Kabinettsbeschluss Pflegeneuordnungsgesetz: Das steckt im Regierungsentwurf

Höherer Beitragszuschlag für Kinderlose, steigende Beitragsbemessungsgrenze, neuer Ehegatten-Zuschlag ab 2028 – die Bundesregierung hat ihren Entwurf zur Pflegereform beschlossen. Handwerkspräsident Dittrich erkennt den Schritt an, hält ihn aber für unzureichend: Ohne Strukturreform drohen der Pflegekasse Defizite in zweistelliger Milliardenhöhe.

Bundesgesundheitsminister Carsten Linnemann (CDU) nach dem Kabinettsbeschluss: "Einnahmen und Ausgaben müssen in eine Balance gebracht werden." - © picture alliance / dts-Agentur | dts Nachrichtenagentur GmbH

Das Bundeskabinett hat ein erstes Maßnahmenbündel zur Stabilisierung der Finanzsituation in der sozialen Pflegeversicherung beschlossen. So soll etwa der Beitragszuschlag für Kinderlose ab 2027 um 0,3 Prozentpunkte auf 0,9 Prozent steigen. Zudem soll die Beitragsbemessungsgrenze um monatlich 300 Euro erhöht werden. "Das System steht massiv finanziell unter Druck", sagte Bundesgesundheitsminister Carsten Linnemann (CDU) nach dem Beschluss des Pflegeneuordnungsgesetzes. Geplant seien auch Maßnahmen auf der Ausgabenseite. Daneben sollen Maßnahmen für eine weiterreichende Strukturreform von einer Expertenkommission erarbeitet werden.

Expertenkommission soll zweite Reformstufe vorbereiten

Die entsprechenden Beschlüsse zur Kommission sollen nach den Worten des Ministers schon in der kommenden Woche im Kabinett gefasst werden. Das Expertengremium solle dann bis Ende Januar 2027 Vorschläge machen. Bis Ostern solle es einen entsprechenden Kabinettsbeschluss geben. Die grundlegende Strukturreform in der Pflege soll dann zum 1. Juli 2027 in Kraft treten. Ziel sei es, das Pflegesystem fit für die nächsten 30 Jahre zu machen.

Dittrich: Gesetzesentwurf kann nur ein erster Schritt sein

Weitergehende Reformen sind nach Einschätzung von Handwerkspräsident Jörg Dittrich dringend nötig: "Das Pflegeneuordnungsgesetz greift wichtige Probleme auf, bleibt in seinem Umfang aber hinter dem zurück, was zur Stabilisierung der gesetzlichen Pflegeversicherung erforderlich ist", sagte er. Es könne deshalb nur ein erster Schritt sein. Der Geschäftsführer des IKK e. V., Jürgen Hohnl, begrüßt es, dass sich die Koalition "nach dem politischen Tauziehen der Koalitionäre auf offener Bühne" nun doch habe einigen können.

Arbeitgeber: Generelle Beitragserhöhung vorerst abgewendet

Der Hauptgeschäftsführer der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände, Steffen Kampeter, sieht es als Erfolg, dass Linnemann standgehalten und den Kern der Pflegereform gegen politischen Widerstand verteidigt habe. "Eine generelle Beitragssatzerhöhung ist vorerst abgewendet. Leistungen werden stärker am tatsächlichen Pflegebedarf ausgerichtet", sagte er. Richtig sei auch, dass die Beitragsbemessungsgrenze zumindest nicht über das Niveau der Krankenversicherung hinaus steigen soll.

Ohne Reformen drohten zweistellige Milliardendefizite

Hintergrund der Reformen sind wachsende Defizite in der Pflegekasse. Schon im nächsten Jahr droht eine Finanzlücke von knapp acht Milliarden Euro. Ein Jahr darauf wären es ohne Reformen sogar 15 Milliarden Euro, wie Dittrich betonte. Die Finanzierungslücken kennt Linnemann: "Wir werden Einsparungen vornehmen müssen. Einnahmen und Ausgaben müssen in eine Balance gebracht werden", sagte er. Er verwies auf die stark steigende Zahl von Pflegebedürftigen. Sie sei von rund zwei Millionen vor gut 20 Jahren auf heute sechs Millionen angewachsen.

Beitragszuschlag für Mitversicherung ab 2028

Der nun beschlossene Gesetzesentwurf sieht außerdem vor, dass analog zur Reform der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ab dem 1. Januar 2028 ein Beitragszuschlag für die Mitversicherung von Ehegatten oder Lebenspartnern in Höhe von 0,52 Prozent erhoben wird. Dabei sollen die gleichen Ausnahmen wie in der GKV - etwa für Eltern von Kindern mit Behinderungen oder häuslich pflegende An- und Zugehörige - gelten.

Linnemann: Häusliche Pflege stabilisiert Gesamtsystem

Zudem betonte Linnemann die Bedeutung der häuslichen Pflege für die Stabilität des Gesamtsystems. Anders als ursprünglich geplant übernehme die Pflegeversicherung deshalb weiter die Rentenversicherungsbeiträge für pflegende An- und Zugehörige in vollem Umfang. Außerdem soll es ab 2029 eine jährliche Anhebung der Leistungsbeträge der Pflegeversicherung auf Basis der Inflation geben.

"Reha vor Pflege" soll Pflegebedarf senken

Unter dem Stichwort "Reha vor Pflege" soll zudem künftig im Rahmen der Pflegebegutachtung konsequenter geprüft werden, ob eine Reha den Pflegebedarf spürbar senken könnte. Zudem sollen Versicherte ab dem 60. Lebensjahr Anspruch auf eine Früherkennungsuntersuchung "Check-Up 60+" erhalten. Auch solle die Versorgung in pflegerischen Akutsituationen verbessert werden. So soll es ab 2028 auch Akut-Kurzzeitpflegeplätze geben.

Dittrich: Sozialraumbudget geht in die falsche Richtung

Für Familien mit pflegebedürftigen Kindern werde zudem ein "Sozialraumbudget" von rund 3.600 Euro im Jahr eingeführt. Neue Leistungen wie ein Sozialraumbudget setzen nach Einschätzung Dittrichs in einer Phase notwendiger Konsolidierung die falschen Prioritäten. "Vorrang muss haben, bestehende Strukturen effizienter zu gestalten und die Pflegeversicherung dauerhaft finanzierbar aufzustellen", betonte er.