichung von der Norm steuerlich alles in Ordnung ist. Die Richtsätze 2012 können Sie hier abrufen. dhz